© Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 142/16 Einzelfrage zum PANA-Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste WD 4 - 3000 - 142/16 Seite 2 Einzelfrage zum PANA-Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 142/16 Abschluss der Arbeit: 12. Januar 2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste WD 4 - 3000 - 142/16 Seite 3 1. Fragestellung Am 8. Juni 2016 hat das Europäische Parlament die Einsetzung eines ordentlichen Untersuchungsausschusses - „Committee of Inquiry into Money Laundering, Tax Avoidance and Tax Evasion“ (PANA) - beschlossen, der sich mit den Panama Papers beschäftigen soll. An den Fachbereich wurde die Frage herangetragen, ob es vonseiten des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung Reaktionen (Stellungnahmen, Anfragen etc.) zur Einsetzung des PANA-Untersuchungsausschusses durch das Europäische Parlament gibt. 2. Ergebnis der Recherche Die Bundesregierung informiert über die Aktivitäten dieses Untersuchungsausschusses. Diese Informationen sind allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugänglich. Inwieweit diese Informationen in die Arbeit des einzelnen Abgeordneten einfließen, ist nicht nachvollziehbar. Vonseiten des Deutschen Bundestages liegt noch keine Stellungnahme zu PANA vor. * * *