© 2018 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 173/18 Beirat des Wiedergutmachungs-Dispositions-Fonds Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 173/18 Seite 2 Beirat des Wiedergutmachungs-Dispositions-Fonds Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 173/18 Abschluss der Arbeit: 13. November 2018 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 173/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellungen 4 2. Der Beirat in den Dokumenten des Deutschen Bundestages 5 2.1. Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP: Lage und Forderungen der Sinti, Roma und verwandter Gruppen vom 21. Dezember 1982, Bundestags-Drucksache 9/2360 6 2.2. Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über Wiedergutmachung und Entschädigung für nationalsozialistisches Unrecht sowie über die Lage der Sinti, Roma und verwandter Gruppen vom 31. Oktober 1986, Bundestags-Drucksache 10/6287. 6 2.3. Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 246. Sitzung am 13. November 1986, Seite 19064 (D) 7 2.4. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Richtlinien der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln an Opfer von NS-Unrecht vom 25. April 1988, Bundestags-Drucksache 11/2195 7 2.5. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses 1. zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Verleihung einer kommunalen Ehrenbürgerschaft an Verfolgte des Nationalsozialismus; 2. zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Verbesserung der Situation der Sinti und Roma vom 25. April 1988, Bundestags-Drucksache 11/2196 8 2.6. Zentralrat Deutscher Sinti und Roma: Vorlage zur Anhörung in der Sitzung des Innenausschusses – Unterausschuss „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ im Deutschen Bundestag am 16. März 1989 8 2.7. Innenausschuss Unterausschuss „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“: Kurzprotokoll 7. Sitzung, 20. April 1989, Seite 7/17 9 2.8. Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Berufung von Frauen in Gremien, Ämter und Funktionen, auf deren Besetzung die Bundesregierung Einfluss hat vom 21. Mai 1991, Bundestags-Drucksache 12/594 9 2.9. Antrag der Fraktion der SPD: Wiedergutmachung für die Opfer von NS-Willkürmaßnahmen vom 24. September 1997, Bundestags- Drucksache 13/8579 10 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 173/18 Seite 4 1. Fragestellungen In den „Richtlinien der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln an Verfolgte nicht jüdischer Abstammung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen im Rahmen der Wiedergutmachung" vom 26. August 19811 wie auch in der Änderung dieser Richtlinien vom 7. März 19882 wird in § 8 von einem Beirat gesprochen. In der ersten Fassung der Richtlinien heißt es: „Für besondere Ausnahmefälle, in denen außergewöhnliche Umstände die Gewährung einer Hilfe erforderlich machen, wird aus dem in § 1 erwähnten Betrag in Höhe von bis zu 20 v. H. beim Bundesminister der Finanzen ein Sonderfonds gebildet (Wiedergutmachungs-Dispositions-Fonds). Über die Verteilung dieser Mittel entscheidet der Bundesminister der Finanzen im Wege des freien Ermessens unter Mitwirkung eines Beirates . Die Mitglieder des Beirates werden von der Bundesregierung je zur Hälfte aus Kreisen der Geschädigten und auf Vorschlag des Deutschen Bundestages berufen.“ Nach der Änderung lautete § 8 Abs. 1 der Richtlinien: „In besonderen Ausnahmefällen kann zusätzlich zu der Beihilfe nach § 4 eine einmalige oder eine laufende Beihilfe aus einem Sonderfonds (Wiedergutmachungs-Dispositions-Fonds) des Bundesministers der Finanzen nach Maßgabe der hierfür jeweils zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt werden. Über die Verteilung der Mittel entscheidet der Bundesminister der Finanzen unter Mitwirkung eines Beirates. Die Mitglieder des Beirates werden von der Bundesregierung je zur Hälfte aus Kreisen der Geschädigten und auf Vorschlag des Deutschen Bundestages berufen.