© 2017 Deutscher Bundestag WD 5 - 3000 - 004/17 Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 004/17 Seite 2 Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 004/17 Abschluss der Arbeit: 13.02.2017 Fachbereich: WD 5 Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 004/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Kommunalrelevante nationale Förderprogramme 4 2.1. Empfehlungen der Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ 4 2.2. Förderungen seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) 7 2.3. Förderungen seitens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) 8 2.4. Förderungen seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) 9 3. Kommunalrelevante Förderprogramme der EU 10 4. Zukunftsaussichten der Förderung 13 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 004/17 Seite 4 1. Einleitung Das von der Kfw Bankengruppe sowie dem Deutschen Institut für Urbanistik (DIFU) herausgegebene Kfw-Kommunalpanel1 kommt schon seit geraumer Zeit zu dem Fazit, dass in die kommunale Straßen- und Verkehrsinfrastruktur seit Jahren zu wenig investiert und auf Verschleiß gefahren werde. Eine unabhängige Expertenkommission zur Stärkung der Investitionen2 wurde im August 2014 von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit dem Auftrag berufen, konkrete Handlungsempfehlungen zur Stärkung privater und öffentlicher Investitionen in Deutschland auszuarbeiten. Die Erörterungen dieser Arbeit beschäftigen sich mit den gegebenen nationalen und EU-Förderprogrammen sowie deren zukünftiger Ausrichtung. Hierbei fließen hauptsächlich eigene Recherchen in die Betrachtung ein, da eine erbetene Stellungnahme des federführend zuständigen Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bislang nicht vorliegt. 2. Kommunalrelevante nationale Förderprogramme 2.1. Empfehlungen der Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ Die 21 Mitglieder umfassende Expertenkommission, die breite Teile der Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft Deutschlands unter Vorsitz von Prof. Marcel Fratscher (DIW) repräsentierte, hatte erstmals im April 2015 einen Bericht3 vorgestellt und darin das Ziel formuliert, die Umsetzung der Empfehlungen zu begleiten und weiterhin Impulse für die Investitionstätigkeit in Deutschland liefern zu wollen. In ihrem am 12. Dezember 2016 erschienenen und die letzten 18 Monate berücksichtigenden Abschlussbericht4 hat die Expertenkommission einen Schwerpunkt bewusst auf die kommunale Investitionstätigkeit/kommunale Investitionsschwäche gelegt. Sie führt darin wie folgt aus (Anlage 1): „Die kommunale Investitionstätigkeit hat sich seit den 1990er Jahren immer weiter verringert. Im Jahr 2012 lag der Anteil von Ausgaben der Städte und Gemeinden für Investitionen an den kommunalen Gesamtausgaben bei etwa 10 %, 1991 waren es noch mehr als 20 %. Die Stärkung der Kommunen und eine Verbesserung ihrer Handlungsspielräume für mehr Investitionen ist ein 1 Aktuell: Kfw Bankengruppe/ Deutsches Institut für Urbanistik, 2016, KfW-Kommunalpanel 2016 https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel /KfW-Kommunalpanel-2016.pdf (letzter Abruf: 10.02.2017) 2 BMWi, 2016, Expertenkommission zur Stärkung von Investitionen legt Stellungnahme zur Umsetzung der Vorschläge vor. http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2016/20161212-expertenkommission-zur-staerkungvon -investitionen-legt-stellungnahme-zur-umsetzung-der-vorschlaege-vor.html (letzter Abruf: 10.02.2017) 3 Prof. Marcel Fratscher (Vorsitzender), 2015, Vorstellung Bericht der Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ https://berlinoeconomicus.diw.de/wp-content/uploads/2015/04/Expertenkommission_Zehn-Punkte-Plan.pdf (letzter Abruf: 10.02.2017) 4 Prof. Marcel Fratzscher (Vorsitzender), 2016, Stärkung von Investitionen in Deutschland, Stellungnahme