Deutscher Bundestag Versorgungsbezüge der Beamten, Berufssoldaten und Altersentschädigungen der Abgeordneten Bund, Länder und Gemeinden Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste WD 4 – 3000 - 213/12 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 – 3000 - 213/12 Seite 2 Versorgungsbezüge der Beamten, Berufssoldaten und Altersentschädigungen der Abgeordneten Bund, Länder und Gemeinden Verfasserin: Aktenzeichen: WD 4 – 3000 - 213/12 Abschluss der Arbeit: 25. September 2012 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 – 3000 - 213/12 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen 4 2. Entwicklung der Versorgungsausgaben im Vergleich (Bund, Länder und Gemeinden) 4 3. Entwicklung der Ruhegehälter im Vergleich (Bund, Länder und Gemeinden) 7 4. Entwicklung der Altersentschädigungen der Abgeordneten 10 4.1 Altersentschädigungen der Abgeordneten des Deutschen 10 Bundestages/ der Abgeordneten des Europäischen Parlaments 4.2 Aufwendungen für ehemalige Abgeordnete der Landes- 11 parlamente 5. Prognose über die zukünftigen Versorgungsausgaben 12 5.1 Entwicklung der Versorgung der Beamten 12 5.2 Entwicklung der Versorgung der Abgeordneten 17 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 – 3000 - 213/12 Seite 4 1. Vorbemerkungen Die Ruhegehälter der Beamten und Berufssoldaten und die Altersentschädigungen der Abgeordneten sind nur ein Teil der Versorgungsleistungen, die aus Steuergeldern finanziert werden. Hinzu kommen weitere Leistungen, wie Hinterbliebenenversorgung, Übergangsgeld, Unfallfürsorge, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, die in den Abschnitten drei und vier dargestellt sind. Rechtsgrundlage für den Bundesbereich sind das „Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter“ (BeamtVG), das „Gesetz über die Versorgung der ehemaligen Soldaten und ihre Hinterbliebenen “ (SVG) und das „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages “ (Abgeordnetengesetz – AbgG). Die Bundesländer haben nach der Föderalismusreform 2006 eigene Landesgesetze für die Versorgung der Landesbeamten und die Abgeordneten der Landtage in Kraft gesetzt. 2. Entwicklung der Versorgungsausgaben im Vergleich (Bund, Länder und Gemeinden) Versorgungsausgaben Jahr Bund in Mrd. Euro Länder in Mrd. Euro Gemeinden in Mrd. Euro 1970 2,3 0,6 1975 4,5 1,1 1980 6,2 1,4 1985 7,4 1,6 1990 9,0 2,0 1991 9,7 2,1 1992 10,4 2,1 1993 10,9 2,1 1994 11,2 2,2 1995 11,9 2,4 1996 12,3 2,4 1997 12,7 2,5 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 – 3000 - 213/12 Seite 5 1998 13,4 13,2 2,5 1999 13,8 13,8 2,6 2000 14,1 14,6 2,7 2001 14,5 15,5 2,8 2002 14,8 16,2 2,8 2003 14,9 16,6 2,9 2004 14,3 17,2 2,9 2005 14,3 17,7 2,9 2006 13,8 18,1 2,8 2007 14,2 18,8 2,9 2008 14,8 19,5 3,0 2009 15,1 20,7 3,1 2010 15,1 21,5 3,2 Quelle: Vierter Versorgungsbericht der Bundesregierung/BT-Drs. 16/12660, 2009, S 40, 189 Statistisches Bundesamt: Finanzen und Steuern/Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes, in: Fachserie 14 Reihe 6.1, 2011, S. 80 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 – 3000 - 213/12 Seite 6 Die weitere Aufschlüsselung der Versorgungsausgaben für den Bundesbereich nach Beamten, Berufssoldaten , G 131, Bahn, Post und den mittelbaren Bundesbereich ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt : - in Mrd. Euro - Jahr Beamte