© 2018 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 017/18 Tourismuspolitik in Deutschland Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 017/18 Seite 2 Tourismuspolitik in Deutschland Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 017/18 Abschluss der Arbeit: 21. Februar 2018 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 017/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung 4 3. Zuständigkeiten in der Tourismuspolitik 4 4. Tourismusentwicklung 6 5. Haushaltsmittel im Bereich Tourismus 7 6. Anteil des Tourismus am Bruttoinlandsprodukt 8 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 017/18 Seite 4 1. Einleitung Gegenstand des vorliegenden Sachstands sind folgende Fragestellungen: • Welche staatliche Stelle ist in Deutschland für den Bereich Tourismus zuständig? • Gibt es in Deutschland einen Ausschuss für Tourismus? • Wird der Tourismusstandort Deutschland im Ausland einheitlich dargestellt? • Gibt es in Deutschland eine Strategie zur Tourismusentwicklung? • Gibt es spezielle Rechtsvorschriften, die die Entwicklung des Tourismus regeln? • In welcher Höhe wurden Haushaltsmittel für den Bereich Tourismus in den Jahren 2015 – 2017 bereitgestellt? Wie hoch war der prozentuale Anteil am Bruttoinlandsprodukt? • Wie hoch waren in den Jahren 2015 - 2017 in Deutschland die Einnahmen aus dem Tourismus ? Wie hoch war deren prozentualer Anteil am Bruttoinlandsprodukt? 2. Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung Der tourismuspolitische Bericht der Bundesregierung der 18. Legislaturperiode (Stand: März 2017) findet sich unter dem Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Tourismus/tourismuspolitischer-bericht .pdf?__blob=publicationFile&v=24 (zuletzt aufgerufen am 12.2.2018) sowie in verkürzter Form in englischer Sprache unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/EN/Publikationen/federal-government-report-on-tourismpolicy .pdf?__blob=publicationFile&v=4 (zuletzt aufgerufen am 12.2.2018). Zur weiteren Information wird auf die Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus in Deutschland - Kennzahlen einer umsatzstarken Querschnittsbranche“ verwiesen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Tourismus/wirtschaftsfaktor-tourismusin -deutschland-lang.html (zuletzt aufgerufen am 19.2.2018) sowie in englischer Sprache unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/EN/Publikationen/wirtschaftsfaktor-tourismus-in-deutschland -lang.html (zuletzt aufgerufen am 19.2.2018). 3. Zuständigkeiten in der Tourismuspolitik In Deutschland ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) federführend für die Tourismuspolitik zuständig. Jedoch stellt die Tourismuspolitik in Deutschland eine Querschnittsaufgabe dar, so dass viele Einzelfragen auch in die Zuständigkeitsbereiche anderer Bundesministerien fallen. Ziel der Tourismuspolitik auf Bundesebene ist es, günstige Rahmenbedingungen für eine positive Tourismusentwicklung in Deutschland zu schaffen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 017/18 Seite 5 Die konkrete Planung, Entwicklung und unmittelbare Förderung des Tourismus liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer und Kommunen. Zur Abstimmung der Bundes- und Länderaktivitäten dient der Bund-Länder-Ausschuss Tourismus unter Vorsitz des BMWi. Seit Dezember 2005 gibt es das Amt der/des Beauftragten der Bundesregierung für Tourismus mit der Aufgabe, die tourismuspolitischen Anliegen der Bundesregierung im parlamentarischen Raum und in der Öffentlichkeit zu vertreten sowie als Ansprechpartner/in für die Tourismuswirtschaft und deren Verbände zur Verfügung zu stehen. Darüber hinaus gibt es einen Ausschuss für Tourismus im Deutschen Bundestag, der unter anderem Gesetzentwürfe und Anträge mit tourismuspolitischem Bezug berät und durch seine Initiativen , Anfragen und Anhörungen zur Diskussion tourismuspolitisch relevanter Vorgänge und Fragestellungen beiträgt. Zu der Arbeit und den Aufgaben des Ausschusses wird auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages ausgeführt:1 „Der Tourismus trägt entscheidend zum Bild Deutschlands in der Welt bei und ist als wichtiger Arbeitgeber und Wirtschaftsmotor eine echte Zukunftsbranche. Der Tourismusausschuss spiegelt diese Bedeutung wider. Er setzt sich für gute touristische Rahmenbedingungen ein und macht sich für das rechtzeitige Erkennen und Vermarkten globaler Trends stark.