“ Es wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: – Wann wurde der Beirat gegründet? – Wie erfolgte der Vorschlag des Bundestages (in Abstimmung, einstimmig, gab es konkurrierende Namenslisten?) – War die Bundesregierung verpflichtet, dem Vorschlag zu folgen? – Gab es Neubesetzungen von Beiratsmitgliedern, wenn diese alters- oder krankheitsbedingt ausschieden? – Welche Personen mit welchen Funktionen gehörten dem Beirat konkret an (bitte für die gesamte Zeit angeben, in der der Beirat existierte)? – Wie erfolgte die „Mitwirkung“ an der Mittelvergabe (Häufigkeit von Besprechungen mit dem Bundesministerium der Finanzen; Protokolle oder Berichte von Beiratsmitgliedern)? 1 Bundesanzeiger Nummer 160 vom 29. August 1981. 2 Bundesanzeiger Nummer 55 vom 19. März 1988. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 173/18 Seite 5 – Wurden nur Vorschläge des Bundesministeriums der Finanzen besprochen oder eigeninitiativ (welche) Vorschläge eingebracht, wenn ja, welche? An welchen Punkten gab es Dissens ? Hat sich der Beirat öffentlich positioniert? – Wann erfolgte die letzte Beiratssitzung, und mit welcher Begründung gab es seither keine Sitzung mehr? Mit welcher Begründung wurden keine neuen Beiratsmitglieder mehr ernannt ? – Welches Verfahren wäre zu beachten, wenn eine Fraktion des Deutschen Bundestages die Wiedereinsetzung des Beirats fordern möchte (Verfahren zur Vorschlagseinreichung)? 2. Der Beirat in den Dokumenten des Deutschen Bundestages Über den Beirat des Wiedergutmachungs-Dispositions-Fonds, der laut oben genannter Richtlinien dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen zugeordnet ist, führt der Deutsche Bundestag in seinem Archiv keine eigenen Akten, mit deren Hilfe die Fragen zum Beispiel nach der Einsetzung, der Mitglieder oder des Inhalts der Beratungen präzise beantwortet werden könnten . Deshalb wurden die Drucksachen und Plenarprotokolle des Deutschen Bundestages, in denen der Beirat erwähnt wird, ausgewertet. Auch die Kurzprotokolle sowie weitere Unterlagen (unter anderem Schriftverkehr) des Unterausschusses „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts “ (Unterausschuss des Innenausschusses) der 11. Wahlperiode wurden herangezogen. Aus diesen Unterlagen ergeben sich die nachstehenden Informationen: – Vorsitzender des Beirates war der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen. In den Dokumenten taucht in dieser Eigenschaft nachweislich zwischen 1986 und 1989 Abg. Dr. Friedrich Voss auf (Parlamentarischer Staatsekretär von 1982 bis 1991). – Zur Vereinfachung der Tätigkeit des Beirats wurde ein ständiger Berichterstatter ernannt, der streitige Fälle vorprüfen sollte. Den Dokumenten nach handelte es sich dabei - zumindest zeitweise - um Prof. Dr. Martin Hirsch. – Als ein Mitglied des Beirates ist Abg. Horst Jaunich (SPD) namentlich genannt. – Diesen Schriftstücken ist zu entnehmen, dass nicht der Deutsche Bundestag die Mitglieder bestellt hat, sondern die (Nach-)Benennung direkt von den Fraktionen an das Bundesministerium der Finanzen erfolgte. – Die Bundesregierung kann die Berufung eines Mitglieds nur aus triftigen sachlichen Gründen verweigern. – Der Berichterstatter (und vermutlich auch der Beirat) sind offenbar seit 1987 nicht mehr (regelmäßig ) tätig geworden. Im Folgenden sind wesentliche Drucksachen, Plenarprotokolle und Dokumente des Unterausschusses „Wiedergutmachung“ mit Inhalten zum Beirat des Wiedergutmachungs-Dispositions- Fonds in Auszügen zitiert. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 173/18 Seite 6 2.1. Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP: Lage und Forderungen der Sinti, Roma und verwandter Gruppen vom 21. Dezember 1982, Bundestags -Drucksache 9/2360 Frage 3d): „Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass ein Vertreter dieser Personengruppe im Beirat des Wiedergutmachungs-Dispositions-Fonds mitwirken kann?