der Expertenkommission im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/stellungnahme-expertenkommission-staerkung-von-investitionen -in-deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (letzter Abruf: 10.02.2017) Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 004/17 Seite 5 zentrales Anliegen der Expertenkommission. Sie begrüßt daher umso mehr, dass die Bundesregierung die Städte und Gemeinden bis zum Jahr 2018 um rund 22 Mrd. Euro entlasten wird. Dies schafft wichtige Handlungsspielräume für die Kommunen für Investitionen in physische und soziale Infrastruktur. Die Länder sind aufgefordert, ihrer finanziellen Verantwortung für die Kommunen gerecht zu werden und ihnen so die maximale Teilhabe an diesen Entlastungen zu ermöglichen . Trotzdem sind diese Schritte noch nicht ausreichend, denn der Investitionsstau bei Kommunen erhöht sich weiter, wie auch das KfW Kommunalpanel zeigt (siehe Grafik 1). Die Expertenkommission betont die dringende Notwendigkeit, die starken Divergenzen bei den öffentlichen Investitionen der Kommunen in Deutschland zu adressieren. So gibt es ein massives und anhaltendes Nord-Süd-Gefälle bei den kommunalen Investitionen. Kommunen in Nord- und Ostdeutschland investieren zum Teil weniger als 100 € pro Einwohner im Jahr, wogegen die öffentlichen Investitionen in Kommunen in Süddeutschland meist bei 400 € und mehr pro Einwohner im Jahr liegen. Die wichtigsten Ursachen für diese Divergenzen liegen nicht immer in der direkten Verantwortung der betroffenen Kommunen, sondern sind nicht zuletzt den wirtschaftlichen Strukturunterschieden und der sehr ungleichen Belastung durch Sozialausgaben zwischen den Kommunen geschuldet. Diese Entwicklung ist besorgniserregend, da sie auf ein unzureichendes Funktionieren der föderalen Strukturen in Deutschland hindeutet. Die Expertenkommission sieht dringenden Handlungsbedarf in drei Bereichen, um diese Problematik mittelfristig zu adressieren . Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 004/17 Seite 6 Erstens sollte die Finanzierung finanzschwacher Kommunen weiter verbessert werden. Auch wenn die Bundesregierung durch die Entlastung der Kommunen um 22 Mrd. € (für den Zeitraum 2013-18), und durch zusätzliche 3,5 Mrd. € für finanzschwache Kommunen über den Kommunalinvestitionsförderungsfonds , wichtige erste Schritte auf den Weg gebracht hat, so reicht diese finanzielle Entlastung nach wie vor nicht aus, um den Investitionsnotstand bei vielen Kommunen aufzulösen. Bisher wurden zudem nur wenig der 3,5 Mrd. Euro an zusätzlichen Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsfonds für finanzschwache Kommunen abgerufen. Es wird sich in Zukunft herausstellen müssen, ob der Grund für die nicht abgerufenen Mittel bei Schwachstellen der Finanzströme und ihrer Steuerung gerade im Verhältnis von Ländern und Kommunen liegt, oder ob es sich in erster Linie um übliche Verzögerungen bei Planungs-, Ausschreibungs-, Umsetzungs - und Abnahmezeiten handelt, die sich auflösen werden. Dabei bleibt es fraglich, ob die in den Bund-Länder Verhandlung anvisierte Lösung, durch die die kommunale Finanzkraft zur Berechnung der Finanzkraft eines Landes zu 75% einbezogen wird und der Bund zum Ausgleich der Finanzkraftunterschiede auf Gemeindeebene in verfassungsrechtlich abgesicherter Form ca. 1,5 Mrd. € gewährt, zielführend sein wird. Zum zweiten kann eine Ausweitung der Investitionstätigkeit bei verbesserten fiskalischen Rahmenbedingungen mindestens kurzfristig auf weitere Hürden treffen: Diese bestehen aus unzureichenden Institutionen und Kapazitäten zur Umsetzung größerer Investitionsprojekte, vor allem bei kleineren Kommunen. Hierzu ist es notwendig, in den Kommunen die erforderlichen Verwaltungskapazitäten zu gewährleisten. Die Expertenkommission begrüßt die Schaffung der von ihr empfohlenen Beratungsagentur