und Richter Berufssoldaten G 131 unmittelbarer Bundes-bereich Bahn Post mittelbarer Bundes-bereich 1998 1,8 2,1 0,9 4,8 4,0 4,3 0,3 1999 1,8 2,1 0,9 4,8 4,1 4,6 0,3 2000 1,9 2,1 0,8 4,8 4,1 4,9 0,3 2001 2,0 2,2 0,7 4,9 4,2 5,1 0,3 2002 2,0 2,3 0,7 5,0 4,2 5,2 0,4 2003 2,1 2,3 0,6 5,0 4,2 5,3 0,4 2004 2,0 2,3 0,5 4,8 4,0 5,1 0,4 2005 2,1 2,3 0,5 4,9 3,9 5,1 0,4 2006 2,1 2,3 0,4 4,8 3,7 4,9 0,4 2007 2,1 2,3 0,4 4,8 3,6 5,0 0,8 2008 2,2 2,4 0,3 4,9 3,7 5,2 1,0 2009 2,3 2,5 0,3 5,1 3,7 5,4 1,0 2010 2,4 2,5 0,2 5,1 3,5 5,4 1,1 Quelle: Vierter Versorgungsbericht der Bundesregierung/BT-Drs. 16/12660, 2009, S. 40 Statistisches Bundesamt: Finanzen und Steuern/Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes, in: Fachserie 14 Reihe 6.1, 2011, S. 80 Die Versorgungsausgaben umfassen nicht nur Ruhegehälter der Beamten, Richter und Berufssoldaten , sondern auch die Hinterbliebenenversorgung, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung und die Unfallfürsorge. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 – 3000 - 213/12 Seite 7 3. Entwicklung der Ruhegehälter im Vergleich (Bund, Länder und Gemeinden) Ruhegehälter Jahr Bund in Mrd. Euro Länder in Mrd. Euro Gemeinden in Mrd. Euro 1994 7,9 8,4 1,6 1996 9,1 9,4 1,8 1998 10,1 10,3 1,9 2000 10,9 11,6 2,0 2002 11,6 13,1 2,1 2003 11,7 13,5 2,2 2004 11,5 14,2 2,2 2005 11,3 14,6 2,2 2006 11,2 15,1 2,2 2007 11,3 15,8 2,3 2008 11,8 16,5 2,3 2009 12,2 17,6 2,4 2010 12,2 18,3 2,5 Quelle: Statistisches Bundesamt: Finanzen und Steuern/Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes, in: Fachserie 14 Reihe 6.1, 2011, S. 80 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 – 3000 - 213/12 Seite 8 Die weitere Aufschlüsselung der Ausgaben für Ruhegehälter für den Bundesbereich nach Beamten, Berufssoldaten, G 131, Bahn, Post und den mittelbaren Bundesbereich ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: - in Mrd. Euro - Jahr Beamte und Richter Berufssoldaten G 131 unmittelbarer Bundesbereich Bahn Post mittelbarer Bundes-bereich 1994 1,0 1,5 0,3 2,8 2,5 2,3 0,3 1996 1,1 1,7 0,3 3,1 2,7 3,0 0,3 1998 1,3 1,8 0,2 3,3 2,9 3,6 0,3 2000 1,5 1,8 0,1 3,4 3,1 4,2 0,3 2002 1,6 1,9 0,1 3,6 3,1 4,5 0,4 2003 1,6 1,9 0,1 3,6 3,1 4,6 0,4 2004 1,6 1,9 0,1 3,6 3,0 4,4 0,5 2005 1,6 1,9 0,1 3,6 2,9 4,3 0,5 2006 1,7 1,9 0,0 3,6 2,8 4,2 0,6 2007 1,7 2,0 0,0 3,7 2,7 4,2 0,7 2008 1,8 2,0 0,0 3,8 2,7 4,5 0,8 2009 1,9 2,1 0,0 4,0 2,7 4,6 0,9 2010 1,9 2,1 0,0 4,0 2,6 4,7 0,9 Quelle: Statistisches Bundesamt: Finanzen und Steuern/Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes, in: Fachserie 14 Reihe 6.1, 2011, S. 80 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 – 3000 - 213/12 Seite 9 Die Ausgaben der Länder für Ruhegehälter sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Jahr Schuldienst in Mrd. Euro Vollzugsdienst in Mrd. Euro übrige Bereiche in Mrd. Euro 1994 3,9 1,2 3,3 1996 4,4 1,5 3,5 1998 4,9 1,7 3,6 2000 5,7 1,9 4,0 2002 6,6 2,2 4,3 2003 6,9 2,2 4,4 2004 7,2 2,3 4,6 2005 7,5 2,4 4,7 2006 7,9 2,5 4,8 2007 8,3 2,6 4,9 2008 8,8 2,6 5,0 2009 9,5 2,7 5,3 2010 10,0 2,8 5,5 Quelle: Statistisches Bundesamt: Finanzen und Steuern/ Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes, in: Fachserie 14 Reihe 6.1, 2011, S. 80 Über die Ausgaben für Ruhegehälter in den Gemeinden gibt es keine weiteren