© 2017 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 016/17 Holzeinschlag in Deutschland Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 016/17 Seite 2 Holzeinschlag in Deutschland Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 016/17 Abschluss der Arbeit: 6. März 2017 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 016/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Holzeinschlag nach Holzartengruppen und ausgewählten Besitzarten 4 3. Deutsche Ausfuhr von Rohholz in m3 5 4. Holzproduktion in Deutschland 5 5. Holzverkaufsarten und -verfahren 5 6. Inlandsproduktberechnung 6 7. Anteil der Holzbiomasse am Bruttostromverbrauch und am Endenergieverbrauch Wärme und Kälte 7 8. Höhe der jährlichen staatlichen Subventionen und der jährlichen EU-Subventionen 7 9. Anlagen 8 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 016/17 Seite 4 1. Einleitung In dem vorliegenden Sachstand werden Daten und Sachverhalte zum Thema „Holzproduktion in Deutschland“ dargestellt. Hierbei geht es sowohl um Mengenangaben zum Holzeinschlag, Angaben zur Ausfuhr von Rohholz, Angaben zur Verarbeitungsmenge, zu den Verkaufsarten von Holz, zu der Höhe der jährlichen Subventionen in diesem Bereich sowie zum Anteil von Holzbiomasse an der Bruttostrom- und Wärmeenergieerzeugung. Die Daten beziehen sich auf die Jahre 2011 bis 2016, sofern entsprechende Daten derzeit vorliegen. 2. Holzeinschlag nach Holzartengruppen und ausgewählten Besitzarten Im Wirtschaftsjahr 2015 lag der Holzeinschlag in Deutschland bei 55,61 Mio. m3. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen damit die Einschläge in allen Waldeigentumsarten. Der Anteil des Nadelholzeinschlags hat sich in 2015 weiter erhöht.1 Nach § 3 des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz )2 werden Waldeigentumsarten in Deutschland wie folgt definiert: „(1) Staatswald im Sinne dieses Gesetzes ist Wald, der im Alleineigentum des Bundes, eines Landes oder einer Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts steht, sowie Wald im Miteigentum eines Landes, soweit er nach landesrechtlichen Vorschriften als Staatswald angesehen wird. (2) Körperschaftswald im Sinne dieses Gesetzes ist Wald, der im Alleineigentum der Gemeinden , der Gemeindeverbände, der Zweckverbände sowie sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts steht; ausgenommen ist der Wald von Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen , sowie von Realverbänden, Hauberggenossenschaften, Markgenossenschaften, Gehöferschaften und ähnlichen Gemeinschaften (Gemeinschaftsforsten), soweit er nicht nach landesrechtlichen Vorschriften als Körperschaftswald angesehen wird. (3) Privatwald im Sinne dieses Gesetzes ist Wald, der weder Staatswald noch Körperschaftswald ist.“ Das Statistische Bundesamt unterscheidet bei der Datenerhebung zu Holzeinschlag in Deutschland zwischen Bundeswald, Landeswald, Körperschaftswald und Privatwald. Bundes- und Landeswald fallen damit unter den Begriff „Staatswald“. In Anlage 1 wird für die Jahre 2011 bis 2015 der Holzeinschlag nach Holzartengruppen bzw. Holzsorten und den Besitzarten Bundes- und Landeswald in 1000 m3 (ohne Rinde) dargestellt. Die Daten für das Jahr 2016 liegen derzeit noch nicht vor. 1 http://www.bmel-statistik.de//fileadmin/user_upload/monatsberichte/FHB-0120005-2015.pdf (zuletzt aufgerufen am 15.2.2017). 