WD 5 - 3000 - 012/19 (13. Februar 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Nach Aussagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gibt es derzeit für (gemeinnützige) Vereine, die ihre Liegenschaften energetisch sanieren wollen, die Möglichkeit, auf Mittel des aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm finanzierten Programms „IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220/219)“ zuzugreifen, dass von der KfW-Bankengruppe betreut wird (siehe hierzu: www.kfw.de/220). Im Rahmen dieses Programms stehen für die Sanierung eines Bestandsgebäudes auf ein „KfW-Effizienzgebäude“ zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 7,5 bis 17,5 Prozent zur Verfügung. Für ein KfW-Effizienzgebäude gibt es verschiedene Standards. Je höher der erreichte energetische Standard ist, desto höher ist die Förderung . Darüber hinaus werden Einzelmaßnahmen, die der Verbesserung der Energieeffizienz eines bestehenden Gebäudes dienen, mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss in Höhe von fünf Prozent gefördert. Für den Einbau einer neuen Heizanlage auf Basis erneuerbarer Energien in ein bestehendes Gebäude stehen darüber hinaus Mittel aus dem „Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien (MAP)“ des BMWi zur Verfügung. Das BMWi führt hierzu aus: „Je nach Größe des Vorhabens kommen entweder Investitionszuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Betracht (vgl. http://www.bafa.de/DE/Energie /Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/heizen_mit_erneuerbaren_energien_node.html) oder – bei größeren Vorhaben – zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen im Rahmen des von der KfW administrierten Programms „Erneuerbare Energien – Premium (271/272, 281/282)“ (www.kfw.de/271). Dabei gelten je nach eingesetzter Technologie (u.a. Wärmepumpe, Solarthermie , Tiefengeothermie oder Biomasse) unterschiedliche Fördervoraussetzungen und Fördersätze .“ *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Fördermöglichkeiten für Vereine im Bereich der energetischen Gebäudesanierung