© 2016 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 138/16 Einzelfrage zur Eigenkapitalerhöhung bei der Deutschen Bahn AG Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 138/16 Seite 2 Einzelfrage zur Eigenkapitalerhöhung bei der Deutschen Bahn AG Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 138/16 Abschluss der Arbeit: 16. Dezember 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 138/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Haushaltsrechtliche Zulässigkeit einer Bundesbeteiligung an privat-rechtlichen Unternehmen 4 3. Ergebnis 5 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 138/16 Seite 4 1. Fragestellung Im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2017 hat der Haushaltsgesetzgeber im Einzelplan 12 bei Kapitel 1202 Titel 83101 eine Ausgabeermächtigung in Höhe von 1 Mrd. € zur geplanten Erhöhung des Eigenkapitals bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) durch den Bund beschlossen. Mit dieser Kapitalmaßnahme soll die finanzielle Kraft der DB AG gestärkt, die Verschuldung begrenzt und die Wachstums- und Qualitätsoffensive in Deutschland abgesichert werden.1 Zu prüfen ist, ob die vorstehend genannte Kapitalmaßnahme mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich des Beteiligungserwerbs des Bundes an privat-rechtlichen Unternehmen vereinbar ist. 2. Haushaltsrechtliche Zulässigkeit einer Bundesbeteiligung an privat-rechtlichen Unternehmen Die haushaltsrechtliche Zulässigkeit einer Beteiligung2 des Bundes an privat-rechtlichen Unternehmen ist in § 65 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO)3 geregelt. Nach dieser Vorschrift ist eine Bundesbeteiligung insbesondere von folgenden Erfordernissen abhängig: - Wichtiges Bundesinteresse, das eine Notwendigkeit zur Erfüllung von Bundesaufgaben voraussetzt, - Begrenzung der Einzahlungsverpflichtung auf einen bestimmten Betrag und - eine gesellschaftsrechtliche Sicherstellung von Einflussmöglichkeiten des Bundes zur Wahrnehmung des Bundesinteresses. Die geplante Kapitalerhöhungsmaßnahme tangiert weder die bisherige gesellschaftsrechtliche Position des Bundes noch die haushaltsrechtlichen Erfordernisse hinsichtlich seiner Beteiligung an der Bahn AG. Der Verfassungsauftrag aus Art. 87e Abs. 4 GG enthält die Verpflichtung des Bundes zur Bereitstellung eines Schienennetzes und begründet zugleich das Bundesinteresse an der Kapitalmaßnahme zugunsten der eigenen DB AG. Das Haftungsrisiko des Bundes bleibt weiterhin gemäß § 1 Aktiengesetz4 auf seine Einlagen beschränkt. Die Einflussmöglichkeiten des Bundes im Aufsichtsrat der DB AG werden letztlich durch die geplante Kapitalerhöhung nicht berührt. 1 Vgl. Begründung, Haushaltsausschuss – Drs. 18(8)/4061. 2 Unter den Begriff des Beteiligungserwerbs fallen auch Maßnahmen zur Erhöhung des Eigenkapitals bei Kapitalgesellschaften , an denen der Bund bereits beteiligt ist. Vgl. VV-BHO zu § 65. 3 Vom 19.8.1969 (BGBl. I S. 1284), zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 10 G v. 3.12.2015, BGBl. I S. 2178. 4 Vom 6.9.1965 (BGBl. I S. 1089), zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 10.5.2016, BGBl. I S. 1142. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 138/16 Seite 5 3. Ergebnis Bei der Beteiligung des Bundes an der geplanten Eigenkapitalerhöhungsmaßnahme zugunsten der DB AG in Höhe von 1 Mrd. € handelt es sich um eine haushaltspolitische Entscheidung des Gesetzgebers, die den haushaltsrechtlichen Zulässigkeitserfordernissen Rechnung trägt. ***