2 https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bwaldg/gesamt.pdf (zuletzt aufgerufen am 22.2.2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 016/17 Seite 5 3. Deutsche Ausfuhr von Rohholz in m3 In Anlage 2 ist die deutsche Ausfuhr von Rohholz in m3 unterteilt in die jeweiligen Exportländer für die Jahre 2011 bis 2016 dargestellt. Hierbei wird unterschieden in: Rohholz, Sägerundholz von Fichten und Tannen; Rohholz von Fichte und Tanne, entrindet, von Splint befreit; Rohholz, Sägerundholz von Kiefern; Rohholz von Kiefern, entrindet, von Splint befreit; Rohholz, Sägerundholz von anderem Nadelholz; Rohholz von anderem Nadelholz, entrindet, von Splint befreit; Rohholz, Sägerundholz von Eichen; Rohholz von Eichen, entrindet, von Splint befreit; Rohholz, Sägerundholz von Buchen sowie Rohholz von Buchen, entrindet, von Splint befreit. Damit ergibt sich für die deutsche Ausfuhr von Rohholz in m3 für die Jahre 2011 bis 2016 das als Anlage 3 beigefügte Gesamtbild. 4. Holzproduktion in Deutschland Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ergeben sich anhand einer vierteljährlichen Produktionserhebung im verarbeitenden Gewerbe zu den jährlich verarbeiteten Holzarten in Deutschland für die Jahre 2011 bis 2015 die in Anlage 4 dargestellten Werte. 5. Holzverkaufsarten und -verfahren In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung zu Holzverkaufsarten und -verfahren für Holzverkäufe aus Staatswald. So unterscheidet Niedersachsen beispielsweise in den „Holzverkaufs-, Vermittlungs- und Zahlungsbedingungen der Landwirtschaftskammer Niedersachen (HVZB)“3 zwischen den Verkaufsverfahren Freihandverkauf, Versteigerung und Submission . In Hessen ist dies geregelt in den Bedingungen „Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe durch den Landesbetrieb HessenForst („AVZB-HessenForst“)“4. Baden- Württemberg hat zu der Festlegung „Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen des Landes Baden-Württemberg für Holzverkäufe aus dem Staatswald durch den Landesbetrieb ForstBW“5 3 https://www.lwk-niedersachsen.de/download.cfm/file/10736.html (zuletzt aufgerufen am 21.2.2017). 4 Unter „Allgemeine Geschäftsbedingungen – Download“ http://www.hessen-forst.de/service-downloads-1157.html (zuletzt aufgerufen am 21.2.2017). 5 http://www.forstbw.de/fileadmin/forstbw_pdf/gesetze_verordnungen/avz.pdf (zuletzt aufgerufen am 21.2.2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 016/17 Seite 6 noch „Zusätzliche Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Stammholzsubmissionen des Landesbetriebs Forst Baden-Württemberg (ForstBW)“6 festgelegt. Die wichtigsten Abnehmer in der Holzwirtschaft sowie deren Roh- und Restholzverbrauch sind auf Seite 24 der aktuellen Veröffentlichung „Holzmarktbericht 2015“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für die Jahre 2009 bis 2015 dargestellt. Diese ist als Anlage 5 beigefügt. 6. Inlandsproduktberechnung Die Bruttowertschöpfung7 in jeweiligen Preisen ist in Milliarden Euro für die Jahre 2011 bis 2015 in Anlage 6 dargestellt und basiert auf Angaben des Statistischen Bundesamtes. Der prozentuale Anteil am Bruttoinlandsprodukt basiert auf eigenen Berechnungen.8 Beim Übergang von der Bruttowertschöpfung (zu Herstellungspreisen) zum Bruttoinlandsprodukt (zu Marktpreisen) sind die Nettogütersteuern (Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen) global hinzuzufügen.9 Für die in Anlage 6 aufgeführten Bereiche fallen in den entsprechenden Jahren keine Nettogütersteuern an.10 6 http://www.forstbw.de/fileadmin/forstbw_pdf/gesetze_verordnungen/Zusaetzliche_VZ-Bedingungen_Submissionen .pdf (zuletzt aufgerufen am 21.2.2017). 7 Die Bruttowertschöpfung ist hierbei wie folgt definiert: „Differenz von Produktionswerten und Vorleistungen für die einzelnen Wirtschaftsbereiche; umfasst also nur den im Produktionsprozess geschaffenen Mehrwert. Die Bruttowertschöpfung ist bewertet zu Herstellungspreisen , d.h. ohne die auf die Güter zu zahlenden Steuern (Gütersteuern), aber einschließlich der empfangenen Gütersubventionen .“ Siehe Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Wichtige Zusammenhänge im Überblick. S. 30. Statistisches Bundesamt. 2016 (Stand: Februar 2017). https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/VolkswirtschaftlicheGesamtrechnungen/Zusammenhaenge PDF_0310100.pdf?