© 2018 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 111/17 Einzelfrage zum Grundfreibetrag Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 111/17 Seite 2 Einzelfrage zum Grundfreibetrag Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 111/17 Abschluss der Arbeit: 18. Dezember 2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 111/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 4 2. Steuerpolitische Faustformel 4 3. Fazit 4 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 111/17 Seite 4 1. Einführung Der Auftraggeber bittet um Darstellung der Mindereinnahmen bei einer Erhöhung des Grundfreibetrages auf 10.000 €. Für 2017 beträgt der Grundfreibetrag für Alleinstehende 8.820 €. Ehepaaren steht der doppelte Betrag in Höhe von 17.640 € zu. 2. Steuerpolitische Faustformel Gemäß der Datensammlung zur Steuerpolitik des Bundesministeriums der Finanzen hat eine Anhebung des Grundfreibetrags folgende Auswirkungen:1 - Anhebung Grundfreibetrag um 100 € (einschl. Solidaritätszuschlag, ohne Anhebung des Eingangssteuersatzes und steileren Anstieg der ersten Progressionszone): Bund: -0,4 Mrd. €; Insgesamt: -0,8 Mrd. € - Anhebung Grundfreibetrag um 100 € (einschl. Solidaritätszuschlag, bei Anhebung des Eingangssteuersatzes und gleichbleibenden Anstieg der ersten Progressionszone): Bund: -0,3 Mrd. €; Insgesamt: -0,6 €. 3. Fazit Bei erst genannter Option betragen mögliche Mindereinnahmen circa 4,72 Mrd. € für den Bund und insgesamt rund 9,44 Mrd. €. Bei der zweiten Möglichkeit betragen die Mindereinnahmen 3,54 Mrd. € für den Bund und 7,08 Mrd. € insgesamt. *** 1 Bundesministerium der Finanzen: Datensammlung zur Steuerpolitik, Ausgabe 2016/2017, im Internet unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2017-03-08-datensammlung -zur-steuerpolitik-2016-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=3 [18.12.2017], S. 85.