© 2020 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 – 127/20 Informationen über die Umsetzung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (EU-Amtshilferichtlinie) in Deutschland Zusammenstellung veröffentlichter Dokumente Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 – 127/20 Seite 2 Informationen über die Umsetzung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (EU-Amtshilferichtlinie) in Deutschland Zusammenstellung veröffentlichter Dokumente Aktenzeichen: WD 4 - 3000 – 127/20 Abschluss der Arbeit: 24.11.2020 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 – 127/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 4 2. Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen 5 2.1. Statistische Angaben 6 2.1.1. Fallzahlen zum automatischen Informationsaustausch 6 2.1.2. Fallzahlen zum spontanen Informationsaustausch 7 2.1.3. Fallzahlen zum Informationsaustausch auf Ersuchen 7 2.1.4. Volumen des automatischen Informationsaustauschs 7 2.2. Zusammenarbeit des Bundeszentralamts für Steuern mit den Finanzämtern (Weiterleitung von Datensätzen als Kontrollmitteilungen / Zuordnung von Datensätzen zu Steuerpflichtigen) 7 2.3. Inhalt der automatisch weitergeleiteten Datensätze 7 2.4. Teilnehmende Staaten 7 2.5. FATCA / USA 8 2.6. Länderbezogene Berichte (Country-by-country-Reporting) 8 2.7. Risikosteuerung bei Umsetzung des Informationsaustauschs 8 2.8. Risiken des automatischen Informationsaustauschs im Hinblick auf missbräuchliche Verwendung durch andere Staaten / Internationaler Datenschutz 8 2.9. Technische und personelle Ausstattung des Bundeszentralamts für Steuern 8 2.9.1. Personelle Ausstattung / Kosten 8 2.9.2. Technische Umsetzung / IT 8 3. BMF-Schreiben 9 4. Bericht des Bundesrechnungshofs 10 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 – 127/20 Seite 4 1. Vorbemerkung Die Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (EU- Amtshilferichtlinie) 1, zuletzt geändert durch Richtlinie 2020/876/EU des Rates vom 24. Juni 20202, sieht in ihrem Kern verschiedene Varianten des Informationsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten vor. Dies umfasst den Informationsaustausch auf Ersuchen, den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch und den spontanen Informationsaustausch. Insbesondere die Regelungen über den automatischen Informationsaustausch sind in den letzten Jahren stark ausgebaut worden. Die jüngsten Änderungen greifen erst seit dem Jahr 2020, so dass hierzu noch keine Informationen zur Umsetzung vorliegen. Ein mit Teilen der Richtlinie vergleichbarer automatischer Informationsaustausch findet zudem aufgrund anderer multilateraler oder bilateraler Vereinbarungen mit Staaten außerhalb der EU statt. Aus alledem folgt, dass die veröffentlichten Informationen zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie in Deutschland - sich vor allem auf die Bestimmungen der EU-Amtshilferichtlinie über den automatischen Informationsaustausch beziehen, weil deren Umsetzung sowohl in rechtlicher als auch technischer Hinsicht besondere Schwierigkeiten aufweist, - sich vor allem auf die älteren Bestimmungen der EU-Amtshilferichtlinie beziehen, die für Jahre ab 2014 und 2016 gelten, hierbei vor allem auf den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (sog. DAC 2), - sich zum Teil nur auf den Informationsaustausch mit Mitgliedstaaten oder nur mit Drittstaaten (insbesondere mit den USA) oder undifferenziert auf beide Gruppen von Staaten beziehen, - aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Veranlagungs- und Verwaltungsarbeiten für Jahre ab 2014 zum Teil nur vorläufige bzw. sich im Laufe der Zeit ändernde Angaben enthalten , insbesondere bei quantitativen Angaben. Hinsichtlich der Art der veröffentlichten Informationen zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie in Deutschland stechen vor allem Antworten der Bundesregierung auf Anfragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages hervor. Diese sind als Drucksachen des Deutschen Bundestages öffentlich einsehbar (dazu nachfolgend 2.). Informationen zur Umsetzung der Richtlinie finden sich in Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums der Finanzen (dazu nachfolgend 3.) und in einer Stellungnahme des Bundesrechnungshofs (dazu nachfolgend 4.). Hier nicht berücksichtigt werden Informationen, die Deutschland direkt an die EU-Kommission zu übermitteln hat (Art. 23 der EU-Amtshilferichtlinie; § 20 Abs. 1 EU-Amtshilfegesetz). Die gesetzlich festgelegte jährliche Berichtspflicht des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber 1 ABl. L. 64, S. 1. 