WD 5 - 3000 - 029/18 (28. Februar 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Ausarbeitung „Wolfsmanagementpläne der Bundesländer“ wurde im Mai 2016 erstellt und findet sich unter dem Link: https://www.bundestag.de/blob/433618/0f4a53be18238636716fde311aa5c4f3/wd-5-034-16- pdf-data.pdf (zuletzt aufgerufen am 20.2.2018). Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung gab es in 11 Bundesländern gültige Wolfsmanagementpläne, Leitlinien, Konzepte oder Leitfäden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das gemeinsame Ziel aller Bundesländer sei, einen angemessenen Umgang mit der geschützten Tierart Wolf zu fördern. Neben der Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz oder von Entschädigungen für durch Wölfe verursachte Nutztierrisse liege daher auch ein Augenmerk auf der Akzeptanz durch die Bevölkerung. Diese solle durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden, um so einerseits unbegründete Ängste abzubauen , andererseits aber auch der Bevölkerung den korrekten Umgang mit Wölfen und entsprechende Handlungsempfehlungen zu vermitteln. Eine Möglichkeit hierzu sei es, das Thema Wolf in die Bildungs- und Erziehungsarbeit an Schulen aufzunehmen. Ein weiterer essentieller Aspekt sei das Monitoring, das als wichtige Grundlage für ein geeignetes Management betrachtet werde mit dem Ziel, Populationsgröße, Verbreitungsgebiete sowie die Tendenz dieser Parameter zu erfassen . Die Wolfsmanagementpläne wurden hierbei jedoch nicht als statisch betrachtet, sondern vielmehr als ein sich laufend fortentwickelnder Prozess. Die Bundesländer, in denen Wölfe bisher eher selten bis gar nicht vorkommen, orientieren sich danach i.d.R. an Bundesländern wie Sachsen oder Brandenburg. Auch wurden die Förderung von Präventionsmaßnahmen oder Schadensersatzmaßnahmen in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. So hatten verschiedene Bundesländer bereits Richtlinien zum Thema Wolf verabschiedet und diese auch veröffentlicht, während andere Länder entsprechende Festlegungen eher als „interne Orientierung“ betrachteten . Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Kernaussagen der Ausarbeitung „Wolfsmanagementpläne der Bundesländer“ und weitere Hinweise Kurzinformation Kernaussagen der Ausarbeitung „Wolfsmanagementpläne der Bundesländer“ und weitere Hinweise Fachbereich WD 5 (Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Zu der Frage, ob aufgrund der Ergebnisse der Ausarbeitung ein bundesweit einheitliches Wolfsmanagement von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages als notwendig erachtet wird, kann zusammenfassend folgendes ausgeführt werden: Im Rahmen der Ausarbeitung wurden alle zum damaligen Zeitpunkt in den Bundesländern verfügbaren bzw. zur Verfügung gestellten Wolfsmanagementpläne, Leitlinien, Konzepte sowie Leitfäden gesichtet und zusammengestellt. Das Interesse an einem umfassenden Wolfsmanagement ist naturgemäß in den Bundeländern am stärksten ausgeprägt, in denen Wölfe vermehrt vertreten sind. So verfügen beispielsweise Sachsen und Brandenburg bereits über einen hohen Erfahrungswert im Umgang mit Wölfen. Eine seriöse Prognose zur Entwicklung der Wolfspopulation in Deutschland über einen längeren Zeitraum war (Stand: 2016) nach übereinstimmender Ansicht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), des Wildbiologischen Büros LUPUS sowie des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) auf der Basis der vorliegenden Daten und des relativ kurzen Zeitraums der Rückkehr und Etablierung der Wölfe in Deutschland nicht möglich. Jedoch kann davon ausgegangen werden, dass die Anzahl der Rudel weiter zunehmen wird (siehe hierzu auch https://www.nabu.de/tiere-undpflanzen /saeugetiere/wolf/mittwolf/18645.html#bathen (zuletzt aufgerufen am 28.2.2018)). Der Erkenntnis, dass ein ständiger Erfahrungs- und Datenaustausch zwischen den Bundesländern stattfinden sollte, wird bereits durch die Einrichtung einer bundesländerübergreifende Dokumentations - und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) Rechnung getragen. Unter dem Link https://www.dbb-wolf.de/Wolfsmanagement/bundeslaender/managementplaene (zuletzt aufgerufen am 28.2.2018) können auch die existierenden Wolfsmanagementpläne der Bundesländer aufgerufen werden. Empfehlungen zum weiteren Vorgehen zu geben, liegt nicht im Aufgabenbereich der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Zur weiteren Information wird hingewiesen auf: Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalt auf die Große Anfrage „Wiederansiedlung des Wolfes – Konflikte und Koexistenz von Mensch und großem Beutegreifer in einer dicht besiedelten Kulturlandschaft“. Landtag von Sachsen-Anhalt, Drucksache 7/2077 vom 9.11.2017. https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d2077cag.pdf (zuletzt aufgerufen am 20.2.2018) sowie Gesetzliche Regelung zur Bejagung von Wölfen in Schweden und Finnland. Sachstand WD 5 – 3000 – 091/17 vom 10.1.2018. http://www.bundestag.de/blob/543312/ec6f3da522c7a441849ce0e90c3aead2/wd-5-091-17- pdf-data.pdf (zuletzt aufgerufen am 20.2.2018). ***