© 2019 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 025/19 Marktanteile deutscher Hersteller bei Personenkraftwagen in ausgewählten Staaten Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 025/19 Seite 2 Marktanteile deutscher Hersteller bei Personenkraftwagen in ausgewählten Staaten Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 025/19 Abschluss der Arbeit: 20. März 2019 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 025/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen 4 2. Begriffsabgrenzungen nach dem Elektromobilitätsgesetz 4 3. Statistische Angaben 5 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 025/19 Seite 4 1. Vorbemerkungen Der dem Sachstand zugrunde liegende Auftrag wirft die Frage auf, wie hoch die Marktanteile deutscher Hersteller bei rein batterieelektrisch betriebenen Personenkraftwagen (Pkw) in Deutschland, Norwegen, Belgien, den Niederlanden, Großbritannien, in der EU sowie in den USA und in China in den Jahren 2017 und 2018 gewesen sind. Hierzu sollen die auf Angaben des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA) beruhenden Daten in Abschnitt 2.1 des Sachstandes WD 5 – 3000 – 062/17 der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages aktualisiert werden, soweit es sich um dieselben Staaten handelt.1 Ferner wird nach den entsprechenden Marktanteilen bei Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotor gefragt. Vor diesem Hintergrund hat sich der Fachbereich WD 5 an den VDA mit der Bitte gewandt, ihm die zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen erforderlichen Daten zu übermitteln. Um eine Vergleichbarkeit mit den Angaben in Abschnitt 2.1 des Sachstandes WD 5 – 3000 – 062/17 zu ermöglichen , wurde der VDA zusätzlich darum gebeten, auch die Daten zu den elektrisch betriebenen Fahrzeugen im Sinne von § 2 Nummer 1 Elektromobilitätsgesetz zur Verfügung zu stellen (siehe Abschnitt 2 dieser Arbeit). Die im Text angegebenen Internet-Adressen wurden am 20. März 2019 zuletzt aufgerufen. 2. Begriffsabgrenzungen nach dem Elektromobilitätsgesetz Nach den Begriffsbestimmungen des Elektromobilitätsgesetzes erstreckt sich der Begriff des elektrisch betriebenen Fahrzeugs auf drei Fahrzeugkategorien, das reine Batterieelektrofahrzeug („Battery Electric Vehicles“, abgekürzt BEV), das von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeug („Plug-in Hybrid Electric Vehicles“, abgekürzt PHEV) und das Brennstoffzellenfahrzeug („Fuel Cell Electric Vehicles“, abgekürzt FCEV bzw. FC).2 Ein reines Batterieelektrofahrzeug im Sinne dieses Gesetzes ist ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb , dessen Energiewandler ausschließlich elektrische Maschinen sind und dessen Energiespeicher zumindest von außerhalb des Fahrzeuges wieder aufladbar sind.3 1 Vgl. Deutscher Bundestag (2017). Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Marktanteile deutscher Hersteller bei elektrisch betriebenen Personenkraftwagen in ausgewählten Staaten. WD 5- 3000 – 062/17. Berlin. S. 3 f. Link: www.bundestag.de/resource/blob/525214/810acc8d79fb23586608cf2dddef3401/WD-5-062-17-pdf-data.pdf . In dem diesem Sachstand zugrunde liegenden Auftrag wurde nach den Marktanteilen deutscher Hersteller bei elektrisch betriebenen Personenkraftwagen in Deutschland, Norwegen, Schweden, den Niederlanden, Frankreich , Großbritannien und den USA gefragt. Der Abschnitt 2.1 trägt die Überschrift „Übersicht des Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA).“ 2 Vgl. § 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG) vom 5. Juni 2015 (BGBl. I S. 898). Link: www.gesetze-im-internet.de/emog/EmoG.pdf . 3 Vgl. § 2 Nummer 2 EmoG. A. a. O. Zur Definition der Fahrzeugkategorien „von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug “ und „Brennstoffzellenfahrzeug“ vgl. § 2 Nummer 3, 4 EmoG. A. a. O. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 025/19 Seite 5 3. Statistische Angaben Auf seine Anfrage hin hat der VDA dem Fachbereich WD 5 folgende tabellarische Übersicht zu den Marktanteilen deutscher Hersteller (OEM)4 bei Personenkraftwagen in den Jahren 2017 und 2018 übermittelt: Marktanteile deutsche OEM nach Antriebsart BEV BEV+PHEV+FC Verbrenner5 2017 2018 2017 2018 2017 2018 Deutschland 47,9% 53,4% 66,1% 64,2% 69,4% 69,4% Norwegen 46,4% 32,3% 53,7% 37,5% 44,5% 45,5% Belgien 23,4% 29,5% 73,7% 59,7% 47,9% 46,7% Niederlande 28,8% 20,9% 33,1% 23,1% 45,3% 46,6% Großbritannien 10,1% 14,3% 53,7% 52,7% 53,3% 53,3% EU 26,1% 29,1% 52,8% 45,6% 48,5% 47,9% USA 10,8% 4,2% 16,6% 10,4% 7,8% 7,8% China 1,3% 0,4% 7,2% 5,1% 20,4% 23,2% Quelle: VDA (2019). Gemäß dieser Übersicht des VDA belief sich der Marktanteil deutscher OEM bei reinen Batterieelektro -Pkw (BEV) im Jahr 2017 in Deutschland auf 47,9 %, in Norwegen auf 46,4 %, in Belgien auf 23,4 %, in den Niederlanden auf 28,8 %, in Großbritannien auf 10,1 %, in der EU auf 26,1 %, in den USA auf 10,8 % und in China auf 1,3 %. Im Jahr 2018 betrug der Marktanteil deutscher OEM bei reinen Batterieelektro-Pkw (BEV) laut VDA in Deutschland 53,4 %, in Norwegen 32,3 %, in Belgien 29,5 %, in den Niederlanden 20,9 %, in Großbritannien 14,3 %, in der EU 29,1 %, in den USA 4,2 % und in China 0,4 %. *** 4 OEM ist eine Abkürzung für die englischsprachige Bezeichnung „Original Equipment Manufacturer“, die sich mit den Begriffen „Originalausrüstungshersteller“ bzw. „Erstausrüster“ übersetzen lässt. Mit dieser Abkürzung werden in der Automobilbranche sowie im Maschinenbau „Hersteller bezeichnet, die als Erstausrüster ein aus vielen einzelnen Komponenten zusammengebautes Produkt unter ihrem eigenen Namen auf den Markt bringen. OEM ist hier also die gängige Bezeichnung für den Fahrzeughersteller oder Maschinenhersteller selbst.“ Internetportal „Rechnungswesen – verstehen.de“. OEM. Link: www.rechnungswesen-verstehen.de/lexikon/oem.php. Vgl. auch Deutscher Bundestag (2017). Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Marktanteile deutscher Hersteller bei elektrisch betriebenen Personenkraftwagen in ausgewählten Staaten. WD 5- 3000 – 062/17. A. a. O. S. 3 f. 5 Zur Kategorie „Verbrenner“ hat der VDA mitgeteilt: „Die Marktanteile bei den Verbrennern beinhalten auch Hybridfahrzeuge (außer PHEV), die ja auch mit Kraftstoffen betankt werden.“ VDA (2019). Berlin. E-Mail vom 15. März 2019.