2 ABl. L. 204, S. 46. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 – 127/20 Seite 5 dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages (jährlich zum 1. Juni) über den Informationsaustausch über grenzüberschreitende Steuergestaltungen besteht erstmals zum 1. Juni 2021 (Art. 97 § 33 Abs. 4 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung). 2. Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen Die Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie in Deutschland war in der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Gegenstand mehrerer Antworten der Bundesregierung auf sog. Kleine Anfragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages (Anlagen 1 bis 10) sowie einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung (Anlage 11). Anlage Datum Thema Nummer der Bundestags -Drucksache 1 28.03.2018 Internationaler Informationsaustausch in Steuersachen und Steuervollzug 19/14383 2 31.07.2018 Der automatische internationale Informationsaustausch in Steuersachen 19/36304 3 06.12.2018 Vorhaben der Bundesregierung zur Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte 19/63065 4 13.05.2019 Drohende Verjährung von Steuerdelikten 19/100836 5 05.06.2019 Einsatz des automatischen internationalen Informationsaustauschs über Finanzkonten gegen Steuerhinterziehung 19/107187 3 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/014/1901438.pdf 4 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/036/1903630.pdf 5 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906306.pdf 6 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/100/1910083.pdf 7 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/107/1910718.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 – 127/20 Seite 6 6 29.07.2019 Missstände bei internationalen Steuerdatenabkommen 19/119898 7 08.10.2019 Andauernde Umsetzung des Informationsaustauschs in Steuersachen 19/137979 8 27.05.2020 Wahrung der Menschenrechte beim automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten 19/1957710 9 03.09.2020 Datensicherheit beim automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten 19/2207711 10 13.10.2020 Datendiebstahl deutscher Steuerdaten 19/2334312 11 07.07.2020 Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski auf eine Frage der Abgeordneten Lisa Paus 19/2095313, S. 16 f. (Nr. 14) Die Antworten der Bundesregierung befassen sich schwerpunktmäßig mit den folgenden Themen : 2.1. Statistische Angaben 2.1.1. Fallzahlen zum automatischen Informationsaustausch - Anlage 1, S. 2 und 8 (bis 2017) - Anlage 2, S. 3 f. (zum 30.09.2017) - Anlage 4, S. 3 f. - Anlage 5, S. 2 - Anlage 7, S. 6 f. (speziell zu DAC 1) 8 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/119/1911989.pdf 9 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/137/1913797.pdf 10 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/195/1919577.pdf 11 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/220/1922077.pdf 12 http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/19/233/1923343.pdf 13 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/209/1920953.pdf Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 – 127/20 Seite 7 - Anlage 7, S. 12 und S. 21 f. (speziell zu DAC 2 / CRS) - Anlage 7, S. 15 (speziell zu DAC 3) - Anlage 7, S. 17 (speziell zu DAC 4 / CbCR) - Anlage 8, S. 2 und S. 13 f. (2016-2018) - Anlage 10, S. 4 ff. (speziell zu Bulgarien) - Anlage 11 (speziell zu DAC 4 / CbCR) 2.1.2. Fallzahlen zum spontanen Informationsaustausch - Anlage 1, S. 2 (bis 2017) - Anlage 7, S. 2 (bis 2018) 2.1.3. Fallzahlen zum Informationsaustausch auf Ersuchen - Anlage 1, S. 2 (bis 2017) - Anlage 7, S. 3 (bis 2018) 2.1.4. Volumen des automatischen Informationsaustauschs - Anlage 1, S. 3 und 8 - Anlage 2, S. 4 - Anlage 4, S. 3 f. - Anlage 5, S. 2 - Anlage 7, S. 6 f. (speziell zu DAC 1) - Anlage 8, S. 4 und S. 15 ff. (2016-2018) - Anlage 10, S. 4 ff. (speziell zu Bulgarien) 2.2. Zusammenarbeit des Bundeszentralamts für Steuern mit den Finanzämtern (Weiterleitung von Datensätzen als Kontrollmitteilungen / Zuordnung von Datensätzen zu Steuerpflichtigen ) - Anlage 2, S. 3 - Anlage 5, S. 3 - Anlage 6, S. 2 f. 2.3. Inhalt der automatisch weitergeleiteten Datensätze - Anlage 9, S. 2 f. 2.4. Teilnehmende Staaten - Anlage 1, S. 9 - Anlage 2, S. 2 - Anlage 3, S. 4 - Anlage 8, S. 5 