Deutscher Bundestag Leistungen an Griechenland Sachstand Wissenschaftliche Dienste WD 4 – 3000 - 285/12 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 – 3000 - 285/12 Seite 2 Leistungen an Griechenland Verfasser: Aktenzeichen: WD 4 – 3000 - 285/12 und WD 11 – 3000 - 173/12 Abschluss der Arbeit: 7. Dezember 2012 Fachbereiche: WD 4: Haushalt und Finanzen und WD 11: Europa Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 – 3000 - 285/12 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Zahlungen an Griechenland aus dem Haushalt der Europäischen Union (Beitrag von WD 11) 4 1.1. Zusammenfassung der Ergebnisse 4 1.2. Erläuterungen zur nachfolgenden Übersicht 4 1.3. Übersicht: Ausgaben und Einnahmen der EU bezogen auf Griechenland (in Mio. Euro) 5 2. An Griechenland zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise gewährte Hilfsprogramme (Beitrag von WD 4) 6 2.1. Gewährte Darlehen 6 2.2. Anteil Deutschlands 7 2.3. Änderungen im bestehenden Anpassungsprogramm 8 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 – 3000 - 285/12 Seite 4 1. Zahlungen an Griechenland aus dem Haushalt der Europäischen Union (Beitrag von WD 11) 1.1. Zusammenfassung der Ergebnisse Griechenland ist der Europäischen Union (EU) im Jahre 1981 beigetreten. Von 1981 bis 2011 hat Griechenland rund 135 Milliarden Euro aus dem Haushalt der EU erhalten. Demgegenüber trug das Land in diesem Zeitraum mit rund 36,7 Milliarden Euro zur Finanzierung des EU-Haushalts bei. Per Saldo flossen von 1981 bis 2011 mehr als 98,3 Milliarden Euro aus dem Haushalt der Union nach Griechenland. 1.2. Erläuterungen zur nachfolgenden Übersicht Die Zahlen sind den Finanzberichten entnommen, die die Europäische Kommission jeweils im Herbst eines Jahres für das abgelaufene Haushaltsjahr veröffentlicht.1 Stand ist der 31.12.2011. Dargestellt sind die Einnahmen (Finanzzierungsbeitrag zum Haushalt der EU) und die Ausgaben der Europäischen Union bezogen auf Griechenland nach Jahren. Die Ausgaben sind dabei nach einzelnen Rubriken aufgeschlüsselt. Im Zeitraum 1981 bis 1991 umfassen die Ausgaben die Rubriken Europäischer Ausrichtungsund Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Fischerei, Regionalfonds, Sozialfonds, spezifische Maßnahmen, die Erhebungskosten für die traditionellen Eigenmittel (TEM) sowie Ausgleichszahlungen und im Jahr 1991 zusätzlich „Sonstige“, unter welcher die Verwaltungsausgaben verbucht wurden. Von 1992 bis 2006 teilten sich die Ausgaben in die Rubriken Landwirtschaft , strukturpolitische Maßnahmen, interne Politik, externe Politik, Reserven, Verwaltung, Ausgleichszahlungen und ab 2000 Heranführungsstrategie. Ab 2007 setzen sich die Ausgaben aus Zahlungen für Wettbewerb, Kohäsion, natürliche Ressourcen, Freiheit, Sicherheit und Recht, Unionsbürgerschaft, EU als globaler Akteur, Verwaltung und Ausgleichszahlungen zusammen. Alle Ausgaben sind tatsächliche Ausgaben, die in einem Haushaltsjahr zu Lasten der Mittel dieses Jahres oder der übertragenen Restmittel des Vorjahres getätigt wurden. Die Ausgaben werden dem Staat zugerechnet, in dem der Hauptempfänger seinen Wohnsitz hat. Die Einnahmen berücksichtigen nicht sonstige Einnahmen (wie z.B. zweckgebundene Einnahmen , Verzugszinsen, Geldbußen, Steuern auf Dienstbezüge der Bediensteten der EU-Organe, Erlöse aus Anleihe- und Darlehenstätigkeiten), da diese von der Europäischen Kommission im Finanzbericht nicht nach Mitgliedsstaaten aufgeschlüsselt werden. 1 Die einzelnen Finanzbericht sind online abrufbar unter: http://ec.europa.eu/budget/index_de.cfm [Stand: 05.12.2012] Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 – 3000 - 285/12 Seite 5 1.3. Übersicht: Ausgaben und Einnahmen der EU bezogen auf Griechenland (in Mio. Euro) Jahr Ausgaben Einnahmen Saldo EAGFL-Garantie EAGFL-Ausrichtung Fischerei Regionalfonds Sozialfonds spezif. Maßnahmen TEM-Erhebung Ausgl.