© 2017 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 025/17 Fragen zu Elektroautos Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 025/17 Seite 2 Fragen zu Elektroautos Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 025/17 Abschluss der Arbeit: 23. März 2017 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 025/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Elektroautos im Vergleich zu der Gesamtzahl der PKW 4 3. Ladesäulen und Bevölkerung 5 4. Förderinstrumente für Elektroautos in verschiedenen Ländern 6 4.2. Deutschland 6 4.3. Frankreich 7 4.4. Österreich 7 4.5. Vereinigtes Königreich 7 4.6. Italien 8 4.7. Niederlande 8 4.8. Norwegen 8 4.9. Spanien 8 4.10. Kanada 8 4.11. USA 9 4.12. Australien 10 4.13. China 10 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 025/17 Seite 4 1. Einleitung Zu der Diskussion um Elektroautos erreichten die Wissenschaftlichen Dienste die folgenden Fragen : 1. Wie hoch sind die Elektroautoquoten im Vergleich zu den Gesamt-Autos? 2. Wie hoch ist die Ladesäulendichte für Elektroautos pro Einwohner? 3. Welche verschiedenen Förderinstrumente gibt es in den jeweiligen Ländern? Die nachfolgenden Daten beziehen sich auf einige EU-Staaten, Norwegen, USA, China, Australien und Kanada. Dabei wurden nach Absprache mit dem Auftraggeber nur reine Elektroautos mit Batterien berücksichtigt. Hybridfahrzeuge wurden daher ausgeklammert. 2. Elektroautos im Vergleich zu der Gesamtzahl der PKW Tabelle 1 zeigt die Anzahl des gesamten PKW-Bestandes im Vergleich zur Anzahl der Elektroautos . Für ersteres waren durchgängig nur Daten für das Jahr 2014 verfügbar, während für die Anzahl der Elektroautos bereits Daten von 2015 vorliegen. Tabelle 1: Anzahl der PKW und Anzahl der Elektroautos. Land Anzahl PKW ge-samt 2014 Anzahl Elektroautos 2015 Kanada 21.729.600 10.030 Frankreich 31.800.000 45.170 Deutschland 44.403.124 30.560 Italien 37.080.753 4.580 Niederlande 8.193.000 9.370 Norwegen 2.540.000 60.650 Spanien 22.029.512 4.460 USA 120.984.000 210.330 Australien 13.297.000 2.750 China 115.860.000 225.720 Großbritannien 32.614.000 21.420 Quellen: http://www.acea.be/uploads/statistic_documents/ACEA_PARC_2014_v4.pdf http://www.oica.net/wp-content/uploads//pc-inuse-2014.pdf Für Australien konnte kein genauer Bestand für die Jahre 2014 oder 2015 ermittelt werden. In einem Internetartikel1 wird berichtet, dass der registrierte Bestand zwischen 2500 und 3000 Elektroautos läge, wobei nicht daraus hervorgeht, ob Hybrid-Autos hier mitgezählt wurden. 1 https://www.sgsep.com.au/publications/australia-holds-brakes-electric-vehicles Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 025/17 Seite 5 3. Ladesäulen und Bevölkerung In der Tabelle 2 sind nur Ladesäulen aufgeführt. Daneben gibt es noch eine Reihe von anderen zumeist privaten Möglichkeiten, die Batterien des Autos aufzuladen, wie in Hotels, Supermärkten oder in Privathaushalten. Tabelle 2: Ladesäulen für Elektroautos und Bevölkerung Land Ladesäulen20172 Bevölkerung insgesamt 20153 Frankreich 9.064 66.808.000 Deutschland 6.498 81.413.000 Österreich 1.742 6.611.000 Vereinigtes Königreich 2.700 65.138.000 Italien 1.339 60.802.000 Niederlande 6.885 16.937.000 Norwegen 2.047 5.196.000 Spanien 821 46.418.000 Kanada 1.051 35.852.000 USA 495 321.419.000 Australien 72 23.781.000 China 21 1.371.220.000 2 Nur Ladestationen, ohne sonstige Anschlüsse wie z.B. von privat zur Verfügung gestellt. Bestand zum ersten Quartal 2017. https://de.chargemap.com/about/stats 3 https://www.destatis.de/DE/Publikationen/StatistischesJahrbuch/StatistischesJahrbuch 2016.pdf?__blob=publicationFile S.638f. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 025/17 Seite 6 4. Förderinstrumente für Elektroautos in verschiedenen Ländern Bei den Förderinstrumenten können zwei Kategorien4 unterschieden werden: 1. Monetäre Anreize, wie ein direkter Zuschuss zum Kauf, oder Maßnahmen wie Steuerreduktion , die den Kaufpreis für die Konsumenten senkt, Steuerermäßigung bei den laufenden jährlichen Steuern und Reduzierung von Mautgebühren, Sonderabschreibungen und kostenloses Parken in Innenstädten. 