“ Seit 1977 gibt es den Beirat für Fragen des Tourismus beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, um die Interessen von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zusammenzuführen. Seine Aufgabe ist es, den/die Bundesminister/in für Wirtschaft und Energie und den/die Tourismusbeauftragte /n der Bundesregierung zu beraten und Vorschläge für die weitere Ausgestaltung der Tourismuspolitik der Bundesregierung zu unterbreiten. Die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. (DZT) (siehe auch Abschnitt 4), die seit 1948 besteht, vermarktet im Auftrag des Bundes das Reiseland Deutschland im Ausland. Das BMWi fördert die DZT im Auftrag des Deutschen Bundestages jährlich mit derzeit rund 30 Millionen Euro (siehe auch Abschnitt 5).2 Darüber hinaus beschäftigen sich die Bundesministerien bzw. eine weitere bei ihr angegliederte Beauftragte im Rahmen ihrer Zuständigkeiten mit dem Bereich Tourismus: • Auswärtiges Amt (Sicherheit im Reiseverkehr, auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, Visumfragen), • Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Kulturtourismus), • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (barrierefreier Tourismus, Mindestlohn im Gastgewerbe, Förderung der beruflichen Weiterbildung (z.B. im Gastgewerbe)), 1 https://www.bundestag.de/tourismus (zuletzt aufgerufen am 12.2.2018). 2 Bundestagsdrucksache 18/12505, S. 39. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/125/1812505.pdf (zuletzt aufgerufen am 19.2.2018). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 017/18 Seite 6 • Bundesministerium für Bildung und Forschung (Forschung und Projekte im Bereich Tourismus ), • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Entwicklung des Agrotourismus, Lebensmittelkennzeichnung), • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Familien-, Kinder- und Jugendreisen sowie Seniorenurlaub), • Bundesministerium für Gesundheit (Gesundheitsaspekte im Bereich Tourismus), • Bundesministerium des Innern (Visumfragen, Meldegesetz, Europäische Initiativen wie z.B. das Entry-Exit-System zur Erfassung und Kontrolle der Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen ), • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, Schlichtung im Luftverkehr, Teilzeit-Wohnrechte, Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus), • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (nachhaltige Tourismusentwicklung in Deutschland), • Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Verkehr, Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung und Breitbandförderung), • Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Entwicklungspolitische Tourismusförderung). 4. Tourismusentwicklung Es gibt in Deutschland kein Tourismusgesetz des Bundes. Spezielle Rechtsvorschriften zur Entwicklung des Tourismus gibt es in Deutschland auf Bundesebene ebenfalls nicht.3 Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands werden innerhalb der Bundesländer jeweils eigenständige Tourismuskonzeptionen entwickelt. Zum Thema „Auslandsmarketing für das Reiseland Deutschland“ wird im aktuellen tourismuspolitischen Bericht der Bundesregierung ausgeführt: 4 „Wahrgenommen wird das Auslandsmarketing für das Reiseland Deutschland durch die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT) mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Sie entwickelt und kommuniziert Strategien und Produkte, um das positive Image der Reisedestination Deutschland im Ausland auszubauen und den Incoming-Tourismus nach Deutschland zu steigern. Ihre Marketing- und Vertriebsaktivitäten beruhen auf einer detaillierten Marktanalyse und Marktbewertung in den Quellmärkten. Dazu unterhält die DZT weltweit sechs Regionalmanagements mit 32 Ländervertretungen auf fünf Kontinenten. Zuletzt haben zum 01.01.2017 die neuen Ländervertretungen in Singapur und Buenos Aires ihre Arbeit aufgenommen .