AUSARBEITUNG Thema: Finanzielle Auswirkungen einer pauschalen Kürzung der Personalausgaben um 5 v.H. auf die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden Fachbereich IV Haushalt und Finanzen Verfasser/in: Abschluss der Arbeit: 31. Oktober 2005 Reg.-Nr.: WF IV - 182/05 Ausarbeitungen von Angehörigen der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung des einzelnen Verfassers und der Fachbereichsleitung. Die Ausarbeitungen sind dazu bestimmt, das Mitglied des Deutschen Bundestages, das sie in Auftrag gegeben hat, bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. - 2 - 1. Methodischer Ansatz und Erläuterungen Die finanziellen Auswirkungen einer pauschalen Absenkung der Bezüge im öffentlichen Dienst um 5 v.H. (gemäß Vorgabe) auf die Haushalte von Bund, Länder und Gemeinden sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Die Berechnungen der finanziellen Auswirkungen beruhen auf folgendem methodischen Ansatz: Bei den zugrunde gelegten Personalausgaben (Beamten- und Versorgungsbezüge sowie Angestelltenvergütung und Arbeiterlöhne) handelt es sich um Kassenergebnisse der öffentlichen Haushalte für das Jahr 2004 (Statistisches Bundesamt, Öffentliche Finanzen, Fachserie 14, Reihe 2, Tabelle 3.4.1, Mai 2005). In dem Posten „Beamten- und Versorgungsbezüge“ sind enthalten: die Aufwendungen für Abgeordnete, die Bezüge der Amtsträger (Bundespräsident, Bundeskanzler , Minister, Parlamentarische Staatssekretäre und sonstige Amtsträger), die Bezüge der aktiven Beamten, Richter und Soldaten sowie die Versorgungsbezüge der zuvor genannten Gruppen. Die Ausgaben für die Angestelltenvergütung und die Arbeiterlöhne wurden um die in den Kassenergebnissen enthaltenen Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung (Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) bereinigt. Bei der Berechnung der Minderbeiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung aufgrund der Absenkung der Angestelltenvergütung und der Arbeiterlöhne um 5 v.H. wurde ein durchschnittlicher Beitragssatz von 20,7 v.H. zugrunde gelegt. Die Kürzung der Angestelltenvergütung und der Arbeiterlöhne um 5 v.H. führt zum Ausfall der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 19,5 v.H. des Kürzungsbetrages. Aufgrund der Defizithaftung des Bundes gegenüber der Rentenversicherung erhöht sich der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung ceteris paribus in entsprechendem Ausmaß.1 Mit der Absenkung der Personalausgaben um 5 v.H. geht eine Verringerung des Lohnsteueraufkommens einher. Der Berechnung des Mindersteueraufkommens wurde die vom BMF praktizierte Faustformel zugrunde gelegt: eine Erhöhung (Verringerung) der Bruttolohn- und Gehaltssumme um 1 % würde ceteris paribus 1 Gleichen Effekt könnte hinsichtlich der Arbeitslosenversicherung (i.H.v. 6,5 v.H. des Kürzungsbetrages 188 Mio. €) bei einem evtl. Defizit der Arbeitslosenversicherung eintreten. Dieser Effekt wurde in der Berechnung wegen der Neugestaltung des ALG II und der damit verbundenen Unsicherheiten vernachlässigt. - 3 - zu einer Erhöhung (Verringerung) des Lohnsteueraufkommens um 2,5 % führen. Der Berechnung des Mindersteueraufkommens liegen die Bruttolohn- und Gehaltssumme sowie das Lohnsteueraufkommen des Jahres 2004 mit 912,4 Mrd. € bzw. 123,895 Mrd. € zugrunde. Die Kürzung der Personalausgeben um 5 % macht 8165,7 Mio. € aus. Sie entspricht einer Verringerung der Bruttolohn- und Gehaltssumme um 0,9 v.H. und führt ceteris paribus gemäß der o.g. Faustformel zur Minderung des Lohnsteueraufkommens um 2,23 v.H. und des Solidaritätszuschlages