© 2020 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 129/20 Verfahren und Wirkungen bei der Emission von Bundeswertpapieren Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 129/20 Seite 2 Verfahren und Wirkungen bei der Emission von Bundeswertpapieren Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 129/20 Abschluss der Arbeit: 18. Dezember 2020 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 129/20 Seite 3 1. Verfahren bei der Emission von Bundeswertpapieren Bundeswertpapiere werden durch die „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“ im Namen und für Rechnung des Bundes in der Regel im Tenderverfahren begeben. Für die Durchführung der Tenderverfahren wird die von der Deutschen Bundesbank bereitgestellte elektronische Primärmarktplattform Bund Bietungs-System (BBS) genutzt. Bietungsberechtigt sind die Mitglieder der „Bietergruppe Bundesemissionen“, mit Stand vom 16. Dezember 2020 37 1Geschäftsbanken . Bundeswertpapiere werden nach der Eintragung in das Bundesschuldbuch2 zunächst auf dem Depot der Deutschen Bundesbank bei der Clearstream Banking AG Frankfurt3 gutgeschrieben. Sie werden von dort auf die Depotkonten der Mitglieder der „Bietergruppe Bundesemissionen“ bei der Clearstream Banking AG Frankfurt gemäß des Ergebnisses des Tenderverfahrens verteilt.4 Die Transaktionen werden von der Clearstream Banking AG Frankfurt verrechnet und den Mitgliedern der „Bietergruppe Bundesemissionen“ auf ihren entsprechenden Zentralbankgeldkonten belastet . Die Gutschrift erfolgt auf dem Konto der Bundesrepublik Deutschland/Bundeskasse.5 2. Buchungen beim Verkauf von Bundeswertpapieren Bei den Mitgliedern der „Bietergruppe Bundesemissionen“, die Bundeswertpapiere gekauft haben , findet in der Bilanz ein Aktivtausch statt: Der Posten Wertpapiere erhöht sich um den Betrag der erworbenen Bundeswertpapiere, das Guthaben auf dem Zentralbankkonto sinkt um diesen Betrag. Bei der Zentralbank findet der Tausch auf der Passivseite statt: Dort sinkt das Guthaben auf dem Zentralbankkonto des oder der Mitglieder der „Bietergruppe Bundesemissionen“, die Bundeswertpapiere gekauft haben. Gleichzeitig steigt das Guthabenkonto des Bundes. Dem Bund stehen damit die Einnahmen aus der Emission der Bundeswertpapiere zur Verfügung, als Verbindlichkeiten stehen die Wertpapiere im Bundesschuldbuch. 1 Deutsche Bundesbank Eurosystem: Tenderverfahren, unter: https://www.bundesbank.de/de/service/bundeswertpapiere /tenderverfahren/tenderverfahren-608740, abgerufen am 17. Dezember 2020. 2 § 5 Gesetz zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes (Bundesschuldenwesengesetz - BSchuWG) vom 12. Juli 2006. 3 Die Clearstream Banking AG Frankfurt ist ein Zentralverwahrer, der unter dem Dach der Deutsche Börse Group firmiert, vgl. https://www.clearstream.com/clearstream-en/, abgerufen am 17. Dezember 2020. 4 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP: European Distribution of Debt Instruments , Bundestags-Drucksache 19/11013, Antwort zu Frage 3. 5 Auskunft der Deutschen Bundesbank. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 129/20 Seite 4 3. Wirkungen auf den Geldkreislauf Die oben dargestellten Transaktionen wurden ausschließlich in Zentralbankgeld abgewickelt: Bundeswertpapiere wurden gegen Zentralbankgeld (Guthaben bei der Bundesbank) an die Mitglieder der „Bietergruppe Bundesemissionen“ verkauft und dem Bund steht nach Abschluss des Verkaufs ein höherer Kontostand bei der Zentralbank zur Verfügung. Bis zu diesem Zeitpunkt fand keine Geldschöpfung statt. In dem Moment allerdings, in dem der Bund das Guthaben auf seinem Zentralbankkonto zur Finanzierung seiner Aufgaben verwendet, zum Beispiel Straßenbau, Sozialleistungen etc., fließen diese Mittel auf Geschäftsbankkonten. Durch diese Transaktionen entsteht neues Buch- bzw. Giralgeld , wodurch sich die Geldmenge erhöht. * * *