“ 3 Email des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21.2.2018. 4 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Tourismus/tourismuspolitischer-bericht.pdf?__blob=publication File&v=24 (S. 39, zuletzt aufgerufen am 12.2.2018). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 017/18 Seite 7 Zur Darstellung der touristischen Vielfalt im Reiseland Deutschland bewirbt die DZT Themen, die den Produktlinien „Städte/Kultur“ und „Natur/Erholung“ entstammen. Zusätzlich kommuniziert die DZT jährlich wechselnde Themenkampagnen für das "Reiseziel Deutschland". 2017 stand unter dem Titel "Luther 2017 – 500 Jahre Reformation". Die Themenkampagnen der DZT für die kommenden Jahre gestalten wie folgt:5 • 2018: Kulinarisches Deutschland; • 2019: 100 Jahre Bauhaus, 200. Geburtstag von Theodor Fontane; • 2020: 250. Geburtstag von Ludwig van Beethoven, Passionsspiele Oberammergau. 5. Haushaltsmittel im Bereich Tourismus Im Bundeshaushalt wurden in den Jahren 2015 bis 2017 für den Bereich Tourismus folgende Mittel bereitgestellt: • 2015: 30,57 Mio. Euro,6 • 2016: 30,57 Mio. Euro,7 • 2017: 30,65 Mio. Euro.8 Darüber hinaus wird der Tourismus auch aus den Haushalten der einzelnen Bundesländer und Gemeinden finanziert. In Deutschland wird der Bereich Tourismus weder im Bereich der Statistik des Öffentlichen Gesamthaushaltes noch in den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als eigenständige Ausgaben- bzw. Einnahmenposition ausgewiesen. Die diesen Statistiken zugrundliegende Klassifikation der Wirtschaftszweige und die Klassifikation der Ausgaben des Staates nach dem Verwendungszweck bilden den Bereich "Tourismus" bzw. "Reiseverkehr" nicht ab. In der Statistik der Monatserhebung im Tourismus liegen dazu ebenfalls keine Angaben vor, da finanzielle Aspekte wie Ausgaben und Einnahmen nicht Bestandteil dieser Erhebung sind. Erhebungsmerkmale sind die Ankünfte und Übernachtungen nach dem Herkunftsland der Gäste, Schlafgelegenheiten (Betten bzw. Stellplätze) und Gästezimmer (nur jährlich) sowie Auslastung der Zimmer (monatlich) bei größeren Hotelbetrieben.9 5 Schreiben der Deutschen Zentrale für Tourismus e.V. vom 20.2.2018. 6 https://www.bundeshaushalt-info.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2016/soll/Haushaltsplan -2016.pdf (zuletzt aufgerufen am 21.2.2018). 7 https://www.bundeshaushalt-info.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2017/soll/Gesamt _Haushalt_2017_mit_HG.pdf (zuletzt aufgerufen am 21.2.2018). 8 https://www.bundeshaushalt-info.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2017/soll/Gesamt _Haushalt_2017_mit_HG.pdf (zuletzt aufgerufen am 21.2.2018). 9 Email des Statistischen Bundesamtes vom 16.2.2018. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 017/18 Seite 8 6. Anteil des Tourismus am Bruttoinlandsprodukt Zu dem Anteil des Tourismus am Bruttoinlandsprodukt liegen aus den in Abschnitt 5 genannten Gründen keine Informationen vor. In der Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus in Deutschland - Kennzahlen einer umsatzstarken Querschnittsbranche“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird jedoch ausgeführt :10 „Der Umsatz mit touristisch nachgefragten Produkten im Jahr 2015 ist mit einer direkten Bruttowertschöpfung in Höhe von 105,3 Milliarden Euro verbunden. Diese Summe entspricht 3,9 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung in Deutschland.“ *** 10 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Tourismus/wirtschaftsfaktor-tourismus-in-deutschlandlang .pdf?__blob=publicationFile&v=18 , S. 8 (zuletzt aufgerufen am 19.2.2018).