© 2016 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 019/16 Exportkreditgarantien (Hermes-Deckungen) im Agrarbereich Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 019/16 Seite 2 Exportkreditgarantien (Hermes-Deckungen) im Agrarbereich Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 019/16 Abschluss der Arbeit: 16. März 2016 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Tourismus Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 019/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Jahresergebnisse der Exportkreditgarantien seit 2005 5 3. Vergaben von Hermes-Deckungen im Agrarsektor 6 4. Sonstiges 7 5. Anlagen 8 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 019/16 Seite 4 1. Einleitung Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland (Hermes-Deckungen) dienen der Absicherung der mit Exportgeschäften verbundenen Käufer- und Länderrisiken deutscher Exporteure und Kreditinstitute. Für viele Exporte vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländer bieten private Versicherer keine ausreichenden Absicherungsmöglichkeiten. Maßgebliche Kriterien für die Übernahme einer Bundesdeckung sind die Förderungswürdigkeit und risikomäßige Vertretbarkeit des Geschäfts. Förderungswürdigkeit kann - neben einem allgemeinen Exportinteresse - in der Sicherung von Arbeitsplätzen, in strukturpolitischen Erwägungen oder in außenpolitischen Zielen bestehen. Risikomäßige Vertretbarkeit bedeutet eine vernünftige Aussicht auf einen schadenfreien Verlauf des zur Deckung beantragten Exportgeschäfts. Im Rahmen der Förderungswürdigkeitsbetrachtung spielen darüber hinaus Umwelt- und Sozialaspekte nach internationalen Standards eine Rolle. Wesentliche Beurteilungskriterien sind die so genannten Common Approaches1 für Exportkreditgarantien. Das Verfahren zur Übernahme von Hermesdeckungen hat der Bund einem Mandatar-Konsortium übertragen, welchem die Euler Hermes AG und die PricewaterhouseCoopers AG WPG angehören. Der Entscheidungsspielraum der Mandatare ist im Rahmen einer Mandatarermächtigung geregelt. Über Grundsatzfragen und die Indeckungnahmen großer Exportgeschäfte entscheidet der Interministerielle Ausschuss (IMA) für Exportkreditgarantien unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Weiterhin sind in dem Ausschuss das Finanzministerium, das Auswärtige Amt und das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten . Neben den Mandataren beraten Sachverständige aus der Wirtschaft, dem Bankgewerbe sowie aus für die Exportwirtschaft wichtigen Institutionen die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen im IMA.2 Hermesdeckungen stehen grundsätzlich allen deutschen Exportunternehmen zur Verfügung. Es gibt keine Vorgaben hinsichtlich der Größe des Unternehmens oder des abzusichernden Geschäftsvolumens . Im vorliegenden Sachstand wird zunächst ein Überblick über die Jahresergebnisse der Exportkreditgarantien für die Jahre 2005 bis 2014 gegeben. Im Anschluss wird auf Vergaben von Hermes- Deckungen im Agrarbereich eingegangen. Informationen zu letzteren sind nicht frei recherchierbar und wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Verfügung gestellt. 