© 2021 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 006/21 Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen für Rüstungsexporte in ausgewählten Ländern Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 006/21 Seite 2 Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen für Rüstungsexporte in ausgewählten Ländern Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 006/21 Abschluss der Arbeit: 17. März 2021 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 006/21 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Deutschland 4 2.1. Bundesgebührengesetz 4 2.2. Bundesrechnungshof 4 3. Gebühren in ausgewählten Ländern 5 3.1. Frankreich 5 3.2. Vereinigtes Königreich 5 3.3. USA 5 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 006/21 Seite 4 1. Einleitung In Deutschland dürfen „zur Kriegführung bestimmte Waffen nur mit Genehmigung der Bundesregierung “ hergestellt, transportiert und exportiert werden (Art. 26 Abs. 2 Grundgesetz).1 Entsprechende Genehmigungen müssen Unternehmen vorab beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)2 beantragen. Im Jahr 2018 gingen 14.300 Anträge auf Export von Rüstungsgütern beim BAFA ein. Es stellt sich die Frage, ob in Deutschland und in ausgewählten Ländern Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen für Rüstungsexporte erhoben werden . Die Ausführungen zum Ausland basieren auf den Antworten einer Abfrage bei den jeweiligen Landesparlamenten. 2. Deutschland 2.1. Bundesgebührengesetz Mit dem Bundesgebührengesetz (BGebG)3 wurde im Jahr 2013 in Deutschland ein gesetzlicher Rahmen dafür geschaffen, in der Verwaltung des Bundes Gebühren zu erheben. Nach § 22 BGebG besteht die Möglichkeit, dass die Bundesministerien „Besondere Gebührenverordnungen“ für ihren Geschäftsbereich erlassen. Für den Bereich der Rüstungsexporte, der im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) liegt, ist bislang noch keine Besondere Gebührenverordnung in Kraft getreten. Daher fallen in Deutschland hierzu derzeit keine Gebühren an. 2.2. Bundesrechnungshof Das Fehlen von Gebühren bei Rüstungsexporten hat der Bundesrechnungshof (BRH) erstmalig in seinen Bemerkungen 2020 zur Haushalts- und Wirtschaftsprüfung des Bundes im Hinblick auf das BMWi bemängelt.4 Entsprechende Bemerkungen des BRH finden sich auch in Bezug auf andere Ministerien: Im Jahresbericht für 2016 hat der BRH das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgefordert, für kostendeckende Entgelte für die Nutzung der Bundeswasserstrassen sowie für kostendeckende Gebühren für Amtshandlungen zu sorgen. Der BRH kritisierte, dass dem Bund durch die langjährige Nichtanpassung wichtiger Gebühren und Nutzungsentgelte jährlich 1 Zur den Vorgaben und Leitlinien zum Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern im Recht der Europäischen Union (EU) siehe Fachbereich Europa des Deutschen Bundestages, PE 6 - 3000 - 162/18, https://www.bundestag.de/resource/blob/584444/81dcbb9b333861ba3ff0ae50526d588b/PE-6-162-18-pdfdata .pdf. 2 https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html. 3 https://www.gesetze-im-internet.de/bgebg/BJNR315410013.html. 4 https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte /2020-hauptband/einzelplanbezogene-pruefungsergebnisse/bundesministerium-fuer-wirtschaft-und-energie -bmwi. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 006/21 Seite 5 erhebliche Einnahmen entgangen seien. Im Jahr 2016 hätten sich die zu erwartenden Einnahmeausfälle auf über 19 Mio. Euro summiert.5 Im Jahr 2017 kritisierte der BRH dies erneut. Sowohl aufgrund interner Untersuchungen wie auch aufgrund externer Gutachten sei dem BMVI bekannt, dass die Gebühren zur Benutzung der Bundeswasserstraßen deutlich zu gering seien. Spätestens zum Oktober 2021 müsse das BMVI eine Besondere Gebührenverordnung erarbeitet haben, die auch die Nutzung der Bundeswasserstraßen erfassen solle.6 3. Gebühren in ausgewählten Ländern 3.1. Frankreich Die französische Verwaltung erhebt keine Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Waffenausfuhr . Das Verfahren für die Ausfuhr von Kriegsmaterial ist auf der Netzseite der französischen Zollverwaltung dargestellt.7 3.2. Vereinigtes Königreich Das Vereinigte Königreich erhebt keine Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen für Waffenexporte . Für den Export von kontrollierten Gütern sind Genehmigungen erforderlich – hierzu gehören militärische Güter, Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Schusswaffen, Güter, die zur Folter oder Todesstrafe verwendet werden können oder Güter, die Handelssanktionen unterliegen . Das Department for International Trade ist die Genehmigungsbehörde für strategische Exporte aus dem Vereinigten Königreich. Die Export Control Organisation ist für die Erteilung von Genehmigungen zuständig. Genehmigungsanträge werden anhand von acht Kriterien geprüft, die in der Gemeinsamen Position der EU von 20088 und in den nationalen Kriterien des Vereinigten Königreichs zu finden sind. Weitere Informationen zum Export von kontrollierten Gütern finden sich auf der Netzseite der britischen Zollverwaltung.9 3.3. USA In den USA wird bei Rüstungsexporten zwischen kommerziellen Direktverkäufen (Direct Commercial Sales – DCS) und ausländischen Militärverkäufen (Foreign Military Sales – FMS) unterschieden . In letzterem Fall erwirbt zunächst die US-Regierung die Artikel für die ausländischen 5 https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte /2016/inhalt/2016-bemerkungen-band-i-teilband-3, S. 411. 6 https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte /2017/inhalt/2017-bemerkungen-gesamtbericht-pdf, S.36. 7 www.douane.gouv.fr,SSL+exportation-de-materiels-de-guerre-et-materiels-assimiles-vers-un-pays-tiers-lue. 8 Council Common Position 2008/944/CFSP, https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ .do?uri=OJ:L:2008:335:0099:0103:EN:PDF. 9 www.gov.uk,SSL+exporting-controlled-goods-after-eu-exit. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 5 - 3000 - 006/21 Seite 6 Kunden.10 Damit eine US-Firma Verteidigungsartikel oder Dienstleistungen, die in der U.S. Munitions List (USML) aufgeführt sind, exportieren kann, muss sie sich zunächst beim Directorate of Defense Trade Controls (DDTC) des Außenministeriums registrieren lassen.11 Die Internetseite „Payment of Registration“ des DDTC erläutert die Gebührenstruktur für die Registrierung . Aktuell wurden die Registrierungsgebühren aufgrund der Pandemie vorübergehend auf 500 US-Dollar gesenkt.12 *** 10 Näher hierzu: Congressional Research Services (CRS), Transfer of Defense articles: Direct Commercial Sales (DCS), https://crsreports.congress.gov/product/pdf/IF/IF11441; Transfer of Defense Articles: Foreign Military Sales (FMS), https://crsreports.congress.gov/product/pdf/IF/IF11437. 11 Siehe hierzu: https://www.pmddtc.state.gov/ddtc_public. 12 Siehe hierzu: https://www.pmddtc.state.gov/ddtc_public?id=ddtc_kb_article_page&sys_id=cfd40adedbf 0130044f9ff621f9619d2.