© 2019 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 134/19 Gegenseitige Evaluationen der Mitglieder der Financial Action Task Force (FATF) Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 134/19 Seite 2 Gegenseitige Evaluationen der Mitglieder der Financial Action Task Force (FATF) Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 134/19 Abschluss der Arbeit: 1. November 2019 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 134/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Die Financial Action Task Force (FATF) 4 2. Prüfungen der FATF 4 3. Vor-Ort-Prüfung in Deutschland 2010 5 4. Vor-Ort-Prüfung in Deutschland 2020 5 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 134/19 Seite 4 1. Die Financial Action Task Force (FATF) Die Financial Action Task Force (FATF) ist ein zwischenstaatliches Gremium, das keine internationale Organisation im traditionellen Sinne darstellt. Die Aufgaben und Zuständigkeiten regeln sich nicht nach einem Gründungsabkommen oder einer ähnlichen, völkerrechtlichen Vereinbarung . Vielmehr beruht die FATF auf der Idee der führenden Wirtschaftsmächte, ihre Bemühungen gegen die Ausnutzung des internationalen Finanzverkehrs zu kriminellen Zwecken international zu koordinieren und ihre Standpunkte hierzu auf den internationalen Finanzmärkten informell -organisatorisch durchzusetzen. Die FATF ist zum weltweiten Standardsetter für die Geldwäschebekämpfung aufgestiegen, allerdings ohne jemals dafür formell von der Weltgemeinschaft mandatiert worden zu sein. Quellen: Herzog, Felix; Achtelik, Olaf: Kommentar Geldwäschegesetz, Einleitung, Randnummer 60-71, abrufbar bei beck-online. Krämer, Gregor: Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – Die Tätigkeit der FATF als internationaler Standardsetter, Baden-Baden 2008, Bundestags -Bibliotheks-Signatur P 5121552. 2. Prüfungen der FATF Die FATF führt zur Durchsetzung ihrer Empfehlungen und zur Überprüfung der Umsetzung verschiedene Prozesse durch: – Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, durch Ausfüllen eines detaillierten Bewertungsfragebogens jährlich eine Selbst-Evaluation vorzunehmen (Self-Evaluation Process). – Zudem gibt es eine gegenseitige Evaluation der Mitgliedstaaten, bei der turnusmäßig ein Land einer Vor-Ort-Überprüfung unterzogen wird (Mutual Evaluation Process). Aufgrund dieser Überprüfung wird für jeden Mitgliedstaat ein Bericht veröffentlicht, der die rechtlichen und faktischen Schwächen seines Systems zur Geldwäschebekämpfung aufzeigt. Quellen: Herzog, Felix; Achtelik, Olaf: Kommentar Geldwäschegesetz, Einleitung, Randnummer 69, abrufbar bei beck-online. Überblicksartig zur Vorbereitung, zum Ablauf und zur Dauer des Mutual Evaluation Process siehe: FATF: Mutual Evaluations, unter: https://www.fatfgafi .org/publications/mutualevaluations/documents/more-about-mutual-evaluations .html, abgerufen am 29. Oktober 2019. Grundlegend vgl. FATF: Procedures for the FATF Fourth Round of AML/CFT Mutual Evaluations, Juni 2019, insbesondere Anhang 1 und 2, unter: https://www.fatf-gafi.org/publications/mutualevaluations/documents/4th-roundprocedures .html, abgerufen am 30. Oktober 2019. Der Bericht nach der Durchführung des Mutual Evaluation Process (Mutual Evaluation Report – MER) stellt einen Ausgangspunkt für den Mitgliedstaat dar, die Maßnahmen zur Bekämpfung von Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 134/19 Seite 5 Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter zu verstärken. Der Mitgliedstaat berichtet jährlich (siehe oben). Nach drei Jahren sollten die