für Kommunen5, um mangelnde Verwaltungskapazitäten, vor allem in den kleinen Gemeinden, zu kompensieren und der öffentlichen Hand eine effizientere Umsetzung von Investitionsprojekten zu ermöglichen, ohne in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen. Die Expertenkommission unterstreicht die Notwendigkeit, das bereits ausgearbeitete Beratungskonzept den Kommunen flächendeckend, unkompliziert und zu attraktiven Konditionen zügig bereitzustellen. Auch alle konventionellen Beschaffungsprozesse sollten von der Beratungsgesellschaft begleitet werden können. Zudem betont die Expertenkommission, dass die kommunale Selbstverwaltung durch die Beratungsgesellschaft nicht beschränkt werden soll und auch ein Personalaufbau in einigen Kommunen notwendig sein kann. Dabei sollte allerdings eine vorsichtige Abwägung getroffen werden, so dass öffentliche Mittel so sparsam und effizient wie möglich eingesetzt werden. Die dritte Empfehlung der Expertenkommission diesbezüglich ist die Weiterentwicklung der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Diese hat sich in der Vergangenheit - nicht zuletzt wegen ihrer investiven Ausrichtung - als sinnvoll erwiesen, um strukturschwachen Regionen in Deutschland zu helfen und wichtige Wachstumsimpulse zu setzen. Die Expertenkommission erkennt an, dass die Bundesregierung die Mittel für die GRW auf 624 Mio. € aufgestockt und damit die GRW weiter gestärkt hat. Mit den Eckpunkten zur Weiterentwicklung der Regionalpolitik nach dem Auslaufen des Solidarpaktes 2019 hat der Bund ein klares Zeichen für eine zielorientierte und investive Regionalpolitik gesetzt . Diese Eckpunkte sollten aus Sicht der Kommission baldmöglichst mit einer nochmals deutlich verbesserten finanziellen Perspektive versehen werden, um so Wachstums- und Beschäftigungsmöglichkeiten der Regionalpolitik in strukturschwachen Regionen zu stärken. Hierzu sind 5 Hierzu auch ein DIW-Aufsatz von Martin Meurers, Bastian Alm, Beatrice Pagel, 2015, Der Vorschlag einer Infrastrukturgesellschaft für Kommunen, in: DIW Wochenbericht Nr. 49.2015, S. 1174 ff. https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.521391.de/15-49.pdf (letzter Abruf: 10.02.2017) Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 004/17 Seite 7 auch alle vom Strukturwandel betroffenen Stadtregionen zu zählen. Bund und Länder sollten dieses Konzept inhaltlich entschieden weiterentwickeln.“ 2.2. Förderungen seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur " (GRW) ist auch die Errichtung oder der Ausbau zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz förderfähig. Darüber hinaus sind auch die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus förderfähig. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen auch der Bau und die Sanierung von Radwegen. Die Durchführung der GRW, d.h. die Auswahl der Förderprojekte, die Auszahlung der Fördermittel und die Kontrolle der Mittelverwendung, ist Aufgabe der Länder. An der Finanzierung der GRW sind Bund und Länder je zur Hälfte beteiligt. Die folgenden Links verdeutlichen die Vorgehensweise : - Koordinierungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW), Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ab 4. August 2016 (Anlage 2 - Auszug). „Der Koordinierungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(GRW), dem der Bundesminister für Wirtschaft und Energie als Vorsitzender sowie der Bundesminister der Finanzen und die Wirtschaftsminister (-senatoren) der 16 Länder angehören, hat am 4. August 2016 in Ausführung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” vom 6. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1861), zuletzt geändert durch Artikel 269 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den Koordinierungsrahmen ab 4. August 2016 beschlossen, der mit Wirkung vom 4. August 2016 in Kraft getreten ist.