WD 5 - 3000 - 015/17 (16. Februar 2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Folgenden zwei Fragen wurden dem Fachbereich zur Beantwortung übermittelt: 1. Wie viele Fahrzeuge sind vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seit 2014 zurück gerufen worden ? 2. Gibt es eine Liste der Befugnisse des KBA zur Verhängung von Strafen und Geldbußen gegenüber Autoherstellern? Zur Frage 1. Das KBA hat in einer Mail vom 14. Februar 2017 an den Fachbereich die Anzahl der zurückgerufenen KfZ wie folgt angegeben: „2014: ca. 1,5mio. 2015: ca. 1,6mio. 2016: ca. 4,2mio. Die Zahlen beziehen sich auf alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge (also sowohl PKW als auch LKW etc.).“ Weitere Information über Produktsicherheitsuntersuchungen von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen hat das KBA in einer Pressemitteilung von März 2016 veröffentlicht.1 Darin wird die Anzahl der Produktsicherheitsuntersuchungen 2010 bis 2015, die Anzahl der Rückrufaktionen von 2010 bis 2015, die Anzahl der Halteranschreiben von 2010 bis 2015 und die Anzahl der eingeleiteten Außerbetriebsetzungen 2010 bis 2015 angezeigt. 1 http://www.kba.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/pm_12_16_rueckrufe _bis2015_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=7 Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Anzahl der KfZ-Rückrufe und mögliche Strafzahlungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt Kurzinformation Anzahl der KfZ-Rückrufe und mögliche Strafzahlungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt Fachbereich WD 5 Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Des Weiteren gibt das KBA auf seiner Internetseite jedem die Möglichkeit zu recherchieren, ob ein bestimmtes KfZ von einem Rückruf betroffen ist.2 Zudem listet auch der ADAC alle Rückrufaktionen auf und bietet ebenfalls eine Recherchemöglichkeit an.3 Zur Frage 2: Zu den Eingriffsinstrumenten schreibt das KBA auf seiner Internetseite:4 „Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) enthält ein abgestuftes Eingriffsinstrumentarium für das KBA, um dem Vertrieb gefährlicher Produkte vom Fahrrad bis hin zum schweren Lkw zu begegnen . Am wahrscheinlichsten ist die Einleitung von Rückrufaktionen oder öffentlichen Warnungen . Aber auch die Sicherstellung und Vernichtung von gefährlichen Produkten ist möglich. Bevor das KBA eingreift, räumt es dem verantwortlichen Hersteller die Möglichkeit zum Handeln ein. Nur wenn er nicht durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass gefährliche Produkte aus dem Markt entfernt werden, greift das KBA ein. Häufig werden Rückrufe von Herstellern freiwillig durchgeführt. Rückruf ist dabei aber nicht immer gleich Rückruf.“ Zu der Höhe der Strafen erklärte das KBA in seiner EMail: „In Bezug auf sicherheitsrelevante Rückrufe kann das KBA Maßnahmen nach §39 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) einleiten (Ordnungswidrigkeitenverfahren), z.B. bei verspäteter Notifikation oder mangelnder Kooperation mit dem KBA (Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro).“ Das Produktsicherheitsgesetz ist im Internet abrufbar.5 *** 2 https://www.kba-online.de/gpsg/jsp/gpsgStart.jsp 3 https://www.adac.de/infotestrat/reparatur-pflege-und-wartung/rueckrufe/default.aspx 4 http://www.kba.de/DE/Marktueberwachung/Eingriffsinstrumente_KBA/eingriffsinstrumentekba_inhalt.html 5 https://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011/index.html (dort gibt es eine deutsche und englische Fassung)