© 2017 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 108/17 Steuerliche Forschungsförderung in Frankreich Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 108/17 Seite 2 Steuerliche Forschungsförderung in Frankreich Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 108/17 Abschluss der Arbeit: 8. Dezember 2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 108/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Umfang der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und deren steuerlichen Förderung in Frankreich 4 3. Wesentliche Steuervergünstigungen zur Förderung von Forschung und Entwicklung 5 3.1. Crédit d'Impôt Recherche 5 3.2. Crédit impôt innovation 8 3.3. Patent-Box 9 4. Berichte zur Wirkung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Frankreich 9 4.1. Observatoire français des conjonctures économiques 9 4.2. Europäische Kommission 2014 10 4.3. Innovationsanzeiger der Europäischen Kommission 2017 11 4.4. OECD 12 4.5. Internationaler Währungsfonds 13 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 108/17 Seite 4 1. Fragestellung Steuerliche Forschungsförderung in Frankreich: Erbeten wurde eine Darstellung der Regelungen, des finanziellen Umfangs, der Kosten und der Wirkungen. 2. Umfang der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und deren steuerlichen Förderung in Frankreich In Frankreich haben sich die innerbetrieblichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Millionen Euro und in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) seit 2007 wie folgt entwickelt:1 Jahr Millionen Euro in Prozent des BIP 2007 39.303,086 2,02 2008 41.066,323 2,06 2009 42.834,917 2,21 2010 *43.468,832 *2,18 2011 45.111,514 2,19 2012 46.519,037 2,23 2013 47.362,045 2,24 2014 47.918,737 2,23 2015 **48.643,42 **2,22 *=Zeitreihenbruch, **=vorläufig Der französische Staat unterstützt privatwirtschaftliche Forschung und Entwicklung durch einen Mix aus direkter Unterstützung, zum Beispiel durch Zuschüsse und Beschaffungsverträge, Steuergutschriften (dem Crédit d'Impôt Recherche (CIR) und dem Crédit impôt innovation (CII)) sowie der begünstigten Besteuerung von Einnahmen aus geistigem Eigentum (Patentbox). Die nachfolgende Abbildung zeigt, wie sich die direkte Unterstützung der Business Expenditure on Research and Development (BERD) in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und die steuerliche Förderung, ebenfalls in Prozent des BIP sowie in Millionen Euro von 2000 bis 2013 entwickelt haben. Aus der Abbildung wird ersichtlich, dass Frankreich privatwirtschaftliche Forschung 2013 insgesamt in einem Umfang von 0,39 Prozent des BIP unterstützt. Allein für die steuerliche Förderung hat der französische Staat 2013 ca. 5,5 Milliarden Euro bereitgestellt.2 Dabei schlägt der CIR mit über 5 Milliarden Euro am meisten zu Buche, die Kosten für den CII betragen ca. 1 Eurostat: Innerbetriebliche FuE-Ausgaben insgesamt nach Leistungssektor, unter: http://appsso.eurostat.ec.europa .eu/nui/submitViewTableAction.do, abgerufen am 6. Dezember 2017. 2 OECD 2016: R&D Tax Incentive Support: France, unter: https://www.oecd.org/sti/OECD-STI-RDTaxIncentives- CountryProfile_FRA.pdf, abgerufen am 6. Dezember 2017. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 108/17 Seite 5 300 Millionen Euro.3 Für die Patentbox verzichtet Frankreich auf ca. 300 Millionen Euro Steuereinnahmen .4 3. Wesentliche Steuervergünstigungen zur Förderung von Forschung und Entwicklung 3.1. Crédit d'Impôt Recherche Frankreich gewährt seinen Unternehmen bei Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf Antrag eine Steuergutschrift, den Crédit d'Impôt Recherche (CIR). Der CIR wurde 1983 eingeführt, seit 2008 werden nicht mehr nur zusätzliche, sondern alle Ausgaben für Forschung und Entwicklung gefördert. Im Folgenden sind die wesentlichen Elemente dieser Steuergutschrift aufgelistet:5 Berechtigt sind Unternehmen in allen Rechtsformen aus den Sektoren Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft, die einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig sind. 3 European Commission: A Study on R&D Tax Incentives – Final report, Working paper N. 52-2014, Seite 69, unter : https://ec.europa.eu/futurium/en/system/files/ged/28-taxud-study_on_rnd_tax_incentives_-_2014.pdf, abgerufen am 8. Dezember 2017. 4 International Monetary Fund: France – Selected Issues, IMF Country Report No. 17/289, 6. September 2017, Seite 9, unter: https://www.imf.org/en/Publications/CR/Issues/2017/09/21/France-Selected-Issues-45271, abgerufen am 7. Dezember 2017. 5 Die Angaben stammen aus OECD: R&D Tax Incentives: France, unter: https://www.oecd.org/sti/RDTax%20Country%20Profiles%20-%20FRA.pdf. Le portail de l’Économie, des Finances , de l’Action et des Comptes publics: Tout savoir sur le crédit impôt recherche (CIR), unter: https://www.economie.gouv.fr/entreprises/credit-impot-recherche. Direction de l'information légale et administrative (Premier ministre): Crédit d'impôt recherche (CIR), 11. Januar 2017, unter: https://www.servicepublic .fr/professionnels-entreprises/vosdroits/F23533. Alle abgerufen am 6. Dezember 2017. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 108/17 Seite 6 Als Aufwendungen werden insbesondere berücksichtigt: – Abschreibungen auf Immobilien und Gebäude, die direkt der Forschung und Entwicklung zugeordnet sind; – Personalkosten für Forscher und Techniker (das Gehalt junger Ärzte wird für zwei Jahre nach Einstellung in unbefristete Verträge doppelt so hoch angesetzt); – zusätzliche Vergütungen für Mitarbeiter, die eine Erfindung hervorbringen; – Betriebsausgaben in Höhe von 75 Prozent der Abschreibungen und 50 Prozent der Personalkosten (200 Prozent für junge Ärzte); – Standardisierungskosten der Produkte des Unternehmens (in gedeckelter Höhe), – Ausgaben für ausgelagerte Forschung und Entwicklung, sofern sie an öffentliche Einrichtungen , Universitäten, gemeinnützige Stiftungen und gemeinnützige Organisationen oder an Einrichtungen, die vom für Forschung zuständigen Ministerium akkreditiert sind, vergeben wurden (max. 12 Millionen Euro); – Kosten und Amortisationskosten für Patente; – Kosten für Technologieüberwachung (maximal 60.000 Euro pro Jahr); – Ausgaben im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Kollektionen von Unternehmen im Textil- und Bekleidungssektor. Die Sätze der Steuergutschrift betragen: – 30 Prozent der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, die bis zu 100 Millionen Euro betragen6 plus – 5 Prozent der Aufwendungen, die mehr als 100 Millionen Euro betragen. – Erhaltene öffentliche Zuschüsse für Forschungsvorhaben müssen von der Berechnungsgrundlage abgezogen werden. Der CIR wird direkt von der Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer abgezogen. Ist die Steuergutschrift höher als die Steuerschuld des Unternehmens, entsteht ein Anspruch gegen den Staat, der für die Begleichung der Steuerschuld für die nächsten drei Jahre verwendet werden kann. Nach drei Jahren wird die (restliche) Steuergutschrift an das Unternehmen ausgezahlt. Eine CIR-Forderung kann ohne die 3-jährige Wartefrist ausgezahlt werden an: 6 Der Satz beträgt 50 Prozent in den überseeischen Departements. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 108/17 Seite 7 – kleine und mittlere Unternehmen (KMU), – neue Unternehmen (im Jahr der Gründung und in den folgenden vier Jahren), – Unternehmen im Konkursverfahren und – junge innovative Unternehmen (Jeune Entreprise Innovante - JEI). Bei einem Jeune Entreprise Innovante (JEI)7 handelt es sich um ein neues Unternehmen, das in Forschung und Entwicklung investiert. Die Neugründung des Unternehmens muss vor dem 31. Dezember 2019 erfolgen. Ein JEI muss am Ende eines jeden Geschäftsjahres alle folgenden Bedingungen erfüllen: – es muss ein KMU sein, – es muss bisher weniger als acht Jahre existiert haben (das Unternehmen verliert dauerhaft den Status eines JEI im Jahr seines achten Jahrestages), – sein Kapital muss zu mindestens 50 Prozent von natürlichen Personen gehalten werden (oder einem anderen JEI), – es darf nicht im Rahmen eines Zusammenschlusses, einer Umstrukturierung, einer Ausweitung der Tätigkeit oder einer Wiederaufnahme solcher Tätigkeiten geschaffen worden sein, und – die Ausgaben für Forschung und Entwicklung müssen mindestens 15 Prozent der steuerlich abzugsfähigen Kosten für dieses Jahr betragen. Für JEI werden spezielle steuerliche Vergünstigungen gewährt: – vollständige Befreiung von der Einkommen- oder der Körperschaftsteuer während des ersten Geschäftsjahres; – im nächsten Geschäftsjahr 50 Prozent Befreiung von der Einkommen- oder der Körperschaftsteuer ; – Befreiung von lokalen Wirtschaftsbeiträgen und von der Grundsteuer für 7 Jahre mit Einwilligung der lokalen Behörden; – die Befreiung von Kapitalgewinnen aus dem Verkauf von Anteilen; – sofortige Rückerstattung der CIR. 7 Gefördert werden auch Jeune Entreprise Universitaire (JEU), deren Haupttätigkeit in der Förderung von Forschungsarbeiten besteht. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 108/17 Seite 8 Für Befreiungen von Sozialversicherungsbeiträgen gilt: – Das JEI ist von den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung und von Familienbeihilfen für bestimmte Arbeitnehmer (zum Beispiel Ingenieurwissenschaftler oder leitende Angestellte ) befreit, die 50 Prozent ihrer Arbeitszeit für die Forschung aufwenden: – Die Befreiung gilt bis zum letzten Tag des siebten Jahres nach dem Gründungsjahr des Unternehmens . – Die Befreiung gilt bis zu einer doppelten Obergrenze: – ein Bruttomonatsgehalt pro Person, begrenzt auf 6.661,20 Euro und – eine jährliche Obergrenze der beihilfefähigen Beiträge pro Einrichtung, die sich auf 196 140 Euro beläuft.8 3.2. Crédit impôt innovation Frankreich gewährt seit 1. Januar 2013 zudem eine Innovationssteuergutschrift (Crédit d’impôt innovation – CII) mit folgenden Elementen: Sie kann nur von KMU in Anspruch genommen werden. Gefördert werden die Gestaltung und/oder der Bau - nicht aber die Produktion - von Prototypen oder Pilotanlagen eines neuen Produktes. Das Produkt muss in technischer Leistung, Funktionalität , Ergonomie und Umweltverträglichkeit anderen Produkten überlegen sein. Die Steuergutschrift beträgt 20 Prozent der Bemessungsgrundlage, die auf 400.000 Euro pro Jahr und pro Unternehmen begrenzt ist. Zur Bemessungsgrundlage gehören unter anderem Abschreibungen, Personalkosten und Betriebskosten sowie Ausgaben für Arbeiten, die an ein anderes Unternehmen ausgelagert wurden, sofern sie vom für Forschung zuständigen Ministerium akkreditiert sind. Die Steuergutschrift kann vorzeitig zurückgezahlt werden. 8 Direction de l'information légale et administrative (Premier ministre), Ministère chargé de l'économie, 26. September 2017: Jeune entreprise innovante ou universitaire (JEI - JEU), unter: https://www.service-public.fr/professionnels -entreprises/vosdroits/F31188, abgerufen am 7. Dezember 2017. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 108/17 Seite 9 Der CII kann zusätzlich zum CIR auf demselben Formular beantragt werden.9 Das Ministerium garantiert eine Bearbeitung innerhalb von drei Monaten.10 3.3. Patent-Box Die französische Patentbox wurde erstmals im Jahr 2000 eingeführt und dann zweimal in den Jahren 2005 und 2010 geändert. Sie umfasst Patente, die in Frankreich erteilt wurden sowie europäische Patente. Derzeit unterliegen Lizenzeinnahmen sowie Kapitalgewinne aus der Übertragung oder dem Verkauf des geistigen Eigentums einem ermäßigten Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15 Prozent.11 4. Berichte zur Wirkung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Frankreich 4.1. Observatoire français des conjonctures économiques Das französische Institut für Wirtschaftsforschung (Observatoire français des conjonctures économiques , OFCE) hat am 27. April 2017 eine Studie veröffentlicht, die verschiedene Untersuchungen zur Wirksamkeit des CIR zusammenfasst. Das OFCE hat dabei unter anderem die tatsächlichen Ausgaben der Unternehmen für Forschung und Entwicklung in Deutschland und Frankreich der staatlichen Förderung in beiden Staaten gegenübergestellt. So betrügen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung französischer Unternehmen nur rund die Hälfte der entsprechenden Ausgaben deutscher Unternehmen. Gleichzeitig gebe Deutschland nur 0,08 Prozent seines Brutto-Inlands-Produkts (BIP) für die Förderung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen aus, während es in Frankreich 0,37 Prozent seien (bzw. 0,26 Prozent für den CIR). Die Auswertung des OFCE mache die Mitnahmeeffekte des CIR deutlich. Der französische Staat begünstige fast alle Ausgaben für Forschung und Entwicklung, deshalb sei nicht zu erkennen, welche Ausgaben zusätzlich aufgrund des CIR getätigt würden. Die meisten Studien kämen zu dem Ergebnis, dass bisher für einen öffentlichen Euro ein privatwirtschaftlicher Euro ausgegeben wird, es also keine Übertragungseffekte gebe. So hätten beispielsweise die Patenteinreichungen 9 Ministère de l'Economie et des Finances: Le crédit impôt innovation, unter: https://www.entreprises.gouv.fr/politique -et-enjeux/credit-impot-innovation. Ministère de l'Economie, de l'Industrie et du Numérique: Crédit impôt innovation, unter: https://www.entreprises.gouv.fr/files/files/directions_services/politique-et-enjeux/aides -aux-entreprises/credit-impot-innovation.pdf. Alles abgerufen am 8. Dezember 2017. 10 Dazu und zu weiteren administrativen Details vgl. Spengel, Cristoph u.a.: Steuerliche FuE-Förderung, Studie im Auftrag der Expertenkommission Forschung und Innovation, Seite 18, unter: http://www.e-fi.de/fileadmin/Innovationsstudien _2017/StuDIS_15_2017.pdf, abgerufen am 11. Dezember 2017. 11 OECD: R&D Tax Incentives: France, unter: https://www.oecd.org/sti/RDTax%20Country%20Profiles%20- %20FRA.pdf, abgerufen am 8. Dezember 2017. PricewaterhouseCoopers: European patent box regimes, Seite 8, unter: https://www.jetro.go.jp/ext_images/world/europe/ip/pdf/european_patent_box_regimes_en.pdf, abgerufen am 8. Dezember 2017. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 108/17 Seite 10 seit 2008 nicht überproportional zugenommen. Andererseits sei die Zahl der Unternehmensforscher jedoch angestiegen und dürfte bis 2020 im Vergleich zu 2007 um 25 Prozent zugenommen haben. Nach Ansicht des OFCE leide die Evaluierung des CIR unter seiner unklaren Zieldefinition: Entweder sei der CIR eine Steuervergünstigung, die an Forschung und Entwicklung gebunden ist. Dann müsste der CIR und sein Beitrag zur internationalen Attraktivität des Standorts Frankreich im Rahmen der Unternehmensbesteuerung bewertet werden. Oder der CIR soll ein Instrument zur gezielten Förderung privatwirtschaftlicher Forschung und Entwicklung sein. Dann könnte sich angesichts der Mitnahmeeffekte und des geringen Mehrwerts eine stärkere Fokussierung auf einzelne Bereiche, Technologien oder öffentliche Forschungsakteure als effizienter