“ Antwort: „Die genannten abschließenden Härteregelungen für die Verfolgten des NS-Regimes beruhen auf Entschließungen der drei Fraktionen des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 1979. Die Fraktionen haben sich für den Beirat, der nach § 8 der Richtlinien der Bundesregierung vom 26. August 1981 bei der Verteilung von Mitteln aus dem Wiedergutmachungs-Dispositions- Fonds des Bundesministers der Finanzen mitwirkt, ein Vorschlagsrecht vorbehalten und dieses sowohl für die drei Mitglieder aus dem Kreis der Bundestagsabgeordneten als auch für die drei Mitglieder aus dem Kreis der Geschädigten ausgeübt. Da der Beirat ein unabhängiges Beratungsorgan ist, dessen Mitglieder die Belange aller nichtjüdischen Verfolgten, somit auch der rassisch verfolgten Sinti und Roma zu vertreten haben, wurden Delegierte von Verfolgten- oder Interessenverbänden vom Bundestag nicht vorgeschlagen und daher auch nicht in den Beirat berufen. Der Beirat hat sich jedoch in seiner konstituierenden Sitzung einstimmig damit einverstanden erklärt, dass fachkundige Vertreter von Verfolgtengruppen, somit auch Vertreter der Sinti und Roma, zu bestimmten Sachfragen gehört werden können. Eine Anhörung von Vertretern des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma hat zwischenzeitlich stattgefunden .“ 2.2. Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über Wiedergutmachung und Entschädigung für nationalsozialistisches Unrecht sowie über die Lage der Sinti, Roma und verwandter Gruppen vom 31. Oktober 1986, Bundestags-Drucksache 10/6287. „Der Deutsche Bundestag hat mit Entschließung vom 26. Juni 1986 (Drucksache 10/5765) die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 1. November 1986 einen Bericht über die Wiedergutmachung und die Entschädigung für nationalsozialistisches Unrecht sowie über die Situation der Sinti, Roma und verwandter Gruppen vorzulegen. Der nachstehende Bericht der Bundesregierung folgt den im Berichtsauftrag unter Ziffer II Nummer 1 bis 14 vorgegebenen Berichtspunkten .“ „D. Wiedergutmachungs-Dispositions-Fonds gemäß § 8 der Richtlinien 2. Beirat Nach § 8 RL wirkt bei der Entscheidung des BMF über die Verteilung der Mittel ein Beirat mit, dessen Mitglieder von der Bundesregierung je zur Hälfte aus Kreisen der Geschädigten und auf Vorschlag des Deutschen Bundestages berufen werden. Da die Entscheidungsbefugnis nach verfassungs - und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen bei der Behörde verbleiben muss, erfolgt die Mitwirkung des Beirates in Form einer Anhörung, wobei für die vom BMF zu treffenden Entscheidungen in grundsätzlichen Fragen und in Beschwerdefällen Empfehlungen ausgesprochen werden können. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 173/18 Seite 7 Zur Vereinfachung seiner Tätigkeit beschloss der Beirat, streitige Fälle durch einen ständigen Berichterstatter vorprüfen zu lassen. Nur soweit keine Einigung mit dem Berichterstatter erzielt wird, werden strittige Einzelfälle im Beirat erörtert. Positive Fälle werden ohne Einschaltung des Beirates beschieden. Der Beirat wird über die Besprechungen mit dem Berichterstatter und die Abwicklung der Härteregelung durch den RP Köln und den BMF regelmäßig unterrichtet. Da der Beirat ein unabhängiges Beratungsorgan ist, dessen Mitglieder die Belange aller nicht jüdischen Verfolgten zu vertreten haben, wurden Delegierte von Verfolgten- oder Interessenverbänden vom Bundestag nicht vorgeschlagen und daher auch nicht in den Beirat berufen (vgl. hierzu auch Antwort der Bundesregierung vom 21. Dezember 1982 auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP zu Nr. 3 d - Drucksache 9/2360).“ 2.3. Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 246. Sitzung am 13. November 1986, Seite 19064 (D) Dr. Voss, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: … „Ich habe als Vorsitzender des Beirates für den Wiedergutmachungs-Dispositions-Fonds im April dieses Jahres ein ausführliches Gespräch mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und dessen Vorsitzenden, Romani Rose, geführt. …“ 2.4. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Richtlinien der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln an Opfer von NS-Unrecht vom 25. April 1988, Bundestags-Drucksache 11/2195 In dieser Beschussempfehlung wird die Änderung des § 8 der der Richtlinien der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln an Verfolgte nicht jüdischer Abstammung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen im Rahmen der Wiedergutmachung empfohlen. Die Fraktion der SPD hatte vorgeschlagen, § 8 Abs. 1 der Richtlinien wie folgt zu fassen: „(1) Über die Anträge entscheidet ein Beirat. Die Mitglieder des Beirats werden vom Deutschen Bundestag berufen. Jede Fraktion des Deutschen Bundestages benennt drei Vertreter(innen), von denen jeweils zwei zum Kreis der Geschädigten oder Organisationen der Betroffenen gehören müssen.“ Die Fraktion DIE GRÜNEN hat sich dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD mit dem Zusatz „vornehmlich den Verfolgtenorganisationen." angeschlossen. Die Ablehnung der Anträge mit der Ausschussmehrheit wurde insbesondere mit der Einrichtung eines Unterausschuss beim Innenausschuss begründet: „Um die Wirksamkeit der erlassenen Richtlinien zu überprüfen, hat der Ausschuss den Bundesminister der Finanzen ersucht, jährlich jeweils zum 31. März dem Ausschuss über die Durchführung der am 10. Februar 1988 beschlossenen Richtlinien der Bundesregierung für Opfer von NS- Unrechtsmaßnahmen zu berichten. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 173/18 Seite 8 Für die Weiterbehandlung der mit der Wiedergutmachung zusammenhängenden Fragen hat der Ausschuss einen „Unterausschuss Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts" eingesetzt . Dieser Unterausschuss steht in der Nachfolge des Ausschusses für Wiedergutmachung, der in der 3. Wahlperiode (1957 bis 1961) und in der 4. Wahlperiode (1961 bis 1965) existiert hat. Der Unterausschuss soll zur Sicherstellung einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle die Berichte der Bundesregierung entgegennehmen, sie erörtern und hierzu Stellungnahmen und Empfehlungen erarbeiten. Dabei kann er Vertreter von betroffenen Geschädigtenorganisationen an der Erörterung beteiligen und auch nach Bedarf Sachverständige hinzuziehen. Er soll den Rat der Betroffenen miteinbeziehen.“ 2.5. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses 1. zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Verleihung einer kommunalen Ehrenbürgerschaft an Verfolgte des Nationalsozialismus ; 2. zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Verbesserung der Situation der Sinti und Roma vom 25. April 1988, Bundestags-Drucksache 11/2196 „Die Fraktion der SPD, die die Entschließung im übrigen mitträgt, und die Fraktion DIE GRÜNEN haben großen Wert darauf gelegt, dass in den beim Bundesminister der Finanzen gebildeten Beirat für den Wiedergutmachungs-Dispositions-Fonds gemäß Richtlinien vom 26. August 1981 Vertreter von Verfolgtenorganisationen, insbesondere ein Vertreter des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma berufen werden. Der Ausschuss hat diesen Wunsch mehrheitlich abgelehnt. Seitens der Bundesregierung ist dazu erklärt worden, der Beirat sei ein unabhängiges Beratungsorgan, dessen Mitglieder die Belange aller nichtjüdischen Verfolgten zu vertreten hätten. Aus diesem Grunde seien Delegierte von Verfolgten- und Interessenverbänden bisher nicht vorgeschlagen und deshalb auch nicht in den Beirat berufen worden. Es sei nicht ihre Absicht, ihre bisherige Auffassung zu ändern.