2. Begleitende Maßnahmen wie der Aufbau einer Infrastruktur mit subventionierten Ladesäulen und Privilegien für Elektroautos wie die Mitbenutzung von Busspuren. Ein Überblick über die verschiedenen Förderinstrumente ist dem Papier der Europäischen Vereinigung der Automobilhersteller vom April 2016 zu entnehmen5 (Anlage). Bezüglich der Förderinstrumente in den oben aufgeführten Staaten ist eine Vergleichbarkeit schwierig, da einige Bundesstaaten , wie zum Beispiel in den USA, eigene Förderungen haben. Darüber hinaus bieten auch verschiedenen Städte, vor allem Hauptstädte, ebenfalls Förderungen an. Nachstehend werden die Förderungen der einzelnen Staaten aufgeführt. 4.2. Deutschland In Deutschland wird der Absatz von Elektroautos durch eine Steuerbefreiung und seit Mai 2016 durch einen direkten Zuschuss unterstützt. Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektro- Pkw mit erstmaliger Zulassung bis 31. Dezember 2015 wurde von fünf auf zehn Jahre verlängert und auf reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen erweitert.6 In der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 29.06.2016 wurden die Zuschüsse geregelt. Mit der Auszahlung des Umweltbonus ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt. Im Merkblatt7 des BAFA wird die Höhe des Zuschusses wie folgt angegeben: „3. Art und Höhe der Förderung Der Umweltbonus beträgt für • ein reines Batterieelektrofahrzeug und ein Brennstoffzellenfahrzeug 4.000 Euro • und für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug 3.000 Euro. Der Umweltbonus wird zur Hälfte durch die Automobilhersteller (Eigenanteil) und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil) gewährt. Der Eigenanteil des Automobilherstellers 4 http://schaufenster-elektromobilitaet.org/media/media/documents/dokumente_der_begleit__und_wirkungsforschung /Ergebnispapier_38_Marktanreizprogramm.pdf 5 http://www.acea.be/uploads/publications/Electric_vehicles_overview_2016.pdf 6 http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/rahmenbedingungen-und-anreize-fuer-elektrofahrzeuge .html 7 http://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_merkblatt_antrag.pdf?__blob=publication- File&v=5 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 025/17 Seite 7 ist im Kauf- oder Leasingvertrag in Abzug zu bringen und muss mindestens die Hälfte des Umweltbonus betragen. Der Netto-Kaufpreis des Basismodells bei Vertragsabschluss muss dabei um mindestens den Eigenanteil des Automobilherstellers niedriger sein als der BAFA Listenpreis. Der BAFA Listenpreis ist der zum 31.12.2015 gültige Netto-Listenpreis des Basismodells. Für Elektrofahrzeuge, die am 31.12.2015 noch nicht auf dem Markt waren, gilt der niedrigste Netto- Listenpreis des Basismodells innerhalb des Euroraums als BAFA Listenpreis. Etwaige Sonderausstattung des Elektrofahrzeuges ist in den Basismodellpreisen nicht zu berücksichtigen. Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung ) für • ein reines Batterieelektrofahrzeug und ein Brennstoffzellenfahrzeug 2.000 Euro • und für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug 1.500 Euro.“ 4.3. Frankreich In Frankreich beträgt der Bonus für ein Elektroauto bis zu 6.500 Euro. Daneben gibt es in verschiedenen Städten, wie in Lyon, Paris, Nizza und Bordeaux Car-Sharing Projekte für Elektroautos .8 4.4. Österreich Laut Österreichischem Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) werden ab März 2017 die Anschaffung eines Elektroautos oder eines Pkw mit Brennstoffzelle mit 4.000 Euro pro Fahrzeug gefördert.9 4.5. Vereinigtes Königreich In Großbritannien gibt es staatliche Zuschüsse, die 35 Prozent des Anschaffungspreises, maximal 4.500 Pfund betragen können. Ebenso gibt es auch für Kleintransporter und Motorräder Zuschüsse 10. Elektrofahrzeuge sind von der City-Maut in London befreit.11 8 