-Zahlungen Gesamt 1981 146,2 0,0 0,0 122,0 6,6 111,0 8,9 - 394,7 254,5 140,2 1982 684,6 14,5 0,0 152,3 23,5 92,7 18,3 - 985,9 381,6 604,3 1983 1.007,4 21,9 0,1 214,6 20,4 70,4 16,6 - 1.351,4 377,7 973,7 1984 961,2 52,8 0,6 216,7 71,3 46,6 14,8 - 1.364,0 355,8 1.008,2 1985 1.192,6 83,7 1,7 309,0 79,0 24,6 12,2 - 1.702,8 433,2 1.269,6 1986 1.386,9 86,2 3,4 309,1 107,1 2,0 10,4 - 1.905,1 632,4 1.272,7 1987 1.340,5 78,0 3,5 293,9 151,9 0,4 8,7 - 1.876,9 340,4 1.536,5 1988 1.318,5 133,5 3,4 312,6 147,9 4,9 0,7 0,7 1.921,5 429,9 1.491,6 1989 1.700,6 209,2 5,2 418,4 217,5 - - 45,7 2.596,6 566,3 2.030,3 1990 1.941,9 232,5 5,3 543,2 303,2 - - 7,7 3.033,8 563,6 2.470,2 sonstige (Verwaltung ) 1991 2.211,8 223,4 1,8 537,2 349,1 365,2 - 0,0 3.688,5 762,1 2.926,4 Landwirtschaft strukturpolit. Maßnahmen Interne Politik externe Politik Reserven Verwaltung Ausgl.-Zahlungen 1992 2.237,4 1.811,3 260,5 0,0 - 7,7 0,0 4.316,8 728,6 3.588,2 1993 2.710,2 2.261,7 124,7 0,0 - 9,1 - 5.105,8 1.011,2 4.094,6 1994 2.723,5 2.034,0 97,6 0,0 0,0 11,1 - 4.866,2 992,3 3.873,9 1995 2.425,5 1.969,1 106,4 0,0 0,0 12,3 0,0 4.513,4 985,2 3.528,2 1996 2.801,6 2.221,9 152,0 0,0 0,0 11,5 0,0 5.187,0 1.106,0 4.081,0 1997 2.730,8 2.643,7 163,7 0,0 0,0 12,0 0,0 5.550,2 1.178,4 4.371,8 1998 2.557,4 3.232,5 153,5 0,0 0,0 14,1 0,0 5.957,5 1.310,3 4.647,2 1999 2.573,3 2.296,1 137,9 0,0 0,0 18,3 - 5.025,6 1.348,8 3.676,8 Heranführungs - strategie 2000 2.598,2 2.745,8 164,7 0,0 0,0 0,0 19,8 - 5.528,6 1.333,8 4.194,8 2001 2.613,5 2.928,4 165,4 0,0 0,0 0,0 20,5 - 5.727,9 1.350,1 4.377,8 2002 2.637,2 1.825,4 198,3 0,0 0,0 0,0 22,5 - 4.683,3 1.337,5 3.345,8 2003 2.762,1 1.908,3 158,8 0,0 0,0 0,0 20,8 - 4.850,0 1.533,7 3.316,3 2004 2.779,8 2.843,1 164,6 0,0 0,0 0,0 20,7 0,0 5.808,1 1.742,3 4.065,8 2005 2.755,7 2.652,0 167,2 0,0 0,0 0,0 21,4 0,0 5.596,3 1.801,6 3.794,7 2006 3.071,2 3.590,5 148,0 0,0 0,0 0,0 24,0 0,0 6.833,7 1.834,1 4.999,6 Wettbewerb Kohäsion natürliche Ressourcen Freiheit Sicherheit und Recht Unionsbürgerschaft EU als globaler Akteur Verwaltung Ausgl.-Zahlungen 2007 145,3 4.591,0 3.644,4 1,3 17,8 0,0 29,2 0,0 8.429,1 3.019,9 5.409,2 2008 205,7 4.712,4 3.444,7 17,2 99,5 0,0 34,6 0,0 8.514,0 2.327,9 6.186,1 2009 224,5 2.259,2 2.875,6 26,4 10,4 0,0 38,0 0,0 5.434,0 2.424,8 3.009,2 2010 201,4 2.547,2 2.916,5 34,3 7,5 0,0 41,7 0,0 5.748,7 2.310,1 3.438,6 2011 219,9 3.331,7 2.894,7 44,0 8,9 0,0 37,7 0,0 6.536,9 1.903,0 4.633,9 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 – 3000 - 285/12 Seite 6 1981 - 2009 135.034,3 36.677,1 98.357,2 2. An Griechenland zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise gewährte Hilfsprogramme (Beitrag von WD 4) 2.1. Gewährte Darlehen Die Griechenland bis Oktober 2012 im Wege der internationalen Unterstützung gewährten Darlehen belaufen sich auf 148,6 Mrd. Euro. Die Auszahlungen sind an die Fortschritte Griechenlands in den bisherigen zwei wirtschaftlichen Anpassungsprogrammen gekoppelt und verteilen sich wie folgt (die Höhe der Mittel des Internationalen Währungsfonds unterliegt Wechselkursschwankungen ):2 Bisherige Auszahlungen in Mrd. Euro 1. Programm Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes Internationaler Währungsfonds gesamt 1. Auszahlung 18. Mai 2010 14,5 12. Mai 2010 5,5 20,0 2. Auszahlung 13. September 2010 6,5 14. September 2010 2,5 9,0 3. Auszahlung 19. Januar 2011 6,5 21. Dezember 2010 2,5 9,0 4. Auszahlung 16. März 2011 10,9 16. März 2011 4,1 15,0 5. Auszahlung 15. Juli 2011 8,7 13. Juli 2011 3,3 12,0 