Aufschlüsselungen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 – 3000 - 213/12 Seite 10 4. Entwicklung der Altersentschädigungen der ehemaligen Abgeordneten 4.1 Altersentschädigungen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages/der Abgeordneten des Europäischen Parlaments Jahr Altersentschädigung ehemaliger MdB (einschließlich Hinterbliebenenversorgung ) - in Tsd. Euro - Altersentschädigung ehemaliger Mitglieder des Europäischen Parlaments (einschließlich Hinterbliebenenversorgung) - in Tsd. Euro - 2004 27 648 1 843 2005 29 021 1 957 2006 30 335 2 285 2007 30 887 2 483 2008 31 984 2 548 2009 32 461 2 611 2010 33 471 2 647 2011 33 919 2 910 Quelle: Bundeshaushaltsplan/Einzelplan 02/Deutscher Bundestag, Jahrgänge 2006-2012 Zur Altersentschädigung der ausgeschiedenen Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments gehören auch das Übergangsgeld, das Überbrückungsgeld/Sterbegeld für Hinterbliebene und Fürsorgeleistungen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 – 3000 - 213/12 Seite 11 4.2 Aufwendungen für ehemalige Abgeordnete der Landesparlamente Bundesländer 2010 in Tsd. Euro 2011 in Tsd. Euro 2012 in Tsd. Euro Bayern 11 000,0 8 800,0 9 300,0 Baden-Württemberg 5 984,0 6 047,0 6 585,3 Berlin 4 877,5 6 231,0 6 100,0 Bremen 1 999,6 1 999,6 1 993,2 Brandenburg 1 704,2 1 341,3 1 636,0 Hamburg* Hessen 6 052,6 6 212,1 6 351,9 Mecklenburg-Vorpommern 1 091,8 1 217,9 1 721,0 Niedersachsen 8 181,0 8 689,0 8 690,0 Nordrhein-Westfalen 9 232,0 9 446,7 10 946,7 Rheinland-Pfalz 3 832,0 4 650,0 Saarland 2 289,0 2 367,0 2 415,0 Sachsen 3 237,2 4 537,6 4 865,4 Sachsen-Anhalt 2 030,8 3 675,2 2 460,7 Schleswig-Holstein 4 392,8 5 165,8 5 624,7 Thüringen 2 442,9 2 734,8 2 854,2 Quelle: Haushaltspläne der Landtage der Länder Die Zeitreihen für die Aufwendungen der Landesparlamente für ehemalige Abgeordnete sind kürzer gefasst, weil ältere Daten nicht elektronisch zur Verfügung stehen. Es sind nicht immer die tatsächlichen Ist-Ausgaben dargestellt; aus einigen Haushaltsplänen konnten nur die geplanten Soll-Ansätze entnommen werden. Demzufolge sind einige Daten nur Schätzwerte. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 – 3000 - 213/12 Seite 12 In der Übersicht der einzelnen Bundesländer sind nicht ausschließlich die Ausgaben für die Altersentschädigungen ausgeschiedener Abgeordneter der Landtage dargestellt. Einige Haushaltspläne weisen die Beträge nicht getrennt aus, sondern fassen die Ausgaben mit anderen Übergangsleistungen, Versorgungsleistungen (Hinterbliebenenversorgung) und Zuschüssen (KV/Beihilfe) zusammen. Nachfolgend sind die Ausgaben der einzelnen Länder näher charakterisiert: Baden-Württemberg: einschließlich Hinterbliebenenversorgung, Bayern: einschließlich Überbrückungsgeld und Hinterbliebenenversorgung, Berlin: einschließlich Versorgungsleistungen und Hinterbliebenenversorgung, Bremen: einschließlich Versorgungsleistungen und Hinterbliebenenversorgung, Brandenburg: einschließlich Versorgungsleistungen, Hinterbliebenenversorgung, Zuschüsse zur KV, Übergangsgeld, Hessen: einschließlich Übergangsleistungen Hinterbliebenenleistungen und Unterstützungen, Mecklenburg-Vorpommern: einschließlich Versorgungsabfindungen, Überbrückungsgeld und Hinterbliebenenversorgung, Niedersachsen: einschließlich Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Versorgungsabfindungen , Hinterbliebenenversorgung, Zuschüsse KV/PV, NRW: einschließlich Versorgungsabfindungen, Überbrückungsgelder, Hinterbliebenenversorgung , Hilfskasse, Rheinland-Pfalz: einschließlich Hinterbliebenenversorgung, Saarland: einschließlich Hinterbliebenenversorgung, KV/PV, Sachsen einschließlich Übergangsgeld, Versorgungsabfindung und Zuschüsse zur KV/PV Sachsen-Anhalt: einschließlich Übergangsgeld, Versorgungsausgleich, Hinterbliebenenversorgung , Zuschüsse KV/Beihilfe Schleswig-Holstein: einschließlich Versorgungsabfindung, Überbrückungsgeld und Hinterbliebenenversorgung , * Über das Landesparlament der Bürgerschaft Hamburg liegen keine Daten zur Altersentschädigung ehemaliger Abgeordneter vor. 5. Prognose über die zukünftigen Versorgungsausgaben Die Meinungen über die künftige Entwicklung der Versorgungsausgaben gehen weit auseinander. Vorausberechnungen für die Zukunft sind daher kritisch zu betrachten. Neben der zahlenmäßigen Entwicklung der Pensionäre, die relativ genau vorausberechnet werden kann, spielen auch solche Faktoren, wie Lebenserwartung, Gehaltsentwicklung und das Pensionsniveau für die Ausgabenhöhe eine Rolle. Über diese Faktoren können zum heutigen Zeitpunkt nur Schätzungen abgegeben werden. 5.1 Entwicklung der Versorgungsausgaben für Beamte Zu diesem Themenpunkt wurden eine Studie sowie der Dritte und Vierte Versorgungsbericht ausgewertet . Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 – 3000 - 213/12 Seite 13 Werner Siepe schätzt in seiner Studie die Entwicklung der Beamtenpensionen folgendermaßen ein: „Diese Explosion der Pensionsausgaben über einen langen Zeitraum von 40 Jahren steht zunächst nur auf dem Papier. Richtig ist, dass die künftigen Pensionsausgaben durch die zunehmende Anzahl von Pensionären um geschätzte 60 Prozent steigen werden („Mengeneffekt“). Es ist aber falsch, bei der Hochrechnung auf das Jahr 2050 ein gleichbleibendes Pensionsniveau sowie eine sehr hohe jährliche Gehaltssteigerung von 3 Prozent zu unterstellen („Preiseffekt“). Wenn man von einer realistischen Gehaltssteigerung in Höhe von durchschnittlich 1,5 Prozent pro Jahr ausgeht, sinken die Pensionsausgaben im Jahr 2050 laut Drittem Versorgungsbericht der Bundesregierung von 2005 bereits auf 82 Mrd. Euro. Der Zuwachs wird noch deutlich geringer, wenn – wie erwartet – die Pensionen relativ geringer steigen als die Gehälter der Beamten und somit das Pensionsniveau weiter sinken. Im Vierten Versorgungsbericht der Bundesregierung von 2009 werden nur noch hochgerechnete Zahlen für die Pensionäre beim Bund genannt, da die Bundesländer seit der Föderalismusreform eigene Wege bei der Versorgung ihrer Landesbeamten gehen.“1 Aus dem Dritten Versorgungsbericht wurde die Anzahl der Pensionäre und die Höhe der Pensionsausgaben für alle Versorgungsempfänger geschätzt. Die beiden folgenden Tabellen zeigen eine mögliche Entwicklung auf. Tabelle 2: Anzahl der Pensionäre von 2005 bis zum Jahr 2050 (in Tausend)2 Jahr insgesamt Länder Gemeinden Bund Sonstige* 2005 1448 618 107 204 520 2010 1546 735 113 191 507 2015 1692 885 122 187 498 2020 1836 1022 136 192 486 2025 1929 1113 153 200 464 2030 1964 1165 166 205 428 2035 1960 1197 175 205 382 2040 1919 1212 178 201 328 2045 1858 1215 176 196 270 2050 1802 1219 175 193 215 *) mittelbarer öffentlicher Dienst und ehemalige Beamte bei der Bundesbahn und