© 2019 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 027/19 Qualifikationserfordernisse für Touristenführer in Deutschland Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 027/19 Seite 2 Qualifikationserfordernisse für Touristenführer in Deutschland Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 027/19 Abschluss der Arbeit: 20. Februar 2019 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 027/19 Seite 3 1. Einleitung Der vorliegende Sachstand geht der Frage nach, welche Vorgaben insbesondere im Hinblick auf die berufliche Qualifikation für allgemeine und besondere Touristenführer in Deutschland bestehen . 2. Allgemeine Qualifikationserfordernisse für Touristen- oder Gästeführer in Deutschland Grundsätzlich wird die Tätigkeit als Touristen- oder Gästeführer in Deutschland rechtlich nicht als Ausbildungsberuf betrachtet. Vielmehr ist der Touristen- oder Gästeführer ein freier Beruf, der durch Fortbildung erlernt und somit meist als Zweitberuf ergriffen wird.1 Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unterliegen die Touristen- und Gästeführer den auch sonst im Einzelfall einschlägigen vertrags-, haftungs-, steuer- und gewerberechtlichen Vorschriften.2 Da Touristen- oder Gästeführer nicht nur „Fachexperten für Kultur und Geschichte der Region [sondern auch] Moderatoren und Unterhalter“3 sein sollen und sie somit eine Reihe von unterschiedlichen Fähigkeiten besitzen sollten, legte die Europäische Normungskommission (CEN) 2008 bestimmte Mindestanforderungen an die Berufsausbildung von Touristen- oder Gästeführern fest. Als DIN EN 15565 des Deutschen Instituts für Normung e. V. sind diese Anforderungen in Deutschland gültig geworden.4 Derzeit bietet u. a. der Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. Schulungen und Fortbildungen unter Zugrundelegung dieser Mindestanforderungen der DIN EN 15565 an und erteilt entsprechende Fortbildungs- bzw. Qualifizierungsnachweise und Zertifikate etwa in Form von Qualitätssiegeln nach Abschluss von Schulungsveranstaltungen und erfolgreichem Bestehen von Prüfungen.5 Das erfolgreiche Absolvieren eines solchen Kurses ist allerdings keine zwingende Voraussetzung dafür, die Tätigkeit als Touristen- oder Gästeführer auszuüben. Mit der Qualifizierung nach DIN EN 15565 sollten folgende Ziele verfolgt werden: „1. Sicherung eines möglichst hohen Ausbildungsstandards für Gästeführer; 1 So von Kieseritzky, Wolther (2009). Ratgeber Gästeführer. Qualifizierung nach europäischem Standard DIN EN 15565. Broschüre des Bundesverbands der Gästeführer in Deutschland e. V. (BVGD). August 2009. S. 21. Link: https://www.bvgd.org/qualifizierung/ausbildungsmodell-zertifizierung/din-en-richtlinien/ (letzter Abruf: 20.02.2019). 2 von Kieseritzky, Wolther (2009). A. a. O. (Fn. 1). S. 2. 3 von Kieseritzky, Wolther (2009). A. a. O. (Fn. 1). S. 21. 4 von Kieseritzky, Wolther (2009). A. a. O. (Fn. 1). S. 22. 5 Vgl. dazu die allgemeinen Informationen auf der Internetseite des Bundesverbands der Gästeführer in Deutschland e. V. Link: https://www.bvgd.org/qualifizierung/ausbildungsmodell-zertifizierung/ (letzter Abruf: 20.02.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 027/19 Seite 4 2. Verbesserung der touristischen Dienstleistung; Qualifizierung des Gästeführers ist für den Verbraucher/Gast/Kunden am Qualitätssiegel und Ausweis erkennbar. 3. Deckung des Bedarfs an qualifizierten und geprüften Gästeführern, 4. erkennbare Qualität für den Verbraucher/Gast/Kunden.