6. Auszahlung 14. Dezember 2011 5,8 7. Dezember 2011 2,2 8,0 1. Programm – Auszahlungen gesamt 52,9 20,1 73,0 2. Programm Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) Internationaler Währungsfonds gesamt 1. Auszahlung 1. Tranche 12. März, 10. April und 25. April 2012 29,7 19. März 2012 1,6 2. Tranche 12. März, 10. April und 25. April 2012 4,9 3. Tranche 19. März 2012 5,9 4. Tranche 10. April 2012 3,3 5. Tranche 19. April 2012 25,0 2 Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Änderungen im bestehenden Anpassungsprogramm für Griechenland – Änderung der Garantieschlüssel; Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (Stab- MechG), Anlage 1a: DEU Übersetzung: Bericht der EU-Kommission in Zusammenarbeit mit der EZB und dem IWF („Troika-Bericht“), Bundestags-Drucksache 17/11669 (angenommen am 30. November 2012), Seite 3. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 – 3000 - 285/12 Seite 7 Bisherige Auszahlungen in Mrd. Euro 6. Tranche 10. Mai 2012 4,2 7. Tranche 28. Juni 2012 1,0 2. Programm – Auszahlungen gesamt bis Oktober 2012 74,0 1,6 75,6 1. und 2. Programm – Auszahlungen gesamt bis Oktober 2012 126,9 21,7 148,6 Griechenland erhält Ende 2012 und Anfang 2013 eine weitere Tranche aus dem 2. Programm in Höhe von 43,7 Mrd. Euro, die ebenfalls in Teilbeträgen ausbezahlt wird.3 2.2. Anteil Deutschlands Deutschland hat im Rahmen des 1. Programms (gesamte ausgezahlte Kredite 73 Mrd. Euro, vgl. Kapitel 2.1) 15,17 Mrd. Euro an Griechenland ausgezahlt. Damit die EFSF Kredite zu besten Konditionen aufnehmen und an Griechenland vergeben kann, bürgen die Mitgliedstaaten der Euro-Zone. Griechenland hat Kreditzusagen von der EFSF in Höhe von 144,6 Mrd. Euro erhalten. Deutschland bürgt dafür in einem Umfang von 67,6 Mrd. Euro.4 Dieser Bürgschaftsanteil wird sich auf 67,78 Mrd. Euro erhöhen. Die Erhöhung ergibt sich zum einen durch die Überführung der bisher nicht ausgezahlten bilateralen Kreditmittel aus dem 1. Programm in das über die EFSF finanzierte 2. Programm. Zum anderen haben sich die Staatsund Regierungschefs der Länder des Euro-Währungsgebiets auf ihrem Gipfeltreffen am 26. Oktober 2011 über eine Anpassung des Haftungsschlüssels für die Slowakei verständigt. Die Slowakei war am 1. Programm für Griechenland nicht beteiligt und bekommt zudem eine Beitragsobergrenze zugestanden.5 3 Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Änderungen im bestehenden Anpassungsprogramm für Griechenland – Änderung der Garantieschlüssel; Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (Stab- MechG), Bundestags-Drucksache 17/11647 (angenommen am 30. November 2012). 4 Bundesministerium der Finanzen: Europäische Finanzhilfen und deutscher Beitrag, Stand, 31. Oktober 2012, unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/Stabilisierung _des_Euro/Zahlen_und_Fakten/europaeische-finanzhilfen-und-deutscher-beitrag-pdf.pdf?__blob=publication File&v=6, abgerufen am 6. Dezember 2012. 5 Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Änderungen im bestehenden Anpassungsprogramm für Griechenland – Änderung der Garantieschlüssel; Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (Stab- MechG), Bundestags-Drucksache 17/11647 (angenommen am 30. November 2012), Seite 7f. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 – 3000 - 285/12 Seite 8 Der Anteil Deutschlands an den Hilfen des IWF richtet sich nach seinem prozentualen Anteil an dessen Kapital, der sogenannten Quote. Diese beträgt derzeit 6,12 Prozent.6 2.3. Änderungen im bestehenden Anpassungsprogramm Die Troika aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und IWF stellt in ihrem jüngsten Bericht (vgl. Fußnote 2) fest, dass Griechenland die für die Auszahlung der nächsten Tranche erforderlichen politischen Beschlüsse gefasst habe. Das Land sei nach zwei Neuwahlen allerdings in Reformverzug geraten. Zudem komme die Haushaltssanierung wegen der schlechten konjunkturellen Entwicklung nicht so schnell voran wie geplant. Deshalb haben sich die Eurogruppe, die EZB und der IWF am 26. November 2012 auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, um die entstandene Finanzierungslücke von 14 Mrd. Euro bis 2014 zu schließen und die Schuldentragfähigkeit wiederherzustellen. Bundesfinanzminister Schäuble machte in diesem Zusammenhang deutlich: "Es handelt sich nicht um ein neues, drittes Programm . Der Finanzrahmen bleibt unverändert." Die Maßnahmen lauten im Einzelnen wie folgt:7 - Griechenland erhält zwei Jahre mehr Zeit (bis 2016), um den geforderten Primärüberschuss (bei dem die Zinszahlungen auf Staatsschulden nicht eingerechnet werden) von 4,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) zu erreichen. Gründe für die Verschiebung sind das schwierige makroökonomische Umfeld und Verzögerungen bei der Umsetzung des zweiten Hilfsprogramms . - Bis zum Jahr 2020 soll der Schuldenstand 124 Prozent der Wirtschaftsleistung betragen und bis 2022 substantiell unter 110 Prozent des BIP liegen. - Zur Verringerung des Schuldenstandes ist zudem ein Rückkauf griechischer Staatsanleihen von privaten Investoren geplant. Die Schuldverschreibungen werden derzeit deutlich unter dem Nennwert gehandelt. - Die Länder der Eurozone wollen Griechenland den Betrag der Einnahmen ihrer nationalen Zentralbanken aus den von der EZB gehaltenen Staatsanleihen überlassen. Das Geld kommt auf ein Sonderkonto, von dem Griechenland seine Schuldenrückzahlung bedient. Die Länder der Eurozone stellen diese Ausgaben 2013 und in den Folgejahren in ihre Haushalte ein. 6 International Monetary Fund: IMF Members' Quotas and Voting Power, and IMF Board of Governors, Stand: 30. Juni 2011, unter: http://www.imf.org/external/np/sec/memdir/members.aspx#G, abgerufen am 7. Dezember 2012. 7 Bundesregierung: Griechenlandhilfe: Schuldenschnitt kein Thema, vom 3. Dezember 2012, unter: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/11/2012-11-26-griechenland-einigung-eurogruppe .html, abgerufen am 7. Dezember 2012. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 – 3000 - 285/12 Seite 9 Anmerkung: Der haushaltswirksame Anteil für Deutschland beträgt im Jahr 2013 rund 600 Mio. Euro, im Jahr 2014 rund 530 Mio. Euro.8 - Die Zinsen für bereits gewährte Kredite aus dem Griechenland-I-Programm sinken um 1,0 Prozentpunkt . Damit sind die Refinanzierungskosten für Deutschland noch gedeckt. Beim zweiten Hilfspaket kommt es zu einem Zinsaufschub. Für Kredite aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) muss Griechenland in den ersten zehn Jahren keine Zinsen zahlen. Anmerkung: Die Zinssenkung für die Kredite aus dem Griechenland-I-Programm führen zu Mindereinnahmen im Bundeshaushalt von jährlich rund 130 Mio. Euro.9 - Die Kredite aus dem EFSF-Programm sowie die bilateral gewährten Kredite laufen 15 Jahre länger. 8 Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Änderungen im bestehenden Anpassungsprogramm für Griechenland – Änderung der Garantieschlüssel; Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (Stab- MechG), Bundestags-Drucksache 17/11647 (angenommen am 30. November 2012), Seite 6. 9 Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Änderungen im bestehenden Anpassungsprogramm für Griechenland – Änderung der Garantieschlüssel; Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (Stab- MechG), Bundestags-Drucksache 17/11647 (angenommen am 30. November 2012), Seite 5.