© 2019 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 127/19 Mögliche Mindereinnahmen bei einer Senkung der Mehrwertsteuer in Deutschland Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 127/19 Seite 2 Mögliche Mindereinnahmen bei einer Senkung der Mehrwertsteuer in Deutschland Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 127/19 Abschluss der Arbeit: 27. September 2019 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 127/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Voraussichtliche Mindereinnahmen 4 3. Umsatzsteueranteile der Gebietskörperschaften 4 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 127/19 Seite 4 1. Fragestellung Gefragt wird, mit wieviel Mindereinnahmen eine Senkung der deutschen Mehrwertsteuer um x Prozentpunkte einherginge und wieviel der Mindereinnahmen dabei auf Bund, Länder und Kommunen entfielen. 2. Voraussichtliche Mindereinnahmen Ausgehend von Umsatzsteuereinnahmen in Höhe von rund 116,512 Milliarden Euro im Jahr 20181, wären durch eine Absenkung des Regelsteuersatzes um 1 %-Punkt mit Mindereinnahmen in Höhe von 11,5 Milliarden Euro zu rechnen (bei voller Jahreswirkung im Jahr 2018). Eine Absenkung des ermäßigten Steuersatzes um 1 %-Punkt ergäbe voraussichtliche Mindereinnahmen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro.2 Beide Annahmen gehen von einer 100 %-Überwälzung und ohne Berücksichtigung von Verhaltensreaktionen oder Rückwirkungen auf den Wirtschaftskreislauf aus. Desgleichen wurde der Verteilerschlüssel laut § 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) bei der Berechnung nicht angepasst. 3. Umsatzsteueranteile der Gebietskörperschaften Im Jahr 2018 beträgt der Umsatzsteueranteil des Bundes (bei hypothetischen Festbeträgen von Null) voraussichtlich 53,37 Prozent, der der Länder 44,63 Prozent sowie der der Kommunen 2,00 Prozent.3 *** 1 BMF. (2019). Steuereinnahmen: Höhe der Einnahmen des Bundes aus den einzelnen Steuerarten im Jahr 2018 Statista GmbH. Zugriff: 27. September 2019. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/74052/umfrage/steuereinnahmen -des-bundes/. 2 BMF. (2019). Datensammlung zur Steuerpolitik 2018. Zugriff: 27. September 2019. https://www.bundesfinanzministerium .de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2019-02-05-datensammlung-zur-steuerpolitik -2018.pdf?__blob=publicationFile&v=14, S. 87. 3 Ebd., S. 10.