“6 Für eine Zertifizierung nach DIN EN 15565 sind mindestens 600 Stunden modulare Schulung „Pflicht (flexible Gestaltung nach den Bedürfnissen der touristischen Region und der beruflichen Situation; berufsbegleitend, kompakt oder stufenweise; inhaltliche Schwerpunktsetzung). Die Schulung umfasst - praktisches Training, - Schulung von Führungstechnik, - Sprechtraining und Kommunikation, - allgemeines und gebietsspezifisches Sach- und Fachwissen, - Recht und Steuern, - nachhaltiger Tourismus, - Prüfung.“7 Erfolgreiche Absolventen können sich „zertifizierter Guide“ nennen und sind u. a. berechtigt, das verliehene Qualitätssiegel zu führen. Das einmal verliehene Zertifikat besitzt drei Jahre Gültigkeit und wird nach erfolgreichem Abschluss weiterer Fortbildungsmaßnahmen verlängert. Die Touristen - und Gästeführer-Qualifizierung nach den Richtlinien des Bundesverbands der Gästeführer in Deutschland e. V. kostet etwa 50,- EUR pro Teilnehmer. Die Prüfung kostet 100,- EUR pro Teilnehmer .8 3. Besondere Qualifikationserfordernisse für Ski- und Bergführer in Deutschland Rechtlich stärker reguliert ist die Tätigkeit als staatlich geprüfter Berg- und Skiführer in Bayern . Anders bei der Tätigkeit als Bergwanderführer: Dieses Berufsbild ist rechtlich ebenfalls nicht geregelt . Allerdings bestehen auch in diesem Bereich bestimmte Qualifizierungs- und Schulungsmöglichkeiten , die nach den Vorgaben von Fachverbänden konzipiert sind. 6 So die Informationen auf der Internetseite des Deutschen Tourismusverbands e. V. Link: http://www.deutschertourismusverband .de/index.php?id=583 (letzter Abruf: 20.02.2019). 7 So die Informationen auf der Internetseite des Deutschen Tourismusverbands e. V. Link: http://www.deutschertourismusverband .de/index.php?id=583 (letzter Abruf: 20.02.2019). 8 Sämtliche Informationen dieses Absatzes stammen von der Internetseite des Deutschen Tourismusverbands e. V. Link: http://www.deutschertourismusverband.de/index.php?id=583 (letzter Abruf: 20.02.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 027/19 Seite 5 3.1. Qualifikationserfordernisse für staatlich geprüfte Berg- und Skiführer in Bayern Die Tätigkeit als staatlich geprüfter Berg- und Skiführer ist eine in Bayern und allen übrigen Alpenländern rechtlich geschützte Berufsbezeichnung, die in Bayern nur tragen darf, wer die Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern9 erfolgreich absolviert hat. Um diese rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, ist eine rund dreijährige Ausbildung zu durchlaufen, die unter der Aufsicht der Technischen Universität München steht und vom Verband Deutscher Berg- und Skiführer e. V. (VDBS) in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus organisiert wird.10 Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Ausbildung ist u. a. ein im Rahmen einer Prüfung nachzuweisendes „überdurchschnittlich hohes persönliches Können eines Allrounders in Fels, Eis, Mix-Gelände sowie auf Ski“.11 „Ausbildungsinhalte [sind]: - Führungs- und Sicherungstechniken in Fels, Eis und Schnee, - Lawinenbeurteilung, - Risikomanagement, - Ausrüstungskunde und Sicherungstheorie, - Schnee- und Lawinenkunde, Orientierung, Wetterkunde, - Unfallkunde/Erste Hilfe, - Führungstaktik und –technik, - Anatomie und Physiologie, - Ökologie“.12 Die Ausbildung dauert mindestens 2 ½ Jahre13 und kostet mehrere Tausend Euro.14 9 Verordnung vom 08.02.1999, GVBl. S. 40; zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.01.2014, GVBl. S. 41. Link: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAPOFspl/true (letzter Abruf: 20.02.2019). 