WD 5 – 017/16 (18. Februar 2016)) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Bei WD 5 wurde zur Frage 1 des sehr kurzfristig gestellten Auftrags recherchiert. Im Ergebnis wurde telefonisch auf die Dokumente in der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (BT-Drs. 18/7218 vom 11.1.2016) am 17.2.2016 hingewiesen. Mit dem Gesetzentwurf soll die „Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung , die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG“ (Amtsblatt der EU Nr. L 127/1 vom 29.4.2014) in nationales Recht umgesetzt werden. Die Tagesordnung sowie die Stellungnahmen der Einzelsachverständigen Dr. Martina Pötschke-Langer, Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), des Verbandes der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. (VdR), des Einzelsachverständigen Prof. Dr. Lutz Engisch, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK), des Einzelsachverständigen Dr. Tobias Effertz, Universität Hamburg, Institut für Recht und Wirtschaft, des Einzelsachverständigen Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer, Karl-Franzens- Universität Graz, Institut für Pharmazeutische Wissenschaften und der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) finden sich unter dem Link http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a10/anhoerungen /oea-tabakerzeugnisse-17-02-2016/404036 . ENDE DER BEARBEITUNG Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Frage zur Umsetzung der Tabakprodukterichtlinie