und 10 f. - Anlage 10, S. 2 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 – 127/20 Seite 8 2.5. FATCA / USA - Anlage 1, S. 11 ff. - Anlage 6, S. 2 - Anlage 7, S. 8 ff. 2.6. Länderbezogene Berichte (Country-by-country-Reporting) - Anlage 1, S. 6 - Anlage 11 2.7. Risikosteuerung bei Umsetzung des Informationsaustauschs - Anlage 6, S. 5 2.8. Risiken des automatischen Informationsaustauschs im Hinblick auf missbräuchliche Verwendung durch andere Staaten / Internationaler Datenschutz - Anlage 2, S. 4 - Anlage 8, S. 5 ff. - Anlage 9, S. 3 ff. - Anlage 10, S. 2 ff. 2.9. Technische und personelle Ausstattung des Bundeszentralamts für Steuern 2.9.1. Personelle Ausstattung / Kosten - Anlage 1, S. 5 - Anlage 2, S. 5 - Anlage 3, S. 5 - Anlage 7, S. 5 2.9.2. Technische Umsetzung / IT - Anlage 3, S. 2 - Anlage 4, S. 5 ff. - Anlage 9, S. 3 f. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 – 127/20 Seite 9 3. BMF-Schreiben Das Bundesministerium der Finanzen hat u.a. die folgenden Schreiben zur Umsetzung des internationalen Informationsaustauschs über Steuerdaten veröffentlicht. Anlage Datum Bezeichnung Geschäftszeichen des BMF 12 01.02.2017 Standard für den automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen IV B 6 - S 1315/13/10021 :04414 13 29.05.2019 Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen IV B 6 – S 1320/07/10004 :00815 14 01.07.2020 Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG; Bekanntmachung einer finalen Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 31. Dezember 2020 IV B 6 - S 1315/19/10030 :01816 Die Anlage 12 enthält auf 96 Seiten Hinweise zur Anwendung des Standards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (CRS) und des FATCA-Abkommens mit den USA. Die Anlage 13 enthält auf 69 Seiten Hinweise zur Durchführung der zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen durch die deutschen Finanzbehörden (Infor- 14 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht /Allgemeine_Informationen/2017-02-01-Standard-fuer-den-automatischen-Austausch-von-Finanzinformationen -in-Steuersachen.pdf?__blob=publicationFile&v=3 15 https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/intern_amtshilfe/merkblatt_zwischenstaatliche_amtshilfe .html;jsessionid=854B1C10085347EDC4F87B5515D9CAC7.live6831?nn=78354 16 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht /Allgemeine_Informationen/2020-07-01-FKAustG-finale-Staatenaustauschliste.pdf?__blob=publication- File&v=2 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 – 127/20 Seite 10 mationsaustausch auf Ersuchen und Spontanauskünfte; verpflichtender automatischer Informationsaustausch ). Sie enthält auch Hinweise auf die dabei anzuwendenden Rechtsgrundlagen (Abschnitt 1.3) sowie Hinweise auf weitere einschlägige Verwaltungsanweisungen. 4. Bericht des Bundesrechnungshofs Der Bundesrechnungshof hat sich in seinem Bericht vom 28. September 2018 auf 39 Seiten mit dem Stand der Umsetzung des internationalen Datenaustausches über Steuerdaten befasst. Anlage Datum Bezeichnung Geschäftszeichen des Bundesrechnungshofs 15 28.09.2018 Bericht an das Bundesministerium der Finanzen nach § 88 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung über die Prüfung Automatischer Austausch steuerrechtlicher Daten auf internationaler Ebene VIII 4 – 2017 - 082517 Der Bundesrechnungshof befasst sich mit der Umsetzung des automatischen Informationsaustausches durch die deutschen Behörden aus der Perspektive Deutschlands als „Datenimportland“. Er stellt fest, dass beginnend mit dem Besteuerungszeitraum 2014 jährlich eine Vielzahl von Datensätzen aus dem Ausland eingehen (für das Jahr 2014 über eine Million Datensätze), die durch das Bundeszentralamt für Steuern gespeichert, einem Steuerfall zugeordnet, aufbereitet und an die Finanzämter weitergeleitet werden müssen. Der Bundesrechnungshof befasst sich im Schwerpunkt mit der technischen Umsetzung dieses Prozesses und der dafür erforderlichen IT-Infrastruktur . Ein Risiko für die Verwendung dieser Daten zum Zwecke des gesetzmäßigen Steuervollzugs sieht der Bundesrechnungshof in der für das Steuerjahr 2014 drohenden Verjährung für die Steuerfestsetzung. Der Bericht des Bundesrechnungshofs berücksichtigt auch Stellungnahmen des Bundesministeriums der Finanzen. * * * 17 https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/langfassungen/langfassungen -2018/2018-bericht-automatischer-austausch-steuerrechtlicher-daten-auf-internationaler-ebene-pdf