Deutscher Bundestag Einzelfragen zum Generalvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und zum Kali-Fusionsvertrag Kurzinformation Wissenschaftliche Dienste WD 4 – 3000 - 222/12 Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation WD 4 – 3000 - 222/12 Seite 2 Einzelfragen zum Generalvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und zum Kali-Fusionsvertrag Verfasserin: Aktenzeichen: WD 4 – 3000 - 222/12 Abschluss der Arbeit: 4. Oktober 2012 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation WD 4 – 3000 - 222/12 Seite 3 Wie telefonisch am 4. Oktober 2012 mitgeteilt, sind die Antworten der Bundesregierung auf Fragen zum - zwischen dem Freistaat Thüringen und der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) am 24. Februar 1999 geschlossenen Generalvertrag über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten im Freistaat Thüringen („Generalvertrag“) und zum - Fusionsvertrag zwischen der Kali und Salz AG Kassel, der Mitteldeutschen Kali AG und der Treuhandanstalt vom 13. Mai 1993 („Kali-Fusionsvertag“) in der Bundestagsdrucksache 17/7584, Fragen 40 bis 43, dokumentiert.