© 2019 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 136/19 Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 136/19 Seite 2 Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 136/19 Abschluss der Arbeit: 28. Oktober 2019 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 136/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Besteuerungssystematik sowie Steuerhöhe 4 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 136/19 Seite 4 1. Fragestellung Gefragt wird nach der Höhe der Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge , wie beispielsweise Fahrzeuge der Modelle Fiat Ducato oder Mercedes Sprinter. Des Weiteren wird gefragt, ob das neue Testverfahren für Abgasemissionen, WLTP (worldwide harmonized light vehicles test procedure), dabei für die Steuerhöhe relevant ist beziehungsweise, ob die Steuerhöhe nach Anwendung dieser neuen Testprozedur angeglichen wurde. 2. Besteuerungssystematik sowie Steuerhöhe Leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen unterliegen in Deutschland einer nur gewichtsbezogenen Kraftfahrzeugsteuer. Die Besteuerungssystematik hat sich durch die Einführung der neuen weltweit harmonisierten Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen (WLTP) nicht geändert. Die aktuell gültige Höhe der Kraftfahrzeugsteuer, bezogen auf einzelne Kraftfahrzeuge, kann recherchiert werden unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/KfzRechner/KfzRechner .html. Dazu wird bei leichten Nutzfahrzeugen die Angabe der verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtmasse in kg sowie der Emissionsklasse (sogenannte Euro-Abgasnorm) benötigt. Ab der Emissionsnorm 6c, die seit dem 1. September 2017 in der Europäischen Union gilt, werden alle leichten Nutzfahrzeuge ausschließlich im WLTP genehmigt. ***