Mitgliedstaaten die meisten, wenn nicht alle technischen Konformitätsmängel behoben haben, nach fünf Jahren führt die FATF eine Folgebewertung durch. Quelle: FATF: FAQ Mutual Evaluations, unter: https://www.fatf-gafi.org/faq/mutualevaluations /#d.en.448461, abgerufen am 29. Oktober 2019. Bei den Empfehlungen der FATF handelt es sich um nicht unmittelbar bindendes Soft Law, sodass die Staaten keine Umsetzungspflicht trifft und die Nichteinhaltung der Empfehlungen keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht. Quellen: Blaue, Annabell: Der Einfluss der FATF auf die deutsche Geldwäschegesetzgebung: Ein Überblick über die Maßnahmen der FATF und eine kritische Analyse, in: Bergmann , Marcus (Hrsg.): Geldwäsche, Halle an der Saale 2019, Seite 9ff. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Financial Action Task Force – FATF, unter: https://www.bafin.de/DE/Internationales/GlobaleZusammenarbeit /FATF/fatf_node.html, abgerufen am 29. Oktober 2019. 3. Vor-Ort-Prüfung in Deutschland 2010 Vom 15. Mai bis 5. Juni 2009 wurde Deutschland einer Vor-Ort-Prüfung der FATF unterzogen, der MER stammt vom 19. Februar 2010. Ein Schwerpunkt der Prüfung lag auf § 261 Strafgesetzbuch (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Der deutsche Gesetzgeber änderte daraufhin den Vortatenkatalog der Geldwäsche und die Strafbarkeit von Selbstgeldwäsche . Quellen: Blaue, Annabell: Der Einfluss der FATF auf die deutsche Geldwäschegesetzgebung: Ein Überblick über die Maßnahmen der FATF und eine kritische Analyse, in: Bergmann , Marcus (Hrsg.): Geldwäsche, Halle an der Saale 2019, Seite 9ff. Der MER und die Folgeberichte für Deutschland sind abrufbar unter http://www.fatf-gafi.org/countries/#Germany. Eine deutsche Kurzfassung des Prüfberichts (ohne Angabe der Quelle der Übersetzung ) ist abrufbar unter: Regierungspräsidium Darmstadt, FATF-Deutschlandprüfung 2020, https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/gefahrenabwehr /geldw%C3%A4sche/fatf-deutschlandpr%C3%BCfung-2020, abgerufen am 30. Oktober 2019. 4. Vor-Ort-Prüfung in Deutschland 2020 Die nächste FATF-Deutschland-Prüfung findet im Jahr 2020/2021 statt. Für das Gesamtvorhaben (Vorbereitung und Begleitung der Prüfung sowie Berichtsverhandlung) ist ein Zeitraum von ca. 3 Jahren angesetzt, beginnend in der zweiten Jahreshälfte 2018 bis hin zu den Berichtsverhandlun- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 134/19 Seite 6 gen und der Abstimmung im FATF-Plenum im Jahr 2021. Der Schwerpunkt der jetzt anstehenden Länderprüfung wird unter anderem auf dem Nachweis der Effektivität der Bekämpfung der Geldwäsche, auch im Nichtfinanzsektor, liegen. Quellen: Unter anderem informieren Bayern und Hessen über die anstehende FATF-Prüfung : Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: FATF- Länderprüfung Deutschland 2020, unter: https://www.stmi.bayern.de/assets /stmi/sus/inneresicherheit/2019-04-30_fatfl %C3%A4nderpr%C3%BCfung_deutschland_2020.pdf, abgerufen am 30. Oktober 2019. Regierungspräsidium Darmstadt, FATF-Deutschlandprüfung 2020, https://rp-darmstadt .hessen.de/sicherheit/gefahrenabwehr/geldw%C3%A4sche/fatf-deutschlandpr %C3%BCfung-2020, abgerufen am 30. Oktober 2019. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbrauchschutz hat einen Flyer herausgegeben , in dem die in Deutschland anstehende Prüfung gemäß des neuesten Regelwerk der FATF samt der Prüfungsphasen vorgestellt wird, unter: https://rpdarmstadt .hessen.de/sicherheit/gefahrenabwehr/geldwäsche/fatf-deutschlandprüfung -2020, abgerufen am 1. November 2019. * * *