© 2019 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 – 201/18 Verschiedene Fragen zur Berücksichtigung von Steuervergünstigungen im Bundeshaushalt Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 – 201/18 Seite 2 Verschiedene Fragen zur Berücksichtigung von Steuervergünstigungen im Bundeshaushalt Aktenzeichen: WD 4 - 3000 – 201/18 Abschluss der Arbeit: 20. Dezember 2018 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 – 201/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Frage 1: Darstellung von Steuervergünstigungen im jährlichen Bundeshaushalt 4 2. Frage 2: Berichterstattung über die Steuervergünstigungen 4 3. Frage 3: Finanzielle Auswirkungen von Steuervergünstigungen/Änderungsbedarf 4 4. Frage 4: Parlamentarische Prüfung von Steuervergünstigungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens 5 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 – 201/18 Seite 4 1. Frage 1: Darstellung von Steuervergünstigungen im jährlichen Bundeshaushalt Steuervergünstigungen stellen Steuersubventionen dar, die zu Steuermindereinnahmen führen. Eine gesonderte Darstellung der Steuervergünstigungen im jährlichen Bundeshaushalt erfolgt nicht. Der jährliche Bundeshaushalt enthält nur die Veranschlagung von Steuereinnahmen, die auf der Schätzung des Steueraufkommens vom November des Vorjahres des Arbeitskreises „Steuerschätzung “ beruhen. Die Schätzung berücksichtigt die aktuelle Steuerrechtslage und damit auch die Steuervergünstigungen einschließlich der damit verbundenen Steuermindereinnahmen, die das im Bundeshaushalt des Folgejahres zu veranschlagende Steueraufkommen unmittelbar verringert.1 2. Frage 2: Berichterstattung über die Steuervergünstigungen Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2015 bis 20182: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2017-09- 21-subventionsbericht-langfassung.html. 3. Frage 3: Finanzielle Auswirkungen von Steuervergünstigungen/Änderungsbedarf Der Subventionsbericht wird von der Bundesregierung alle zwei Jahre erstattet. Der vorstehen genannte 26. Subventionsbericht enthält die Entwicklung der einzelnen Steuervergünstigungen und der damit verbundenen jährlichen Steuermindereinnahmen für den Zeitraum von 2015 bis 20183. Darüber hinaus beinhaltet er Informationen über die Ergebnisse der Evaluationen von Steuervergünstigungen. Sie sollen den politischen Entscheidungsträgern Hilfestellung bei der Abwägung bieten, ob die betreffende Steuervergünstigung beibehalten, modifiziert, abgebaut oder abgeschafft werden sollte.4 Im Hinblick darauf können im Rahmen der Beratung des Subventionsberichts in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages (u. a. Haushalts-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss ) die Steuervergünstigungen überprüft und gesetzliche Änderungsinitiativen ergriffen werden. Darüber hinaus gibt es kein formales Verfahren zur Überprüfung von Steuervergünstigungen . 1 Bundeshaushaltsplan 2018, Einzelplan 60, Kapitel 6001, S. 6 ff.; www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt /content_de/dokumente/2018/soll/epl60.pdf. 2 26. Subventionsbericht vom 28.8.2017, BT-Drs. 18/13456. 3 26. Subventionsbericht, Anlagen 2 und 3, S. 77 ff. 4 26. Subventionsbericht, Kapitel 6.4, S. 48 ff. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 – 201/18 Seite 5 4. Frage 4: Parlamentarische Prüfung von Steuervergünstigungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Die Änderungen bestehender bzw. die Schaffung neuer Steuervergünstigungen bedürfen eines Gesetzesbeschlusses. Im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens erfolgt auch die parlamentarische Beurteilung der Fragen nach den Gründen der Änderung bzw. der Schaffung und der finanziellen Auswirkungen der Steuervergünstigungen. Nach § 96 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) prüft zudem der Haushaltsausschuss im Rahmen dieses Gesetzgebungsakts die Vereinbarkeit der finanziellen Auswirkungen mit dem laufenden Haushalt und den künftigen Haushalten des Bundes und erstattet hierüber Bericht an das Plenum des Deutschen Bundestages.5 **** 5 Die Prüfung nach § 96 GO-BT durch den Haushaltsausschuss ist für alle sog. Finanzvorlagen, d. h. Gesetzgebungsakte mit finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte von Bund und Ländern, vorgesehen.