© 2016 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 119/16 Länderspezifische Ausgestaltung des KInvFG Niedersachsen Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 119/16 Seite 2 Länderspezifische Ausgestaltung des KInvFG Niedersachsen Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 119/16 Abschluss der Arbeit: 21.10.2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 119/16 Seite 3 1. Vorbemerkung Im Interesse eines Ausgleichs der Wirtschaftskraft im Bundesgebiet stellt der Bund im Rahmen des „Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ 3,5 Mrd. Euro zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zur Verfügung. Die Auftraggeberin bittet um Darstellung der Umsetzung im Land Niedersachsen. 2. Ausgestaltung in Niedersachsen In Niedersachsen wurden grundsätzlich alle im Zeitraum 2011-2013 nicht-abundanten Kommunen als finanzschwach eingestuft, die zugleich auch keine Bedarfszuweisungen nach dem niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz erhalten haben. Die letzte Einschränkung war auf Grund der spezifischen Finanzprobleme bei den niedersächsischen Inselgemeinden erforderlich. Es kommt durchaus vor, dass eine Insel im System des Kommunalen Finanzausgleichs abundant ist und keine Zuweisungen erhält, gleichwohl auf Grund ihrer exorbitant hohen Ausgaben für z.B. Küsten - und Naturschutz Bedarfszuweisungsempfänger ist. Eine Liste aller finanzschwachen Kommunen im Sinne des Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes finden Sie in der Anlage zum Gesetz. Anlage 1 Da eine Genehmigung der Einzelmaßnahmen in Niedersachsen im Vorfeld nicht vorgenommen wird, sondern die Kommunen im Rahmen der bestehenden Vorschriften selber über die Investitionsvorhaben entscheiden liegt hier keine entsprechende Liste vor, die zur Verfügung gestellt werden kann. Lediglich eine Übersendung bisher abgeschlossener Vorhaben wäre dem Grunde nach möglich. Erstmalig wird eine solche Liste zum 01.10.2016 erstellt und dann dem BMF zur Verfügung gestellt. Ende der Bearbeitung.