© 2016 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 139/16 Einnahmeausfälle bei Reduzierung des Zinssatzes auf Steuernachforderungen und Stundungen Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 139/16 Seite 2 Einnahmeausfälle bei Reduzierung des Zinssatzes auf Steuernachforderungen und Stundungen Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 139/16 Abschluss der Arbeit: 15.12.2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 139/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Höhe der Zinseinnahmen auf Steuernachforderungen 4 3. Erfüllungsaufwand und Entlastungseffekte 4 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 139/16 Seite 4 1. Fragestellung Der Auftraggeber erkundigt sich nach der Höhe der zu erwartenden Einnahmeausfällen, wenn der Gesetzgeber sich zu einer Halbierung des Zinssatzes auf Steuernachforderungen und gestundete Steuerforderungen von derzeit 6 % auf 3 % p.a. entschließen sollte. Zudem sollen Aussagen zum Erfüllungsaufwand einer derartigen Regelung sowie mögliche Entlastungseffekte für die Verwaltung dargestellt werden. 2. Höhe der Zinseinnahmen auf Steuernachforderungen Eine Anfrage beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) ergab, dass dem BMF nur Informationen zum Saldo aus Nachzahlungs- und Erstattungszinsen vorliegen. Demnach erhielten die Gebietskörperschaften folgende Saldobeträge aus Zinszahlungen nach § 233a Abgabenordnung (AO): 2011 2012 2013 2014 2015 1.087.549.506 € 967.287.266 € 827.745.610 € 1.287.705.570 € 748.528.929 € Der Durchschnittswert der letzten fünf Jahre liegt somit bei 984 Millionen Euro. Bei einer Halbierung des Zinssatzes auf Steuernachforderungen könnte somit ein rein rechnerischer Einnahmeausfall von circa 492 Millionen Euro auftreten. Dieser würde sich auf die steuerberechtigten Körperschaften entsprechend ihres prozentualen Anteils am jeweiligen verzinsten Steueraufkommen verteilen. Zu den Einnahmen aus Stundungszinsen konnte das BMF keine Beträge mitteilen. 3. Erfüllungsaufwand und Entlastungseffekte Sowohl belastbare Angaben zum Erfüllungsaufwand als auch zu möglicherweise erzielbaren Entlastungseffekten setzen voraus, dass der personelle und materielle Aufwand für die Umsetzung einer derartigen Gesetzesänderung für die Steuerverwaltungen der Länder bekannt wäre. Diese Daten stehen den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages jedoch leider nicht zur Verfügung. Es kann daher lediglich allgemein darauf hingewiesen werden, dass es sich bei einer Halbierung des Zinssatzes für Steuernachforderungen um einen einmaligen Verwaltungsaufwand (insb. der Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 139/16 Seite 5 Programmierung der Festsetzungsprogramme) handeln dürfte. Da die Zinsberechnung in der Regel automatisiert für die Besteuerungsfälle erfolgt, würde auch eine Änderung des Zinssatzes zu einem Stichtag entsprechend automatisiert auf die betroffenen Steuerfälle angewandt werden. Bei der Zinsberechnung für Stundungen ist dagegen kein vollautomatisiertes Verfahren vorhanden , da es sich um Einzelfallentscheidungen der Finanzämter handelt. Hier sind die Zinsberechnungen manuell vom jeweiligen Sachbearbeiter vorzunehmen, sodass der verwaltungsinterne Umstellungsaufwand bei einer Zinsänderung höher sein dürfte. * * *