Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Deutscher Bundestag Verschonung des Existenzminimums im Steuerrecht Der Auftraggeber wünscht eine Erläuterung hinsichtlich der steuerlichen Verschonung des Existenzminimurns und dessen Ableitung, unter anderem au' Artikel 20 Abs. 1 GG. Folgende Auskunft wurde per Email erteilt: Das Bundesverfassungsgericht leitet aus Artikel 1 Abs. in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 1, Artikel 3 Abs. 1 und Artikel 6 Abs. 1 ein Gebot zur „steuerlichen Verschonung des Existenzminimums des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Familie" ab, siehe BVerfGE 124, 282 (294); BVerfGE 107, 27 (49); BVerfGE 112, 268 (281): BVerfGE 120, 125 (154 f). Der Gesetzgeber hat das Existenzminimum bedarfsgerecht zu bestimmen (BVerfGE 124, 282 (294)) und dergestalt festzulegen, dass es im Steuerrecht die entsprechenden durchschnittlichen Sozialhilfeanforderungen nicht unterschreitet, siche BVerfGE 91, 93 (111); BVerfGE 99, 246 (260); BVerfGE 110, 412 (434); BVerfGE 120, 125 (155); überdies Jarass, Hans D., in: Jarass, Hans D , 'Pieroth, Bodo, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland — Kommentar, Artikel 1, Rn. 15, 24. Entsprechende Grenzen bestehen auch bei der Pfändung, siehe BGHZ 161, 73 (78f). Nr. 166/14 (19. August 2014) 2014 Deutscher Bundestag Ausarbeitungen und andere Informationsanget»te der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auflassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder dor Bundestags-verwaltung wiødnr, Vielmehr liegen sie in dor fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbcroichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Vuröffgutlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W , Platz der Republik I. 11011 Berlin.