um 207,9 Mio. € entsprechend 7,5 v.H. der Lohnsteuermindereinnahmen. Von den Lohnsteuermindereinnahmen entfallen jeweils 42,5 v.H. auf den Bund und die Länder und 15 v.H. auf die Gemeinden. Die Mindereinnahmen beim Solidaritätszuschlag gehen zu Lasten des Bundes. In den Berechnungen der finanziellen Auswirkungen sind die aus der Einkommensverringerung der betroffenen Gruppen resultierenden negativen Konsum- und Wachstumseffekte und die damit verbundenen weiteren Steuermindereinnahmen, insbesondere bei der Umsatzsteuer, nicht berücksichtigt. Eine Berücksichtigung derselben wäre wegen der Komplexität der Materie nur im Rahmen eines volkswirtschaftlichen Kreislaufmodells möglich, das nur dem BMF und den führenden Wirtschaftsforschungsinstituten zur Verfügung steht. 2. Ergebnisse Eine pauschale Kütrzung der Personalausgaben der öffentlichen Haushalte um 5 v.H. hat ceteris paribus eine Entlastungswirkung der öffentlichen Haushalte i.H.v. 5,22 Mrd. € netto zur Folge. Hierbei stehen den Entlastungswirkungen aus der Bezügekürzung und Minderbeiträgen des Arbeitgebers zur Sozialversicherung von rd. 8,7 Mrd. € die Belastungswirkungen wegen Mindereinnahmen aus der Lohnsteuer und dem Solidaritätszuschlag sowie der Defizithaftung des Bundes gegenüber der Rentenversicherung von rd. 3,5 Mrd. € gegenüber. Die Belastungswirkungen entsprechen in etwa der Abgabenquote von 40,5 v.H. Die Betrachtung der Netto-Entlastungen nach einzelnen Ebenen zeigt ein differenziertes Bild: während die Länder und Gemeinden erhebliche Entlastungswirkungen mit rd. 3,4 bzw. 1,5 Mrd. € verzeichnen, wird der Bund per Saldo mit 0,7 Mrd. € belastet. Diese Effekte erklären sich damit, dass die Länder und Gemeinden im Verhältnis zum Bund, einerseits wegen der hohen Zahl der Beamten (Länder) und der Beschäftigten im Tarifbereich (Länder und Gemeinden) überproportional von der Bezugskürzung profitieren und weniger an Beiträgen zur Sozialversicherung leisten und andererseits nur unterproportional zu den Entlastungswirkungen die Lohnsteuermindereinnahmen tragen. - 4 - Außerdem führen die Defizithaftung gegenüber der Rentenversicherung und die Ertragskompetenz des Bundes, hinsichtlich des Solidaritätszuschlags zur alleinigen Belastung des Bundes mit den entsprechenden Ausfällen an Beiträgen und Steuern. - T a b e l l e - Finanzielle Auswirkungen bei Kürzung der Personalausgaben der öffentlichen Haushalte um 5 Prozent in Mio € Bund Länder einschl . Stadtstaaten Gemeinden/ Gemeindeverbände Bundeseisenbahnvermögen Sozialversicherung Zusammen Beamten und Versorgungsbezüge 18.576 66.228 11.603 5.765 3.027 105.199 Angestelltenvergütung und Arbeiterlöhne 5.344 21.256 23.437 99 7.976 58.112 Finanzielle Auswirkungen einer Kürzung um 5 v.H.: – Beamten- und Versorgungsbezüge -928,8 -3.311,4 -580,2 -288,3 -151,4 -5.260,1 – Tarifbereich: – Angestelltenvergütung und Arbeiterlöhne -267,2 -1.062,8 -1.171,9 -4,9 -398,8 -2.905,6 – Minderbeiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung -55,3 -220,0 -242,6 -1,0 -82,6 -601,5 Finanzielle Auswirkungen insgesamt: Entlastungswirkungen (-): -1.251,3 -4.594,2 -1.994,7 -294,2 -632,8 -8.767,2 – Beamten- und Versorgungs- bezüge -928,8 -3.311,4 -580,2 -288,3 -151,4 -5.260,1 – Tarifbereich: -322,5 -1.282,8 -1.414,5 -5,9 -481,4 -3.507,1 Belastungswirkungen (+): 1.952,6 1.178,1 415,8 - - 3.546,5 – Defizithaftung Bund/Rentenvers. 566,6 - - - - 566,6 – Lohnsteuermindereinnahmen 1.178,1 1.178,1 415,8 - - 2.772,0 – Mindereinnahmen/Soli 207,9 - - - - 207,9 Saldo Ent- und Belastungen 701,3 -3.416,1 -1.578,9 -294,2 -632,8 -5.220,7 - 6 -