WD 4 - 3000 - 120/20 (8. Dezember 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. An den Fachbereich wurde folgende Frage herangetragen: „Welche ‚bedeutenden Institute‘ in Deutschland und in den nachfolgend aufgezählten EU-Mitgliedsstaaten Tschechische Republik, Dänemark, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern , Ungarn, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Slowakei und Schweden haben sich an die Forderung der EZB gehalten, auf Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufe zu verzichten?“ Die Liste der 114 bedeutenden Institute, die direkt von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigt werden, findet sich unter https://www.bankingsupervision.europa .eu/ecb/pub/pdf/ssm.listofsupervisedentities202010.en.pdf (Stand: 1. September 2020). Mit Datum vom 27. März 2020 hat die EZB den bedeutenden Instituten unter ihrer Aufsicht empfohlen , für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 mindestens bis zum 1. Oktober 2020 keine Dividenden zu zahlen und keine Aktienrückkäufe zur Vergütung der Aktionäre vorzunehmen. Mit dieser Empfehlung wurden die von einigen Banken für das Geschäftsjahr 2019 bereits ausgeschütteten Dividenden nicht rückwirkend aufgehoben, vgl. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen /DE/Meldung/2020_Corona_andereBehoerden/meldung_2020_03_27_corona_virus 20_EZB_Dividenden.html;jsessionid =B305E94CDB9E4149B8FC435333BE6D4F.2_cid383?nn=9021442. Mit Datum vom 28. Juli 2020 hat die EZB die Empfehlung erneuert und bis zum 1. Januar 2021 verlängert. Gleichzeitig kündigte sie an, ihre Haltung im vierten Quartal 2020 zu überprüfen, vgl. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2020_Corona_andereBehoerden /meldung_2020_08_04_corona_virus_88_EZB_verzicht_auf_dividendenzahlung.html. Vor diesem Hintergrund wurden ausschließlich die in der oben genannten EZB-Liste aufgeführten bedeutenden Kreditinstitute („Credit Institution“) untersucht. Dabei handelt es sich um Kreditinstitute in Deutschland und in den zehn der in der Fragestellung genannten EU-Mitgliedstaaten , in denen der Euro gilt und die damit in die Zuständigkeit der EZB fallen (Griechenland, Spanien , Frankreich, Italien, Zypern, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien und Slowakei). Das ergibt eine Anzahl von gut 60 zu untersuchenden Kreditinstituten. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Berücksichtigung der Empfehlungen der Europäischen Zentralbank zur Dividendenausschüttung für 2019 und 2020 Kurzinformation Berücksichtigung der Empfehlungen der Europäischen Zentralbank zur Dividendenausschüttung für 2019 und 2020 Fachbereich WD 4 (Haushalt und Finanzen) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Zur Beantwortung der Frage existiert keine zentrale Sammlung, weder bei der EZB noch bei der European Banking Authority (EBA). Aus diesem Grund wurde auf den Internetseiten aller in Frage kommenden Kreditinstitute mit bestimmten Fachbegriffen, zum Beispiel recommendation ECB oder dividend, nach Informationen gesucht. Beschlüsse der Kreditinstitute bezüglich Dividendenausschüttungen vor dem 27. März 2020 blieben unbeachtet. In vielen Fällen fanden sich Hinweise in den Geschäftsberichten der Banken und/oder Pressemitteilungen der Vorstände zu anstehenden Hauptversammlungen. Dort, wo diese Recherche erfolglos blieb, wurden zusätzlich Artikel aus der internationalen Wirtschaftspresse auf Hinweise zum Vorgehen der Kreditinstitute geprüft. Gute Dienste leisteten auch verschiedene Finanzportale (zum Beispiel Onvista). Auf diese Art ließen sich die gewünschten Informationen für die gut 60 Kreditinstitute ermitteln. Als Ergebnis der Untersuchung lässt sich festhalten: Sämtliche untersuchten Kreditinstitute haben die Absicht publiziert, den oben genannten Empfehlungen der EZB folgen zu wollen. Ein Teil der Kreditinstitute hat bereits verkündet, keine Dividende zu zahlen. Ein anderer Teil hat bekanntgegeben, die Entscheidung darüber vertagen zu wollen. * * *