erweisen.12 4.2. Europäische Kommission 2014 Eine umfassende Studie der Europäischen Kommission zu Steuerbegünstigungen für Forschung und Entwicklung in Europa stammt aus dem Jahr 2014. Dabei werden 83 Steuervergünstigungen in den Kategorien Anwendungsbereich, Zielerreichung und Organisation bewertet. Die Steuervergünstigungen Frankreichs für die JEI erreichen bei der Gesamtbewertung den ersten Platz. Die Ausrichtung auf junge Unternehmen könne sogar als bessere Praxis angesehen werden als die Ausrichtung auf KMU. Im Einzelnen schneiden die von der Europäischen Kommission untersuchten Instrumente Frankreichs zur Förderung von Forschung und Entwicklung in der Gesamtbewertung wie folgt ab:13 Steuervergünstigung Bewertung gesamt Bewertung Anwendungsbereich Bewertung Zielerreichung Bewertung Organisation Rang Rang Rang Rang Jeune Entreprise Innovante 1 1 16 3 Crédit d'Impôt Recherche 25 3 5 34 Crédit d'Impôt Innovation 74 3 50 80 12 Wirkung der Steuergutschrift CIR für Forschung und Entwicklung in Frankreich, berichtet von Kooperation International , einer Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, mit Nennung weiterer Quellen , unter: http://www.kooperation-international.de/aktuelles/nachrichten/detail/info/wirkung-der-steuergutschrift -cir-fuer-forschung-und-entwicklung-in-frankreich/, abgerufen am 6. Dezember 2017. 13 European Commission: A Study on R&D Tax Incentives – Final report, Working paper N. 52-2014, Seiten 22 und 118ff., unter: https://ec.europa.eu/futurium/en/system/files/ged/28-taxud-study_on_rnd_tax_incentives_- _2014.pdf, abgerufen am 8. Dezember 2017. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 108/17 Seite 11 4.3. Innovationsanzeiger der Europäischen Kommission 2017 Die Europäische Kommission veröffentlichte für 2017 einen überarbeiteten „Europäischen Innovationsanzeiger “ (European Innovation Scoreboard). Dafür werden die Leistungen der Staaten bei 27 verschiedenen Indikatoren in den Kategorien Rahmenbedingungen, Investitionen, Innovationstätigkeiten und Auswirkungen gemessen. Bei der Auswertung der Ergebnisse unterteilt die Europäische Kommission die Staaten in vier Leistungsgruppen. Deutschland gehört zur Gruppe der Innovationsführer mit einer Innovationsleistung, die weit über dem EU-Durchschnitt liegt. Frankreich gehört zur Gruppe der starken Innovatoren mit einer Innovationsleistung, die über oder nahe dem EU-Durchschnitt liegt.14 Die Einzelergebnisse der Staaten bei den 27 Indikatoren, ihre Veränderung im Vergleich zu früheren Messungen und Vergleiche mit dem europäischen Durchschnitt oder anderen Staaten können auf der Internetseite des European Innovation Scoreboard generiert werden. Als ein Beispiel sind in der nachfolgenden Abbildung die Ergebnisse Deutschlands und Frankreichs für 2016 gegenübergestellt , jeweils bezogen auf den Durchschnitt der Ergebnisse der EU-Staaten 2010. 14 Europäische Kommission: Europäischer Innovationsanzeiger 2017 – Zusammenfassung, unter: http://ec.europa .eu/docsroom/documents/23983, abgerufen am 6. Dezember 2017. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 108/17 Seite 12 4.4. OECD Die OECD ermittelt zum Vergleich der Förderwirkung der Investition einer zusätzlichen Währungseinheit in Forschung und Entwicklung den sogenannten B-Index. Für Frankreich stellt die OECD fest: Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 108/17 Seite 13 Im Vergleich zur Gruppe der Volkswirtschaften der OECD bietet Frankreich eine erhebliche Steuervergünstigung sowohl für KMU als auch für Großunternehmen. Die Förderwirkung für KMU wird sowohl bei Gewinn des Unternehmens als auch bei Verlust auf 0,43 geschätzt und liegt damit weit über dem OECD-Mittelwert von 0,19 für profitable und von 0,13 für verlustbringende KMU. Für große Unternehmen wird die Förderwirkung im Gewinn- und Verlust-Szenario in Frankreich auf 0,26 bzw. 0,22 geschätzt. Diese Sätze sind vergleichbar mit einer mittleren OECD-Förderwirkung von 0,13 für große profitable Unternehmen und von 0,10 für große Unternehmen mit unzureichender Steuerschuld.15 Nach Ansicht der OECD könne es in Frankreich Spielraum für ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis und weniger Mitnahmeeffekte geben. Zu den potenziellen Bedenken gehöre die finanzielle Tragfähigkeit der Unterstützung und das Ausmaß, in dem zusätzliche Forschungs- und Entwicklungs -Investitionen zu einer verbesserten Geschäftsentwicklung und besseren Ergebnissen bei etablierten Unternehmen und Start-ups führen. Die OECD stellt fest, dass es trotz der zunehmenden Literatur über die Auswirkungen eines Mix an Unterstützung für die Forschung und Entwicklung von Unternehmen, wie zum Beispiel in Frankreich, keine einfache, anwendbare Antwort auf die Frage gebe, wie hoch das richtige Volumen der Gesamtförderung und die angemessene Mischung aus Steueranreizen und direkter Unterstützung in den Ländern sein müsse.16 4.5. Internationaler Währungsfonds Der Internationale Währungsfonds (IWF) führt zur Bewertung der Wirksamkeit von Instrumenten der Förderung von Forschung und Entwicklung eine sogenannte synthetische Kontrolle durch. Dabei werden die tatsächlichen Forschungs- und Entwicklungsausgaben denjenigen gegenübergestellt , die sich ohne das Instrument ergeben hätten. Für die Patentbox-Regelung in Frankreich kommt der IWF zu dem Ergebnis, dass sich die tatsächlichen Ausgaben nicht wesentlich von den synthetischen unterscheiden, was darauf hindeute, dass die Patentbox-Regelung bei der Förderung von Forschung und Entwicklung nicht erfolgreich sei. Auch die Ausrichtung des CIR wird kritisch gesehen. 15.245 begünstigte Unternehmen im Jahr 2013 kosteten 5,6 Milliarden Euro. Volumenabhängige Kredite seien, so der IWF im Allgemeinen ineffizient. Die volumenabhängigen Steueranreize für KMU seien nicht nur teuer, sondern könnten auch zu Strukturveränderungen führen, indem sich Unternehmen so aufteilen, dass sie unterhalb der Schwelle blieben. 15 Eine Übersicht zu ökonometrischen Studien in verschiedenen Staaten bietet: Spengel, Cristoph u.a.: Steuerliche FuE-Förderung, Studie im Auftrag der Expertenkommission Forschung und Innovation, Seite 71ff., unter: http://www.e-fi.de/fileadmin/Innovationsstudien_2017/StuDIS_15_2017.pdf, abgerufen am 11. Dezember 2017. 16 OECD 2016: R&D Tax Incentive Support: France, unter: https://www.oecd.org/sti/OECD-STI-RDTaxIncentives- CountryProfile_FRA.pdf, abgerufen am 6. Dezember 2017. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 108/17 Seite 14 Die Regelung für junge innovative Unternehmen (JEI) schienen hingegen wirtschaftliche Vorteile bei moderaten Kosten zu bieten. Rund 3.500 Unternehmen profitierten 2015 vom JEI-Regime. Die Kosten im Jahr 2015 beliefen sich auf 170 Millionen Euro für die Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen und 10 Millionen Euro für Steuersenkungen. An dem Regime beteiligte Unternehmen hätten eine um 8 Prozent höhere Beschäftigungswachstumsrate, höhere Überlebensraten und allgemein höhere Löhne als Nichtteilnehmer. Der IWF schlägt vor, die Patent-Box zu stärken und gleichzeitig die Gestaltung von Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung zu reformieren. Die Wirksamkeit der JEI-Regelung sollte periodisch überprüft werden.17 * * * 17 International Monetary Fund: France – Selected Issues, IMF Country Report No. 17/289, 6. September 2017, Seite 8ff, unter: https://www.imf.org/en/Publications/CR/Issues/2017/09/21/France-Selected-Issues-45271, abgerufen am 7. Dezember 2017.