© 2016 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 131/161 Finanzstatus der EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 131/16 Seite 2 Finanzstatus der EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 131/16 Abschluss der Arbeit: 30.11.2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 131/16 Seite 3 1. Fragestellung Der Auftraggeber bittet um Informationen zur EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität im Hinblick auf deren Finanzierung und den aktuellen Stand der Auszahlungen. 2. Finanzierungsanteile und Umsetzung der Flüchtlingsfazilität Die EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität wurde als ein Ergebnis des EU-Türkei-Gipfels vom 29. November 2015 mit dem Ziel vereinbart, eine finanzielle Unterstützung der EU zugunsten der in der Türkei unter vorübergehendem Schutz stehenden syrischen Flüchtlinge bereitzustellen. Die Fazilität beläuft sich auf insgesamt 3 Mrd. Euro und wird im Zeitraum 2016 – 2017 aus dem EU-Haushalt mit 1 Mrd. Euro und von den Mitgliedstaaten mit 2 Mrd. Euro finanziert. Die Mittel werden von der Europäischen Kommission verwaltet. Diese entscheidet über einzelne Projekte und wählt die Organisationen aus, die die Maßnahmen in den Bereichen Humanitäre Grundversorgung und Sozioökonomisches durchführen. Einen Überblick über die Funktionsweise der Fazilität enthält die Pressemitteilung der EU-Kommission in Anlage 1. Aus Anlage 2 ergeben sich die Finanzierungsanteile der EU-Mitgliedstaaten. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 427,5 Mio. Euro. Der finanzielle Status der mit der Fazilität unterstützten Projekte ist in Anlage 3 dargestellt . Nach dem Stand vom 27. Oktober 2016 sind 676,6 Mio. Euro an Finanzhilfen ausgezahlt worden. ***