10 So die Informationen auf der Internetseite des Verbands Deutscher Berg- und Skiführer e. V. Link: https://vdbs.de/ausbildung/bergfuehrer/ (letzter Abruf: 20.02.2019). 11 So die Informationen auf der Internetseite des Verbands Deutscher Berg- und Skiführer e. V. Link: https://vdbs.de/ausbildung/bergfuehrer/ (letzter Abruf: 20.02.2019). 12 So die Informationen auf der Internetseite des Verbands Deutscher Berg- und Skiführer e. V. Link: https://vdbs.de/ausbildung/bergfuehrer/ (letzter Abruf: 20.02.2019). 13 So die Informationen auf der Internetseite des Verbands Deutscher Berg- und Skiführer e. V. Link: https://vdbs.de/ausbildung/bergfuehrer/ (letzter Abruf: 20.02.2019). 14 Vgl. die Informationen auf der Internetseite des Verbands Deutscher Berg- und Skiführer e. V. Link: https://vdbs.de/ausbildung/aktuelle-lehrgaenge/ (letzter Abruf: 20.02..2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 027/19 Seite 6 3.2. Qualifizierung als Bergwanderführer nach den Vorgaben des Verbands Deutscher Berg- und Skiführer e. V. (VDBS) und der Union of International Mountain Leaders Association (UIMLA) Zur Schulung und Qualifizierung von Bergwanderführern haben sowohl der Verband Deutscher Berg- und Skiführer e. V. (VDBS) als auch die Union of International Mountain Leaders Association (UIMLA) Leitlinien und Vorgaben entwickelt, nach denen der VDBS entsprechende Ausbildungsmaßnahmen anbietet und im Anschluss daran die Zertifikate UIMLA International Mountain Leader oder den IVBV Bergführer verleiht, die nach Angaben des VDBS die „einzigen weltweit anerkannten Qualifikationen für kommerzielles Führen in den Bergen“ sind.15 „Teilnahmevoraussetzungen zur Ausbildung [sind u. a.]: - körperliche Fitness für Tagestouren von 6-8 Std. u. bis 1500 Hm im Aufstieg, - ärztliches Attest zur Eignung für die Wanderleiter-Ausbildung, - Tourenbericht, in welchem mindestens 15 Wanderungen im Gebirge und auch weitere alpinistische Tätigkeiten aufgeführt sind.“16 Die „Ausbildungsinhalte [umfassen u. a.]: - Wetterkunde, - Ausrüstungskunde, - Ökologie u. Aspekte des Natur- und Umweltschutzes, - Orientierung, - Praktische Ausbildung inkl. Rettungs- und Unterstützungsmaßnahmen, - Biwakieren und Gewässerüberquerungen, - Erste Hilfe, - Recht, - Fremdsprachen“.17 Die Ausbildung umfasst 42 Ausbildungstage, die schnellstens innerhalb von zwei Jahren absolviert werden dürfen, und kostet mehrere Tausend Euro.18 * * * 15 Umfassend dazu die Informationen auf der Internetseite des Verbands Deutscher Berg- und Skiführer e. V. Link: https://vdbs.de/ausbildung/bergwanderfuehrer/ (letzter Abruf: 20.02.2019). 16 So die Informationen auf der Internetseite des Verbands Deutscher Berg- und Skiführer e. V. Link: https://vdbs.de/ausbildung/bergwanderfuehrer/ (letzter Abruf: 20.02.2019). 17 So die Informationen auf der Internetseite des Verbands Deutscher Berg- und Skiführer e. V. Link: https://vdbs.de/ausbildung/bergwanderfuehrer/ (letzter Abruf: 20.02.2019). 18 Siehe dazu die Informationen auf der Internetseite des Verbands Deutscher Berg- und Skiführer e. V. Link: https://vdbs.de/ausbildung/bergwanderfuehrer/ sowie https://vdbs.de/ausbildung/aktuelle-lehrgaenge/ (letzter Abruf: 20.02.2019).