Deutscher Bundestag Beschlüsse des Deutschen Bundestages und Transfers im Rahmen der Europäischen Rettungsprogramme Sachstand Wissenschaftliche Dienste © 2011 Deutscher Bundestag WD 4 – 3000 - 136/11 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 – 3000 - 136/11 Seite 2 Beschlüsse des Deutschen Bundestages und Transfers im Rahmen der Europäischen Rettungsprogramme Verfasserin: Aktenzeichen: WD 4 – 3000 - 136/11 Abschluss der Arbeit: 20. Juli 2011 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 – 3000 - 136/11 Seite 3 1. Beschlüsse des Deutschen Bundestages zu den Europäischen Rettungsprogrammen Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben den Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG) (Drucksache 17/1544) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf wurde in der 41. Sitzung am 7. Mai 2010 angenommen. Die Verkündung erfolgte im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 19, Seite 537, das Gesetz trat am 8. Mai 2010 in Kraft. Mit dem Gesetz wird das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, Gewährleistungen bis zur Höhe von 8,4 Mrd. Euro im ersten Jahr sowie von weiteren 14 Mrd. Euro in den beiden Folgejahren für konditionierte Kredite an Griechenland zu übernehmen. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 44. Sitzung am 21. Mai 2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (Drucksache 17/1685) angenommen, der von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebracht worden ist. Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 24, Seite 627, verkündet und trat am 23. Mai 2010 in Kraft. Das Gesetz ermächtigt das Bundesministerium der Finanzen zur Übernahme von Gewährleistungen bis zur Höhe von insgesamt 123 Mrd. Euro als deutschem Anteil für Kredite zur Abwehr drohender Zahlungsunfähigkeit eines Euro-Mitgliedstaates und Sicherung der Finanzstabilität in der Währungsunion. Es besteht die Möglichkeit der Überschreitung des Garantievolumens um bis zu 20 Prozent. 2. Transfers im Rahmen der Europäischen Rettungsprogramme Anlage 1 listet die tatsächlichen und die potenziellen Transfers mit Stand vom 28. Juni 2011 auf. Die Tabelle ist entnommen aus: Heinen, Nicolaus: Transferunion Europa – Wie groß, wie stark, wie teuer?, in: Deutsche Bank Research, EU-Monitor 81 vom 28. Juni 2011 und ist im Internet unter http://www.dbresearch.de/PROD/DBR_INTERNET_DE- PROD/PROD0000000000275047.pdf abrufbar.