“ http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/koordinierungsrahmen-gemeinschaftsaufgabe -verbesserung-regionale-wirtschaftsstruktur-ab-010714.pdf?__blob=publication- File&v=3 (letzter Abruf: 10.02.2017) - Koordinierungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW), 2016, Regionalpolitischer Bericht der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ 2016. Im darin enthaltenen Regionalpolitischen Bericht des Landes Niedersachsen (S. 57 f.) heißt es exemplarisch (Anlage 3 - Auszug): „Im Bereich der kommunalen Finanzen haben viele Landkreise in Südniedersachsen sowie im Nordosten und an der Küste mit geringen Steuereinnahmen, Problemen bei der Haushaltsdeckung und mit hohen Schuldenständen zu kämpfen. Die GRW-Förderung wird in Niedersachsen als ein Schlüsselinstrument zum Abbau der Disparitäten und zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit angesehen. Zur Erhöhung der Wirksamkeit ist zudem sowohl bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung als auch im Infrastrukturbereich eine Kombination mit EFRE-Mitteln vorgesehen. Sobald die dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird dies in der Förderpraxis Anwendung finden.“ Und weiter: „Im Bereich der hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturförderung zählen die Erschließung , der Ausbau und die Revitalisierung von Gewerbegebieten sowie die Errichtung von Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 004/17 Seite 8 Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßenoder Schienenverkehrsnetz zu den Fördertatbeständen. Finanzschwache Kommunen sind sehr an Gewerbeansiedlungen interessiert, um durch derartige Investitionen ihre Standortnachteile ausgleichen sowie regionale Entwicklungsunterschiede abbauen zu können. Oftmals können sie aber die Gegenfinanzierung der mit der Erschließung von Gewerbeflächen verbundenen Investitionskosten nicht stemmen. Die Förderbedingungen sehen daher neben einer grundsätzlichen Förderung von bis zu 50 Prozent auch Zuschläge für finanzschwache Gemeinden vor, kumuliert bei interkommunalen Kooperationen oder Revitalisierungsmaßnahmen bei Altstandorten bis zu einem Förderhöchstsatz von bis zu 90 Prozent. Der kommunale Eigenanteil würde sich in diesen Fällen auf bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben reduzieren.“ http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/regionalpolitischer-berichtbund -laender-gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-regionale-wirtschaftsstruktur- 2016.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (letzter Abruf: 10.02.2017) Eine Übersicht/Karte der GRW-Fördergebiete für den aktuellen Zeitraum ist dem folgenden Link zu entnehmen: - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), 2014, Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” im Zeitraum 2014 – 2020 (Anlage 4). http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/foerdergebietskarte-ab-07- 2014.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (letzter Abruf: 10.02.2017) 2.3. Förderungen seitens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) Der Bund gewährt den Ländern Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen. Hierfür wurde 2015 ein Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ mit einem Volumen von 3,5 Mrd. Euro eingerichtet. Weitere Details hierzu sind den folgenden Links zu entnehmen: Bundesministerium der Finanzen (BMF), 2016, Länderfinanzausgleich, Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Anlage 5). http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen /Foederale_Finanzbeziehungen/Kommunalfinanzen/Kommunalinvestitionsfoerderungsfonds /Foerderung-von-Investitionen-finanzschwacher-Kommunen.html (letzter Abruf: 10.02.2017) - Kommunalinvestitionsförderungsgesetz: (Artikel 2 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (BGBI. I vom 29. Juni 2015, S. 975, Anlage 6). https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger _BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl115s0974.