WD 4 - 3000 - 134/18 (30. August 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die nachfolgend ausgewiesenen Steuermindereinnahmen stammen aus der „Datensammlung zur Steuerpolitik“1 des Bundesministeriums der Finanzen und dort aus Kapitel 10 „Finanzielle Auswirkungen sozialpolitischer steuerlicher Regelungen“. Die Steuermindereinnahmen sind für das Splitting-Verfahren für Ehegatten angegeben, wobei eingetragene Lebenspartnerschaften den Ehen steuerlich gleichgestellt sind. Die Steuermindereinnahmen betragen: Jahr Mrd. Euro 2012 20,410 2013 20,530 2014 20,640 2015 20,810 2016 21,840 Eine aktuelle „Datensammlung zur Steuerpolitik“ erscheint nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen im Spätherbst 2018. * * * 1 Ausgewertet wurden die Ausgaben 2013, 2015 und 2016/2017. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Steuermindereinnahmen durch Ehegattensplitting