WD 5 - 3000 – 013/18 (12.02.2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Der vorliegenden Kurzinformation liegt eine Anfrage zugrunde, in der die Frage aufgeworfen wird, wie viele Ausnahmegenehmigungen nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) in den einzelnen Bundesländern im Zeitraum 2010 bis einschließlich 2017 erteilt wurden. Gemäß § 4a Abs. 1 TierSchG darf ein warmblütiges Tier nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs zum Zweck des Schlachtens betäubt worden ist. Abweichend hiervon bedarf es laut § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG keiner Betäubung, wenn die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat. Diese darf jedoch nur insoweit erteilt werden, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich des Tierschutzgesetzes zu entsprechen, deren zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen (vgl. § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG). Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Bundesländer bzw. die hiermit beauftragten Veterinärbehörden zuständig. Über den Aufbau des öffentlichen Veterinärwesens in der Bundesrepublik Deutschland informiert folgende Veröffentlichung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): BMEL (2015). Das öffentliche Veterinärwesen. Berlin. Link: www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit /_texte/Veterinaerwesen.html (zuletzt aufgerufen am 12.02.2018). Im Rahmen dieser Veröffentlichung wird auch über das öffentliche Veterinärwesen auf Länderebene informiert; vgl. Link www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/_texte/VeterinaerwesenAufbau Laender.html (zuletzt aufgerufen am 12.02.2018). Informationen zum Tierschutz auf Länderebene vermittelt folgender Beitrag des BMEL: BMEL (2018). Tierschutz-Kontakte in den Bundesländern. S. 1. Link: www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/_texte/Tierschutz-Kontakte-Bundeslaender.html (zuletzt aufgerufen am 12.02.2018). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Ausnahmegenehmigungen zum Schächten Kurzinformation Ausnahmegenehmigungen zum Schächten Fachbereich WD 5 (Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Er ist über den Informationspfad „Tierschutz-Kontakt Baden-Württemberg/Schlachtung“ mit Hinweisen des Landes Baden-Württemberg zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schächten verlinkt: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schächten. Stuttgart. Link: mlr.baden-wuerttemberg .de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/Schaechten_Erteilung_einer_Ausnahmegenehmigung .pdf (zuletzt aufgerufen am 12.02.2018). Wie die Recherchen zur Anfrage ergeben haben, werden die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Schächten sowie die Tötung von Nutztieren durch Schächten in der amtlichen Statistik der Bundesrepublik Deutschland nicht erfasst. Darüber hinaus haben sowohl das Statistische Bundesamt als auch das BMEL dem Fachbereich WD 5 mitgeteilt, dass ihnen keine der Fragestellung entsprechenden Daten vorliegen. Nichtamtliche Statistiken, die eine Beantwortung der in der Anfrage aufgeworfenen Frage erlaubt hätten, konnten im Zuge der Recherchen zur Anfrage gleichfalls nicht ermittelt werden. Was das Statistische Bundesamt anbelangt, so werden Zeitreihen und aktuelle Daten zur Schlachtung von Nutztieren u. a. im Rahmen seiner Datenbank GENESIS-Online zur Verfügung gestellt und können über den Informationspfad „Startseite/Datenbanken/GENESIS-Online/Themen /Code 4.1: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei/Code 413: Viehbestand und tierische Erzeugung /Code 41331: Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik“ unter folgendem Link aufgerufen werden: www-genesis.destatis.de/genesis/online;jsessionid =959F2F8A4AA99B01E1ACD86657E59B46.tomcat_GO_1_3?operation=previous&levelindex =1&levelid=1518006082627&step=1 (zuletzt aufgerufen am 12.02.2018). Unter dieser Internetadresse werden insgesamt vier tabellarische Übersichten veröffentlicht - eine Übersicht über die jährliche Entwicklung in Deutschland in den Jahren 1993 bis einschließlich 2007, eine Übersicht über die monatliche Entwicklung in Deutschland im Jahr 2017, eine Übersicht über die jährliche Entwicklung in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2013 bis einschließlich 2017 sowie eine Übersicht über die monatliche Entwicklung in den einzelnen Bundesländern im Jahr 2017. Hierbei wird jeweils differenziert zwischen einzelnen Tierarten, der Anzahl der geschlachteten Tiere, der Schlachtmenge und der Schlachtungsart (gewerbliche Schlachtung von Tieren inländischer Herkunft, gewerbliche Schlachtung von Tieren ausländischer Herkunft, Hausschlachtung). Darüber hinaus veröffentlicht das Statistische Bundesamt Daten zur Schlachtung von Nutztieren und zur Fleischproduktion im Rahmen der Reihe 4 seiner Fachserie 3. Die Kriterien, nach denen die einzelnen Statistiken gegliedert sind, stimmen weitgehend mit den Gliederungskriterien der in der GENESIS-Datenbank aufgeführten statistischen Übersichten überein. Vgl. Statistisches Bundesamt (2017). Fachserie 3 Reihe 4. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei . Viehbestand und tierische Erzeugung. Ausgabe 2016. Stand: 30.11.2017. Wiesbaden 2017. S. 59 – 101. Link: www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/LandForstwirtschaft/Viehbestand TierischeErzeugung/ViehbestandtierischeErzeugung2030400167004.pdf?__blob=publication File (zuletzt aufgerufen am 12.02.2018). ***