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B% 40attr_id%3D%27bgbl115s0974.pdf%27%5D__1485951682862 (letzter Abruf: 10.02.2017) Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 004/17 Seite 9 - Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze (Anlage 7). https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger _BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s2613.pdf%27%5D__1485951 776182 (letzter Abruf: 10.02.2017) - Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen vom 20. August 2015 (Anlage 8). http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche _Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Kommunalfinanzen/Kommunalinvestitionsfoerderungsfonds /Verwaltungsvereinbarung.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (letzter Abruf: 10.02.2017) - Übersicht der in den Ländern zuständigen Behörden (Anlage 9). http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche _Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Kommunalfinanzen/Kommunalinvestitionsfoerderungsfonds /Uebersicht-Laender-Zustaendigkeit_xxx.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (letzter Abruf: 10.02.2017) - Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in den Ländern (Anlage 10). http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche _Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Kommunalfinanzen/Kommunalinvestitionsfoerderungsfonds /Umsetzung-KInvFG.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (letzter Abruf: 10.02.2017) 2.4. Förderungen seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verweist in seinem Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP)6 auf die kraft Grundgesetz bestehende Verantwortlichkeit des Bundes für die Finanzierung von Bau und Erhalt der Bundesverkehrswege und führt darin aus (Anlage 11 - Auszug): „Die Bundesverkehrswege umfassen die Bundesautobahnen und Bundesstraßen – zusammen als Bundesfernstraßen bezeichnet –, die Bundesschienenwege und die Bundeswasserstraßen. Die deutschen See- und Binnenhäfen, die Flughäfen sowie die Güterverkehrszentren zählen nicht zu den Bundesverkehrswegen. Planung, Bau und Unterhaltung dieser Anlagen erfolgen durch Länder , Kommunen oder private Betreiber. Der Bund ist jedoch zuständig für die Anbindung dieser Anlagen an das Netz der Bundesverkehrswege und stellt hierfür Mittel zur Verfügung.“ 6 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 2016, Bundesverkehrswegeplan 2030 (beschlossene Fassung vom 03.08.2016) http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-kabinettsplan .pdf?__blob=publicationFile (letzter Abruf: 10.02.2017) Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 004/17 Seite 10 Insgesamt sieht der BVWP vor, bis 2030 269,6 Milliarden Euro in die Verkehrsinfrastruktur zu investieren. Dabei setzt die Bundesregierung nach eigener Aussage die Priorität Erhalt vor Ausund Neubau. 141,6 Milliarden Euro stehen für den Erhalt, den Ersatz oder die Sanierung bestehender Verkehrswege oder deren Teile zur Verfügung. Schwerpunkt der Investitionen ist nach Regierungsangaben die Beseitigung von Engpässen auf Hauptverkehrsachsen. Im Fokus stehe das dem weiträumigen Verkehr dienende Netz. Bis 2030 sind dafür Investitionen in Höhe von 98,3 Milliarden Euro eingeplant. Laut BVWP entfallen auf den Verkehrsträger Straße 49,3 Prozent, auf die Schiene 41,6 Prozent und auf die Wasserstraße 9,1 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel. Im Besonderen geht es dabei um Hauptachsen und Knoten der Verkehrsnetze. Der Großteil der Investitionsmittel soll auf großräumig bedeutsame Projekte konzentriert werden. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat eine Liste der niedersächsischen Projekte mit Angaben zu den Dringlichkeitseinstufungen im BVWP 2030 ins Netz gestellt (Anlage 12). file:///P:/_unverschluesselt/2016-08-23_BVWP_Strae_Projekte_NI%20(1).pdf (letzter Abruf: 10.02.2017) 3. Kommunalrelevante Förderprogramme der EU Andreas Thaler hat kommunalrelevante Förderprogramme der Europäischen Union 2014 -2020 in einer Dokumentation aufgelistet. Für den Bereich kommunale (Verkehrs-) Infrastruktur sind hier in erster Linie die folgenden 2 Programme zu benennen7: „EFRE (Europäischer Fonds für Regionalentwicklung) Überblick und Zielsetzung: Der EFRE ist der größte Teilfonds innerhalb der Struktur-und Investitionsfonds (ESIF). Er soll dazu beitragen, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU zu fördern und regionale Ungleichgewichte abzubauen. Somit ist er für die Landkreise von hoher Relevanz. Über den Regionalfonds werden hauptsächlich Infrastrukturprojekte gefördert. Budget: 325 Mrd. Euro für die Strukturfonds (EFRE, ESF, Kohäsionsfondszusammen), für Deutschland 18,3 Mrd. (davon 10,8 Mrd. EFRE ) Antragsberechtigte: Für eine Förderung durch den EFRE kommt eine Vielzahl von Akteuren in Frage, nämlich: 7 Andreas Thaler, 2016, Kommunalrelevante Förderprogramme der Europäischen Union 2014 -2020 https://www.kreis-pinneberg.de/pinneberg_media/Dokumente/Team+40/EU+F%C3%B6rderleitfaden.pdf (letzter Abruf: 10.02.2017) Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 004/17 Seite 11 -Lokale, regionale und nationale Behörden -Kulturelle und soziale Einrichtungen -Einrichtungen des Bildungswesens -Nichtregierungsorganisationen -Unternehmen und Verbände Förderfähige Maßnahmen: Der EFRE kann für alle genannten thematischen Ziele genutzt werden, wobei die Bereiche Forschung und Entwicklung, KMU, CO2-arme Wirtschaft sowie Energie-und Verkehrsinfrastruktur den Großteil der Mittel für sich vereinnahmen. Im Einzelnen geht es um die Unterstützung innovativer Akteure und Forschungszentren, Investitionen in die Infrastruktur, die Förderung innovativer Ansätze und neuer Technologien sowie die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Ein bedeutender Teil der EFRE-Mittel müssen für diese Prioritäten konzentriert werden. Diese thematische Konzentration ist für die Regionskategorien (siehe Kapitel ...) unterschiedlich geregelt. Weiter entwickelte Regionen müssen mindestens 80% der Mittel auf mindestens zwei Prioritäten konzentrieren, Übergangsregionen 60% und weniger entwickelte Regionen 50%. Die einzelstaatlichen und regionalen Behörden müssen eine „Innovationsstrategie“ vorlegen, damit ihre operationellen Programme von der EU-Kommission genehmigt werden und eine Mittelzuweisung erfolgen kann. Durchführung: Für den EFRE gilt der Grundsatz der geteilten Mittelverwaltung. Der Fonds wird auf regionaler und nationaler Ebene von einer Verwaltungsbehörde betreut, die auch für die Projektauswahl zuständig ist. Bei der Kommission verbleiben Überwachung und Kontrolle der Durchführung. Spezifischere Informationen über die Durchführung von EFRE sind auf den Internetseiten der jeweiligen Landes-bzw. Regionalbehörde (in der Regel das Wirtschaftsministerium ) und des zuständigen Bundesministeriums (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, www.bmwi.de) zu finden. Weitere Informationen sind u.a. der offiziellen Internetseite des EFRE zu entnehmen: http://ec.europa.eu/regional_policy/thefunds/regional/index_de.cfm (letzter Abruf: 10.02.2017) Die einzelnen Operationellen Programme der Bundesländer sind über folgenden Link aufzufinden : http://ec.europa.eu/regional_policy/country/prordn/index_de.cfm (letzter Abruf: 10.02.2017) ESF (Europäischer Sozialfonds) Überblick und Zielsetzung: Der ESF ist das zentrale Instrument für die Umsetzung der Sozial-und Arbeitsmarktpolitik der EU. Durch ihn können nationale, regionale und lokale Projekte unterstützt werden, die die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung hochwertiger Beschäftigung, die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung sowie die soziale Einbindung im Fokus haben. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 004/17 Seite 12 Ebenso wie der EFRE konzentriert sich der ESF auf eine begrenzte Zahl von Prioritäten, und zwar auf Beschäftigung, Bildung, soziale Integration und den Ausbau institutioneller Kapazitäten. Darüber hinaus werden 3,2 Mrd. Euro für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zur Verfügung gestellt. Dieses Instrument wurde besonders für Regionen ins Leben gerufen, die unter einer extrem hohen Jugendarbeitslosigkeit leiden. Budget: 325 Mrd. Euro für die Strukturfonds (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds zusammen), für Deutschland 18,3 Mrd. (davon 7,5 Mrd. ESF) Antragsberechtigte: -Öffentliche Verwaltungen, kommunale Einrichtungen -Soziale, kulturelle und zum Bildungsbereich gehörende Einrichtungen -Nichtregierungs-und gemeinnützige Organisationen -Unternehmen und Verbände Förderfähige Maßnahmen: Zu den förderfähigen Maßnahmen im Rahmen des ESF gehören zum Beispiel die Verbesserung der Arbeitskräftemobilität, die Unterstützung sozialen Unternehmensgeistes, die Entwicklung einer qualitativ hochwertigen Infrastruktur für Aus-und Weiterbildung sowie die Stärkung der Effizienz öffentlicher Verwaltungen. Durchführung: Ebenso wie für den EFRE gilt auch für den ESF der Grundsatz der geteilten Mittelverwaltung . Das Fonds-Management wird also von einer regionalen Verwaltungsbehörde übernommen , die EU-Kommission übernimmt Überwachung und Kontrolle der Durchführung. Die Verwaltungsbehörden rufen zur Einreichung von Vorschlägen auf und halten ausführliche Informationen auf ihren Internetseiten vor. Die regionalen Förderschwerpunkte können dem Operationellen Programm des betreffenden Landes entnommen werden. Weiter Informationen enthält die offizielle Internetseite des ESF: http://ec.europa.eu/esf/home.jsp?langld=de (letzter Abruf: 10.02.2017) Die ESF-Aktivitäten der einzelnen Bundesländer bzw. Regionen sind über folgende Links abrufbar: http://ec.europa.eu/esf/main.jsp?catId=67&langId=de&keywords=&in- Focus=0&theme=0&country=375 (letzter Abruf: 10.02.2017) http://ec.europa.eu/social/esf_projects_117/search.cfm (letzter Abruf: 10.02.2017) Sie enthalten auch die Fristen für Projekte, Projektbeispiele, Hinweise zur Verfügbarkeit spezifischer Finanzhilfen und Informationen zu künftigen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen.“ Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 5 - 3000 - 004/17 Seite 13 4. Zukunftsaussichten der Förderung Ende des Jahres 2019 wird der Solidarpakt II zu Gunsten der ostdeutschen Länder auslaufen und eine Neuordnung sowohl der Bund-Länder-Finanzbeziehungen als auch der regionalen Struktur-und Förderpolitik stehen auf der wirtschafts-und finanzpolitischen Agenda. In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit Schreiben vom 16. Oktober 2014 die GEFRA GbR, Münster gemeinsam mit dem RUFIS e.V., Bochum beauftragt eine Studie zu „Aufgaben, Struktur und mögliche Ausgestaltung eines gesamtdeutschen Systems zur Förderung von strukturschwachen Regionen ab 2020“ zu erstellen. Die Studie ist dem folgenden Link zu entnehmen (Anlage 13 - Auszug): http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/gutachten-regionalpolitik- 2020.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (letzter Abruf: 10.02.2017) Stephan Brand & Johannes Steinbrecher (KfW Research), Paradigmenwechsel beim Kommunalkredit ? Aktuelle Entwicklungen in der Kommunalfinanzierung (Anlage 14) http://www.laenderfinanzbericht.de/mediapool/74/748519/data/Dateien/Vortrag_Brand-Steinbrecher _Kommunalkredit_J_Fin_24-09-2016.pdf (letzter Abruf: 10.02.2017) ***