http://www.diplomatie.gouv.fr/en/french-foreign-policy/economic-diplomacy-foreign-trade/facts-aboutfrance /one-figure-one-fact/article/france-is-the-largest-electric 9 http://www.oeamtc.at/portal/e-autos-werden-mit-4-000-euro-pro-pkw-gefoerdert+2500+1661483 10 https://www.gov.uk/plug-in-car-van-grants/eligibility 11 http://www.eafo.eu/content/united-kingdom Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 025/17 Seite 8 4.6. Italien Elektroautos sind von der jährlichen Kfz-Steuer für fünf Jahre befreit. Nach fünf Jahren zahlen die Halter in einigen Regionen 75 Prozent weniger Steuern als vergleichbare Autos mit Verbrennungsmotoren .12 4.7. Niederlande In den Niederlanden wird die Steuer für die Zulassung von Elektroautos und die Kfz-Steuer für den Halter des Elektroautos erlassen.13 4.8. Norwegen Norwegen hat verschiedene Kaufanreize beschlossen. So sind Elektrofahrzeuge von den Anmeldegebühren sowie von der Mehrwertsteuer befreit, und es werden geringere Kfz-Steuern fällig. Elektroautos können auf öffentlichen Parkplätzen frei parken, sowie Busspuren, staatliche Fähren und Mautstraßen umsonst benutzen.14 4.9. Spanien Neben den nationalen Subventionen bis zu 5.500 Euro und Befreiung von der Luxussteuer bis 2017 gibt es noch weitere lokale Förderinstrumente.15 4.10. Kanada In Kanada bieten drei Bundesstaaten Kaufanreize für Elektroautos: British Columbia, Ontario, und Quebec.16 Die Zuschüsse reichen von 5.000 Kanadischen Dollar in Britisch Columbia17 bis zu 10.000 Dollar in Ontario18. Quebec bezuschusst Elektroautos mit 8.000 Dollar.19 12 http://www.eafo.eu/content/italy 13 http://www.fleetcarma.com/european-countries-electric-vehicle-adoption/ 14 https://www.wwf.org.uk/sites/default/files/2016-12/Norway%20-%20EVs%20.pdf 15 http://www.eafo.eu/content/spain 16 https://www.caa.ca/electric-vehicles/government-incentives/ 17 https://www.cevforbc.ca/clean-energy-vehicle-program 18 http://www.mto.gov.on.ca/english/vehicles/electric/electric-vehicle-incentive-program.shtml 19 http://vehiculeselectriques.gouv.qc.ca/english/particuliers/rabais.asp Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 025/17 Seite 9 4.11. USA Die US-Steuerbehörden gewähren beim Kauf eines batteriebetriebenen Autos eine Steuergutschrift von bis zu 7.500 US-Dollar.20 Neben diesem Anreiz des Bundes geben die einzelnen Bundesstaaten der USA weitere Unterstützungen . Da an dieser Stelle die Auflistung jeder Subvention den Umfang der Arbeit sprengen würde, werden die Kaufanreize mittels einer Übersichtskarte illustriert.21 Hybrid and Electric Vehicle Incentives State Incentive Local or Utility Incentive Only Both State and Local /Utility Incentive No current incentives Quelle: http://www.ncsl.org/research/energy/state-electric-vehicle-incentives-state-chart.aspx#mi 20 https://www.irs.gov/businesses/plug-in-electric-vehicle-credit-irc-30-and-irc-30d 21 https://pluginamerica.org/why-go-plug-in/state-federal-incentives/ Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 025/17 Seite 10 4.12. Australien Seitens der australischen Bundesregierung gibt es keine Unterstützung für den Kauf von Elektroautos . Als einzige Maßnahme hat sie den Schwellenwert der Luxussteuer von 60,316 auf 75,375 Australische Dollar für Autos, die weniger als 7 Liter pro 100 km verbrauchen, angehoben.22 4.13. China Die Unterstützung von Elektrofahrzeugen durch die chinesische Regierung bezieht sich auf die Reduzierung und Freistellung von verschiedenen Steuern. Die Autos sind von eine Verbrauchssteuer und von einer Kaufsteuer befreit. Die Registrierungsgebühren wurden um 50 Prozent verringert . Importfahrzeuge sind von Zöllen ausgenommen, und für eingeführte Module zur Produktion der Elektroautos gelten bevorzugte Zolltarife. Darüber hinaus unterstützt die Zentralregierung den Kauf von Batteriefahrzeugen in den Städten Shanghai, Changchun, Shenzhen, Hangzhou und Hefei mit 60.000 RMB.23 *** 22 http://aevasa.kestar.com.au/#Incentives 23 http://www.china-briefing.com/news/2016/05/11/china-shifts-gears-electric-vehicles.html