WD 5 - 3000 - 026/18 (27.02.2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU auf Abruf zur Verfügung (http://www.foerderdatenbank .de/). Die vorliegende Arbeit beantwortet anhand eines Fragenkataloges die Grundlagen dieser Informationsplattform . Eine entsprechende Anfrage wurde an das zuständige BMWi gerichtet. Im Einzelnen wurde gefragt: a) Welche Rechtsgrundlage hat diese Informationsplattform? b) Welche Rolle spielt hierbei das Informationsweiterverwendungsgesetz? c) Gibt es auf Länderebene Verwaltungsvorschriften, die die Einbindung der Länder in diese Förderdatenbank regeln? d) Aus welchen Haushaltsmitteln wird die Förderdatenbank.de finanziert? Das BMWi führt chronologisch zur Thematik wie folgt aus: „Auslöser für den Aufbau der Ende 1997 in Betrieb gegangenen Förderdatenbank ist der beigefügte „2. Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder unter Vorsitz des Beauftragten der Bundesregierung für den Mittelstand: Verbesserung der Transparenz und Konsistenz der Mittelstandsförderung (BMWi-Dokumentation Nr. 417 vom April 1997)“, Vorschlag 22 auf S. 14: Vorschlag zum Aufbau einer Förderdatenbank (s. beigefügte Anlage). Eine konkrete Rechtsgrundlage existiert nicht. Das Informationsweiterverwendungsgesetz spielte dabei keine Rolle. Es gibt auf Länderebene keine Verwaltungsvorschriften der Einbindung in die Förderdatenbank. Die Finanzierung erfolgte bisher aus Haushaltstitel 0911 543 01 (Veröffentlichungen und Fachinformationen ). Für 2018 ist die Förderung aus Haushaltstitel 0902 686 08 (Förderung unternehmerischen Know-hows) geplant.“ *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Grundlagen der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie