Deutscher Bundestag Überblick über das griechische Bankensystem Sachstand Wissenschaftliche Dienste WD 4 – 3000 - 281/12 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 – 3000 - 281/12 Seite 2 Überblick über das griechische Bankensystem Verfasser: Aktenzeichen: WD 4 – 3000 - 281/12 Abschluss der Arbeit: 4. Januar 2013 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 – 3000 - 281/12 Seite 3 1. Strukturdaten Nach Aussage der European Banking Authority (EBA) repräsentieren folgende sechs Bankgruppen über 90% der Bilanzsumme des griechischen Bankensystems (ohne ausländiche Beteiligungen ): ATE Bank, Alpha Bank, National Bank of Greece, Eurobank Ergasias, Piraeus Bank und Hellenic Postbank. Neben den genannten sechs Bankgruppen sind laut Bank of Greece noch 23 weitere griechische Banken (darunter 13 Genossenschaftsbanken), 18 Zweigstellen von Banken, die ihren Sitz in anderen EU-Staaten haben sowie 4 Zweigstellen von Banken, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben , auf dem griechischen Markt zugelassen. Die genaue Liste ist bei der Bank of Greece abzurufen : http://www.bankofgreece.gr/Pages/en/Supervision/SupervisedInstitutions/default.aspx Informationen zu den sechs größten Bankgruppen hinsichtlich Eigentümer- und Geschäftsstruktur sowie Bilanzsumme finden Sie in beigefügter Exceltabelle, die von Mitarbeitern der Deutschen Bundesbank erstellt wurde. Weitere ausführliche Informationen zur Struktur und den finanziellen Daten des griechischen Bankensystems bietet darüber hinaus die Hellenic Bank Association (HBA). http://www.hba.gr/english/Index_en.asp?Menu=5 2. Einlagensicherung Durch das am 16.02.2009 veröffentlichte Gesetz 3746/2009 wurde der „HDIGF“ (Hellenic Deposit and Investment Guarantee Fund) gegründet (vgl. Article 2 Nr. 1; abrufbar unter: http://www.hdigf.gr/law/3746english.pdf. Dieses neu geschaffene Einlagensicherungssystem ersetzte Vorgängerregelungen aus den Jahren 1995 und 2000 (Gesetze 2324/1995 sowie 2832/2000). Der Einlagensicherungsfonds hat seinen Sitz in Athen und steht unter der Aufsicht des griechischen Finanzministers (vgl. Article 2 Nr. 1). Das Anfangskapital war zu 60% von der Bank of Greece und zu 40% von der Hellenic Bank Association aufzubringen (Article 2 Nr. 5). Gemäß Article 2 Nr. 5 beträgt es etwa 8,8 Mio. Euro. Die Höhe des Einlagensicherungsfonds belief sich im Mai 2012 auf etwa 3 Mrd. Euro (vgl. http://blog.wellsfargo.com/advantagefunds/2012/05/greece_not_a_bank_run_but_mayb.html ) Der HDIGF beinhaltet ein Sicherungssystem für Einlagen („Deposit Cover Scheme“) und ein solches für Wertpapiergeschäfte („Investment Cover Scheme“). Das Sicherungssystem für Einlagen greift, wenn die Kreditinstitute in Griechenland lizensiert sind und unfähig sind ihren Verpflichtungen gegenüber den Sparern nachzukommen. Für Wert- Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 – 3000 - 281/12 Seite 4 papiergeschäfte ist darüberhinaus erforderlich, dass diese Geschäfte nicht durch den Sicherungsfond des Aktienindexes der Athener Börse (ATHEX) gesichert sind. Das Sicherungssystem für Einlagen gilt bis zu einem Betrag von 100.000€ je Kunde und Bank (Article 9 Nr. 2a). Die Sicherungsgrenze für Wertpapiergeschäfte beträgt 30.000€ (Article 10 Nr. 1a). Die sechs größten griechischen Banken (ATE Bank, Alpha Bank, National Bank of Greece, Eurobank Ergasias, Piraeus Bank und Hellenic Postbank) sind allesamt Mitglieder des HDIGF (vgl. http://www.hdgf.gr/binary/en2008.pdf (Seite 13)). 3. Bankenaufsicht Die Bankenaufsicht wird von der Bank von Griechenland (Bank of Greece) wahrgenommen und dient der Stabilität des griechischen Finanzsystems.1 Sie stützt sich wesentlich auf das Gemeinschaftsrecht und ist grundlegend in dem Gesetz 3601/2007 geregelt.2 Die Bankenaufsicht umfasst verschieden Aufgaben. Article 3 des Gesetzes 3601/2007 definiert mit der „vernünftige Beobachtung“ von Kreditinstituten den Aufgabenrahmen der Bankenaufsicht. In Chapter II des Gesetzes 3601/2007 ist die Erteilung der Erlaubnis für die Durchführung von Bankgeschäften in Griechenland geregelt, insbesondere werden Anforderungen an das Stammkapital konkretisiert. Desweiteren finden sich Regelungen für griechische Banken, die in anderen Staaten tätig werden möchten (Article 12). In Chapter V des Gesetzes (Article 25 ff.) finden sich detailliertere Vorgaben , wie die Bank of Greece die Aufsicht durchführt und welche Mittel ihr zum Eingreifen zur Verfügung stehen. In Article 25 Nr. 6 wird die Bank of Greece beispielsweise ermächtigt, Regeln festzusetzen, die die beaufsichtigten Kreditinstitute ihren Kunden aushändigen müssen, um Transparenz und Klarheit zu schaffen. 1 http://www.bankofgreece.gr/Pages/en/Supervision/default.aspx 2 http://www.bankofgreece.gr/BogDocumentEn/Law_3601_2007.pdf