“ 2.6. Zentralrat Deutscher Sinti und Roma: Vorlage zur Anhörung in der Sitzung des Innenausschusses – Unterausschuss „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ im Deutschen Bundestag am 16. März 1989 „… 5. Der Zentralrat fordert außerdem eine Empfehlung zur Aufnahme eines oder mehrerer Vertreters des Zentralrats in den bestehenden Beirat zum „Wiedergutmachung-Dispositions-Fonds“ nach § 8 der Härterichtlinie vom 26.08.1981. Nachdem dieser Beirat auch nach der Neufassung der Richtlinie nicht tätig geworden ist und sich noch heute negative Voten des bisherigen Berichterstatters Prof. Dr. Martin Hirsch zuungunsten der Betroffenen auswirken und auch der Unterausschuss „Wiedergutmachung“ mangels entsprechenden Instrumentariums auf die Entscheidung der konkreten Fälle keinen Einfluss nahm, bedarf es der Aufnahme des Vertreters des Zentralrats in den Beirat, um Entscheidungshilfen im Interesse der NS-verfolgten Sinti und Roma wirksam geben zu können. Auch die unter Punkt 3. beschriebene Praxisverschlechterung sei laut BMF mit einer von Herrn Prof. Dr. Hirsch 1984 gegebenen Zustimmung zustande gekommen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 173/18 Seite 9 Da sich seit Schaffung der Härterichtlinien an der Situation im Beirat nichts geändert hat, muss hier jetzt unbedingt eine Entscheidung erfolgen, zumal viele der Opfer während der lange andauernden Entschädigungsverfahren inzwischen verstorben sind.“3 2.7. Innenausschuss Unterausschuss „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“: Kurzprotokoll 7. Sitzung, 20. April 1989, Seite 7/17 „… Abg. Frau Schmidt (Nürnberg) spricht die Besetzung der Beiratsplätze an. Der Berichterstatter Hirsch habe ihr mitgeteilt, dass er seit 2 ½ Jahren nicht mehr mit Fällen befasst worden sei. Er wolle wohl seinen Platz aufgeben. Sie will wissen, wie die SPD ihre Beiratsmitglieder Abg. Jaunich und ggf. Hirsch ersetzen könne. … Vors. Frau Prof. Dr. Wisniewski bemerkt, sie habe im Anschluss an die letzte Unterausschusssitzung an PStS Dr. Voss wegen der Beiratsfragen geschrieben. Eine Antwort stehe noch aus. Abg. Frau Dr. Vollmer will wissen, warum der Beirat zu den neuen Richtlinien noch nicht einberufen worden sei. MDg Dr. Röpke erklärt, der Beirat solle, auch zu den Richtlinien, im Herbst einberufen werden. Er bittet, dem BMF die Personalvorschläge der Fraktion der SPD mitzuteilen.“ 2.8. Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Berufung von Frauen in Gremien, Ämter und Funktionen, auf deren Besetzung die Bundesregierung Einfluss hat vom 21. Mai 1991, Bundestags-Drucksache 12/594 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen: 3 In dem erwähnten Punkt 3 im Schreiben des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma geht es um die Ablehnung von Anträgen von Sinti und Roma, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, sie aber erst nach 1945 wiederbekommen bzw. erhalten haben, durch den Regierungspräsidenten in Köln seit Mitte 1987 und durch den Bundesminister der Finanzen seit Ende 1984. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 173/18 Seite 10 Im Zweiten Bericht der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 13/10761) und in den weiteren Berichten wird der Beirat nicht mehr genannt. 2.9. Antrag der Fraktion der SPD: Wiedergutmachung für die Opfer von NS-Willkürmaßnahmen vom 24. September 1997, Bundestags-Drucksache 13/8579 „II. Die Bundesregierung wird aufgefordert: … – Die Arbeitsfähigkeit des für den Wiedergutmachungs-Dispositions-Fonds eingerichteten Beirats durch Nachwahl der ausgeschiedenen Mitglieder sicherzustellen und den neuen Beirat einzuberufen. … – Den Unterausschuss „Wiedergutmachungsfragen" des Innenausschusses wieder einzusetzen .“ Der Antrag wurde am 9. Oktober 1997 (Bundestags-Plenarprotokoll 13/197, Seite 17731A) zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen, aber nicht abgeschlossen. * * *