__blob=publicationFile (zuletzt aufgerufen am 28.2.2017). 8 Der angegebene Wert ist hierbei auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. 9 Siehe Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Wichtige Zusammenhänge im Überblick. S. 30. Statistisches Bundesamt. 2016 (Stand: Februar 2017). https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/VolkswirtschaftlicheGesamtrechnungen/Zusammenhaenge PDF_0310100.pdf?__blob=publicationFile (zuletzt aufgerufen am 28.2.2017). 10 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR). Produktions- und Importabgaben sowie Subventionen - Gliederung nach Wirtschaftsbereichen. 3.3.2 Nettogütersteuern (S. 21). Statistisches Bundesamt. September 2016. https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/VolkswirtschaftlicheGesamtrechnungen/Inlandsprodukt /ProduktionsImportabgabenPDF_5811102.pdf?__blob=publicationFile (zuletzt aufgerufen am 1.3.2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 016/17 Seite 7 7. Anteil der Holzbiomasse am Bruttostromverbrauch und am Endenergieverbrauch Wärme und Kälte Die prozentualen Anteile der Holzbiomasse am Bruttostromverbrauch und am Endenergieverbrauch Wärme und Kälte stellen sich für die Jahre 2011 bis 2016 wie folgt dar:11 Prozentuale Anteile der Holzbiomasse:12 Angaben in % 2011 2012 2013 1014 2015 2016 Am Bruttostromverbrauch 1,7 1,7 1,7 1,8 1,8 1,8 Am Endenergieverbrauch Wärme und Kälte 9,1 9,0 8,7 8,5 9,0 9,1 Quelle: Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat)13 8. Höhe der jährlichen staatlichen Subventionen und der jährlichen EU-Subventionen Die Höhe der jährlichen Subventionen sind für die Jahre 2011 bis 201414 in Anlage 7 aufgeführt.15 *** 11 Die Werte für das Jahr 2016 beruhen auf vorläufigen Angaben. 12 Email des Parlament- und Kabinettreferats des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 28.2.2017. 13 http://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Service/Erneuerbare_Energien_in_Zahlen/Arbeitsgruppe /arbeitsgruppe_ee.html (zuletzt aufgerufen am 1.3.2017). 14 Die Daten für die Jahre 2015 und 2016 liegen derzeit noch nicht vor. 15 Hierbei handelt es sich um die Summe der jährlichen Subventionen. Eine wirtschaftsfachliche Untergliederung der Subventionen nach EU‐Subventionen und deutschen Subventionen wird vom Statistischen Bundesamt nicht veröffentlicht. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 016/17 Seite 8 9. Anlagen Anlage 1 Holzeinschlag 2011 – 2015 nach Holzartengruppen bzw. Holzsorten und ausgewählten Besitzarten. Eigene Darstellung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, VÖ-Holzeinschlag. 2017. Anlage 2 Deutsche Ausfuhr von Rohholz in m3. Statistisches Bundesamt. 2017. Anlage 3 Jahresübersicht 2011 bis 2016: Deutsche Ausfuhr von Rohholz in m3. Eigene Darstellung unter Verwendung der Daten des Statistischen Bundesamtes . Anlage 4 Holzproduktion in Deutschland (in m3). Eigene Darstellung unter Verwendung der Daten des Statistischen Bundesamtes . Anlage 5 Roh- und Restholzverbrauch der wichtigsten Abnehmer. aus: Holzmarktbericht 2015. Abschlussbericht für die Forst- und Holzwirtschaft des Wirtschaftsjahres 2015. S. 24. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Juli 2016. http://www.bmel-statistik.de//fileadmin/user_upload/monatsberichte/FHB- 0120005-2015.pdf (zuletzt aufgerufen am 21.2.2017). Anlage 6 Bruttowertschöpfung in jeweiligen Preisen für die Jahre 2011 bis 2014. Eigene Darstellung unter Verwendung der Daten des Statistischen Bundesamtes . Fachserie 18. Reihe 1.4. Abschnitt 3.2.1.(2015) sowie eigene Berechnung der prozentualen Anteile am BIP. Anlage 7 Höhe der jährlichen staatlichen Subventionen und EU-Subventionen für die Jahre 2011 bis 2014. Statistisches Bundesamt. August 2016.