1 Siehe http://www.agaportal.de/pages/aga/nachhaltigkeit/umweltpruefung/oecd_regelungen.html (zuletzt aufgerufen am 16.3.2016) 2 http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Aussenwirtschaftsfoerderung/finanzierung-und-absicherung -von-auslandsgeschaeften,did=190888.html (zuletzt aufgerufen am 9.3.2016) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 019/16 Seite 5 2. Jahresergebnisse der Exportkreditgarantien seit 2005 Nach WTO-Vorgaben muss sich das Förderinstrument der Exportkreditgarantien durch risikoorientierte Prämien und Gebühren selbst tragen. Die Prämien und Gebühren sind von den Deckungsnehmern , d.h. von den Exporteuren und Banken, zu zahlen. Ein positives Ergebnis ergibt sich, wenn die Summe der Ausgaben für Entschädigungsleistungen und Ausgaben für die Bearbeitung der Exportkreditgarantien geringer ist als die Einnahmen aus Prämien und Gebühren sowie Rückflüsse aus Schäden und Umschuldungen. In Anlage 1 sind die Jahresergebnisse der Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland , die seit 1999 in Folge positive Jahresergebnisse zugunsten des Bundeshaushalts aufwiesen, tabellarisch für die Jahre 2005 bis 2014 dargestellt. Die Tabelleninhalte sind den jeweiligen Jahresberichten , die auf dem AGA3-Portal veröffentlicht sind, entnommen und können unter dem Link: http://www.agaportal.de/pages/aga/downloads/jahresberichte.html (zuletzt aufgerufen am 2.3.2016) eingesehen werden. Die eingenommenen jährlichen Zinsen der Exportkreditgarantien, die ebenfalls an den Bundeshaushalt weitergeleitet werden, sind in der Berechnung der Jahresergebnisse der Exportkreditgarantien nicht ausgewiesen. Begründet wird dies in den Jahresberichten damit, dass auch die Kosten für die Refinanzierung des Bundes für ausgezahlte Schäden nicht in die Ergebnisrechnung einfließen (Jahresbericht 20144, S. 69). Die überwiegend aus Umschuldungsabkommen eingenommenen Zinsen belaufen sich für die Jahre 2005 bis 2014 auf: Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Zinsen (Mio. €) 1.981,0 2.431,8 124,7 110,0 99,2 92,7 115,2 123,6 111,4 214,3 Quelle: Die Zahlen wurden den jeweiligen Jahresberichten 2005 bis 2014 der Euler Hermes AG entnommen . 3 AGA – AuslandsGeschäftsAbsicherung der Bundesrepublik Deutschland 4 http://www.agaportal.de/pdf/berichte/jb_2014.pdf (zuletzt aufgerufen am 2.3.2016) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 019/16 Seite 6 Für den kumulierten Gesamtsaldo (KGS) ergibt sich folgendes Bild für die Jahre 2005 bis 2014: Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 KGS (Mrd. €) -6,4 5 0,18 0,609 1,0 1,476 2,1 2,6 3,0 3,6 3,9 Quelle: Die Zahlen wurden den jeweiligen Jahresberichten 2005 bis 2014 der Euler Hermes AG entnommen . 3. Vergaben von Hermes-Deckungen im Agrarsektor Nach Aussage des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)6 stehen Hermes-Deckungen grundsätzlich für den gesamten Agrarbereich zur Verfügung. Es können jedoch je nach Produkt unterschiedliche Kreditlaufzeiten bei der Deckungsübernahme akzeptiert werden. So können bei Verbrauchsgütern (z.B. Getreide, Saft etc.) nur kurzfristige Zahlungsbedingungen mit maximal 360 Tagen Kredit akzeptiert werden. Entscheidende Kriterien für die Übernahme einer Bundesdeckung sind die Förderungswürdigkeit und risikomäßige Vertretbarkeit des Geschäfts. In die Prüfung der Förderungswürdigkeit werden auch Umwelt- und Sozialaspekte einbezogen. Wesentliche Beurteilungskriterien sind die so genannten Common Approaches 7 für Exportkreditgarantien. In den Jahren 2005 bis 2015 hat die Bundesregierung im Agrarsektor (inkl. Lebensmittelindustrie) insgesamt 1.460 Geschäfte mit einem Volumen von 3,7 Mrd. Euro abgesichert. Der überwiegende Teil der Einzeldeckungen wurde mit 1.120 Geschäften und einem Deckungsvolumen von 2,1 Mrd. Euro im Bereich Maschinenbau Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie übernommen. Darüber hinaus wurden in den Bereichen: Landwirtschaftliche Anlagen: 50 Geschäfte mit einem Deckungsvolumen von 243 Mio. Euro, Anlagen zur Nahrungsmittelverarbeitung: 282 Geschäfte mit einem Deckungsvolumen von 1,3 Mrd. Euro sowie Waren pflanzlichen und tierischen Ursprungs: 8 Geschäfte mit einem Deckungsvolumen von 6 Mio. Euro. in Deckung genommen. 5 Im Jahr 2006 erreichten die Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland das höchste jemals erzielte Ergebnis. Damit konnte der Ende 2005 noch bestehende Negativsaldo der Ausfuhrgewährleistungen abgebaut und ein positiver Saldo in Höhe von 180,7 Mio. € erzielt werden. (Siehe Jahresbericht 2006, S. 93, http://www.agaportal.de/pdf/berichte/jb_2006.pdf (zuletzt aufgerufen am 2.3.2016)) 6 Email des Parlament- und Kabinettreferats des BMWi vom 16.3.2016. 7 Siehe http://www.agaportal.de/pages/aga/nachhaltigkeit/umweltpruefung/oecd_regelungen.html (zuletzt aufgerufen am 16.3.2016) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 019/16 Seite 7 Das BMWi führt hierzu aus: „Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf Einzeldeckungen. Für standardisierte Sammeldeckungen (so genannte Ausfuhrpauschalgewährleistungen) kann keine Aufschlüsselung vorgelegt werden. In diesen Fällen kann der deutsche Exporteur aus einem zu Vertragsbeginn festgelegten Warenkatalog an seine ausländischen Besteller liefern.“ 4. Sonstiges Zur weiteren Information wird auf folgende Bundestagsdrucksachen hingewiesen: BT-Drs. 17/11266 vom 31.10.2012, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Hermesbürgschaften für Tierhaltungsanlagen seit dem Jahr 2000“ (siehe Anlage 2); BT-Drs. 17/10626 vom 10.9.2012, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Hermesbürgschaften für Legehennenfabriken in der Ukraine“ (siehe Anlage 3); BT-Drs. 18/3112 vom 7.11.2014, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Hermesexportkreditgarantien, Tierschutzstandards und Auswirkungen auf europäische Märkte“, (siehe Anlage 4, insbesondere zu Frage 1); BT-Drs. 18/1434 vom 16.5.2014, Schriftliche Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage „Für wie viele Tiere und für welche Haltungsform ist die Schweinezuchtanlage in Russland vorgesehen, für die der Bund im Jahr 2013 eine Exportgarantie übernommen hat und deren Deckungsvolumen 15 Mio. Euro beträgt?“ (siehe Anlage 5). Ende der Bearbeitung Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 019/16 Seite 8 5. Anlagen Anlage 1 Eigene Darstellung der Jahresergebnisse der Exportkreditgarantien anhand der Angaben in den jeweiligen Jahresberichten der AGA. Anlage 2 BT-Drs. 17/11266 vom 31.10.2012. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Hermesbürgschaften für Tierhaltungsanlagen seit dem Jahr 2000“. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/112/1711266.pdf (zuletzt aufgerufen am 9.3.2016) Anlage 3 BT-Drs. 17/10626 vom 10.9.2012, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Hermesbürgschaften für Legehennenfabriken in der Ukraine“. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/106/1710626.pdf (zuletzt aufgerufen am 9.3.2016) Anlage 4 BT-Drs. 18/3112 vom 7.11.2014, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Hermesexportkreditgarantien, Tierschutzstandards und Auswirkungen auf europäische Märkte“ http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/031/1803112.pdf (zuletzt aufgerufen am 9.3.2016) Anlage 5 BT-Drs. 18/1434 vom 16.5.2014, Schriftliche Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage „Für wie viele Tiere und für welche Haltungsform ist die Schweinezuchtanlage in Russland vorgesehen, für die der Bund im Jahr 2013 eine Exportgarantie übernommen hat und deren Deckungsvolumen 15 Mio. Euro beträgt?“, S. 15. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/014/1801434.pdf (zuletzt aufgerufen am 9.3.2016)