der Bundespost 1 W. Siepe: Beamtenpensionen – Fakten statt Vorurteile/Studie, Berlin 2010 S. 8 2 W. Siepe: Beamtenpensionen – Fakten statt Vorurteile/Studie, Berlin 2010 S. 51 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 – 3000 - 213/12 Seite 14 Tabelle 3: Höhe der Pensionsausgaben von 2005 bis 2050 (in Mrd. Euro)3 Jahr Variante 0* Variante 1** Variante 2*** Variante 3**** 2005 33,4 35,4 35,4 35,4 2010 35,6 40,5 40,9 41,7 2015 39,0 47,6 49,3 52,6 2020 41,9 55,2 58,4 65,5 2025 43,3 61,4 66,6 78,3 2030 43,4 66,0 73,4 90,6 2035 42,8 70,1 79,8 103,4 2040 41,8 73,6 85,9 116,8 2045 40,7 77,2 92,3 131,8 2050 40,0 81,6 100,0 149,9 *) Variante 0: keine Gehaltssteigerung ab 2006 **) Variante 1: Gehaltssteigerung 1,5 Prozent pro Jahr ab 2006 ***) Variante 2: Gehaltssteigerung 2 Prozent pro Jahr ab 2006 ****) Variante 3: Gehaltssteigerung 3 Prozent pro Jahr ab 2006 Letztendlich sind die zukünftige Gehaltsentwicklung und das Pensionsniveau für die Höhe der Pensionsausgaben entscheidend. Wie aus der Tabelle 2 erkennbar ist, wird die Zahl der Pensionäre bis ca. 2030 ansteigen, bedingt durch die Einstellungswelle der 60er und 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts . Erst danach wird es zu einem langsamen Rückgang der Anzahl der Pensionäre kommen. Im Vierten Versorgungsbericht (nur Bereich Bund) wird eingeschätzt, dass die Beamtenversorgung des Bundes und die Soldatenversorgung nachhaltig finanziert sind. Die positive Einschätzung wird folgendermaßen begründet: das Verhältnis der Versorgungsausgaben zum künftigen BIP (Teil des BIP für Versorgungsausgaben wird künftig geringer), die umfangreichen Reformmaßnahmen seit 1990* wirken sich positiv aus der Personalabbau der letzten 15 Jahre führt zu einem Rückgang der Zahl der Versorgungsempfänger , der seit 2007 errichtete Versorgungsfond und die seit 1999 existierende Versorgungsrücklage wirken sich positiv aus. 3 W. Siepe: Beamtenpensionen – Fakten statt Vorurteile/Studie, Berlin 2010 S. 51 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 – 3000 - 213/12 Seite 15 * Es handelt sich hierbei um folgende Reformmaßnahmen: - Dienstrechtsreformgesetz 1997, - Versorgungsreformgesetz 1998, - Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge 2001, - Gesetz zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung sowie der gesetzlichen Krankenversicherung auf dienstrechtliche Vorschriften, - Haushaltsbegleitgesetz 2004 (Kürzung der Sonderzahlung, Übertragung der Maßnahmen des Gesetzes zur Modernisierung GKV, - Haushaltsbegleitgesetz 2006 (Kürzung der Sonderzahlung). Die Vorausberechnungen des Vierten Versorgungsberichts basieren auf Erhebungen des Statistischen Bundesamtes (Versorgungsempfängerstatistik, Personalstandstatistik) sowie auf versicherungsmathematischen Berechnungen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Zahl der Versorgungsempfänger im Bundesbereich bis 2050 auf 385 000 (2007: 702 000) zurückgehen wird. Bei den Beamten, Richtern und Berufssoldaten dagegen ist bis 2030 ein zahlenmäßiger Anstieg zu erwarten. Stark rückläufige Zahlen sind in den Bereichen Post, Bahn, G 131 erkennbar. Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfänger von 2007 bis 20504 - Bund - Jahr Zahl der Versorgungsempfänger unmittelbarer Bundesbereich übrige Bereiche insgesamt Beamte und Richter Berufssoldaten G131 gesamt mittelb. Dienst Bahn Post gesamt in 1 000 2007 81 87 33 201 17 209 271 497 698 2010 84 89 21 194 18 191 275 484 677 2015 88 90 8 186 21 165 272 458 645 2020 94 92 2 188 26 146 268 440 629 2025 102 93 1 196 30 129 263 422 618 2030 108 93 0 201 33 109 250 392 594 4 Vierter Versorgungsbericht der Bundesregierung/BT-Drs. 16/12660, 2009, S. 42,- http://dip21.bundestag .de/dip21/btd/16/126/1612660.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 – 3000 - 213/12 Seite 16 2035 115 92 0 207 35 88 228 351 558 2040 115 91 0 206 36 68 195 299 505 2045 112 90 0 202 36 49 156 241 443 2050 108 89 0 197 35 34 118 187 384 Der in der Tendenz zu erwartende Rückgang der Zahl der Versorgungsempfänger ab etwa 2035/2040 wirkt sich auch auf die Höhe der Versorgungsausgaben aus. Die Schätzungen bis 2050 sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Entwicklung des Anteils der Versorgungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (Versorgungsquote)5 – unmittelbarer Bundesbereich – Jahr Variante 1 Variante 2 Variante 3 in Prozent 2007 0,20 0,20 0,20 2010 0,19 0,19 0,19 2015 0,18 0,19 0,19 2020 0,17 0,19 0,19 2025 0,17 0,19 0,20 2030 0,17 0,19 0,21 2035 0,16 0,19 0,21 2040 0,16 0,19 0,21 2045 0,15 0,18 0,21 2050 0,14 0,17 0,21 Variante 1: jährliche Besoldungsanpassungen ab 2010 in Höhe von 2 Prozent Variante 2: jährliche Besoldungsanpassungen ab 2010 in Höhe von 2,5 Prozent Variante 3: jährliche Besoldungsanpassungen ab 2010 in Höhe von 3 Prozent 5 Vierter Versorgungsbericht der Bundesrgierung/BT-Drs. 16/12660, 2009, S. 44, http://dip21.bundestag .de/dip21/btd/16/126/1612660.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 – 3000 - 213/12 Seite 17 Entwicklung des Anteils der Versorgungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (Versorgungsquote)6 – Bereiche der ehemaligen Deutschen Bundesbahn und Deutschen Bundespost – Jahr Bahn Post Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 1 Variante 2 Variante 3 in Prozent 2007 0,15 0,15 0,15 0,20 0,20 0,20 2010 0,13 0,14 0,14 0,20 0,20 0,20 2015 0,11 0,12 0,12 0,19 0,20 0,20 2020 0,09 0,10 0,10 0,17 0,18 0,19 2025 0,08 0,09 0,09 0,16 0,18 0,19 2030 0,06 0,07 0,08 0,15 0,17 0,18 2035 0,05 0,06 0,06 0,13 0,15 0,17 2040 0,04 0,04 0,05 0,10 0,12 0,14 2045 0,02 0,03 0,03 0,08 0,09 0,11 2050 0,01 0,02 0,02 0,05 0,07 0,08 Variante 1: jährliche Besoldungsanpassungen ab 2010 in Höhe von 2 Prozent Variante 2: jährliche Besoldungsanpassungen ab 2010 in Höhe von 2,5 Prozent Variante 3: jährliche Besoldungsanpassungen ab 2010 in Höhe von 3 Prozent 5.2 Entwicklung der Versorgungsausgaben für Abgeordnete Unter dem folgenden Link http://www.zes.uni-bremen.de/downloads/hinrichs/ZSR_ABGE.pdf befassen sich die Autoren Lisa Hoffmann und Karl Hinrichs mit dem Thema: „Die Altersversorgung der Abgeordneten in Deutschland. Entscheidungen in eigener Sache“.7 Eine Prognose über die künftige Entwicklung der Altersversorgung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Länderparlamente wurde jedoch nicht abgegeben. 6 Vierter Versorgungsbericht der Bundesregierung/BT-Drs. 16/12660, 2009, S. 45, http://dip21.bundestag .de/dip21/btd/16/126/1612660.pdf 7 Zeitschrift für Sozialreform, Jahrgang 52, 3/2006, S. 325-350 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 – 3000 - 213/12 Seite 18 Weitergehende Informationen hierzu liegen nicht vor.