© 2019 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 105/19 Beteiligung des Bundes an der Commerzbank AG Aktualisierung des Sachstands WD 4 – 3000 - 052/17 Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 105/19 Seite 2 Beteiligung des Bundes an der Commerzbank AG Aktualisierung des Sachstands WD 4 – 3000 - 052/17 Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 105/19 Abschluss der Arbeit: 20. August 2019 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 105/19 Seite 3 1. Wie viel Geld hat der Bund für die Rettung der Commerzbank aufgewendet? Die Aufwendungen des Bundes zur Rettung der Commerzbank (und weitere Hintergründe zum Verlauf) sind dem Sachstand WD 4 – 3000 - 052/17 „Staatliche Hilfen für die Commerzbank AG – Eine vorläufige Bilanz“ zu entnehmen. An den Hilfen des Bundes hat sich weder in der Höhe noch in der Zusammensetzung bis heute etwas verändert.1 Zur Aktualisierung des Sachstands sei vermerkt, dass die in den Ausführungen über die Bedingungen des Bundes zur Gewährung der staatlichen Hilfen (Kapitel 1.2) genannte Begrenzung der Organvergütung auf 500.000 Euro pro Jahr mit der Rückführung von mehr als 50 Prozent der Stabilisierungsmaßnahme im Jahr 2011 ausgelaufen ist. Auch andere Auflagen des Finanzmarktstabilisierungsfonds haben sich im Zeitablauf oder durch die Rückführung der staatlichen Hilfen erledigt. Das im demselben Kapitel des Sachstands erläuterte EU-Beihilfeverfahren endete zum 31. Dezember 2015.2 Außerdem wurde der Finanzagentur zum 1. Januar 2018 die Verwaltung des bisher bereits von ihr finanzierten Sondervermögens Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) übertragen.3 2. Wie hat sich der Wert der Anteile des Bundes an der Commerzbank entwickelt? Als Ergänzung zur Darstellung der Kursentwicklung der Commerzbank AG-Aktie seit 2008 bis 2017 zeigt Grafik 1 die Entwicklung von 2009 bis 2019: 1 Vgl. aus neuerer Zeit die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bilanz der Bankenrettung in Deutschland, Bundestags-Drucksache 19/4243 vom 11. September 2018. 2 Vgl. dazu auch Antwort der Parlamentarischen Staatsekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Bettina Hagedorn , vom 6. Mai 2019 auf die schriftliche Anfrage der Abg. Lisa Paus, Bundestags-Drucksache 19/10041, Frage 8. 3 Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH: Finanzmarktstabilisierung, unter: https://www.deutschefinanzagentur .de/de/finanzmarkt-stabilisierung/, abgerufen am 20. August 2019. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 105/19 Seite 4 Grafik 1: Entwicklung der Aktien der Commerzbank AG innerhalb der letzten 10 Jahre. Quelle: Börse Frankfurt, abgerufen am 19. August 2019. Zum Verlauf der Kursentwicklung der letzten 3 Jahre schreibt der Bundesrechnungshof über den Wert des Bundesanteils: „Bei der Beteiligung an der Commerzbank AG kam und kommt es je nach Entwicklung des Börsenkurses wegen der Stichtagsbewertung zu starken jährlichen Schwankungen. Während noch im Jahr 2016 aufgrund des niedrigeren Schlusskurses von 7,246 Euro je Aktie erneut eine Abschreibung auf die Beteiligung in Höhe von 454 Mio. Euro vorgenommen werden musste, kam es wegen des auf 12,505 Euro gestiegenen Börsenkurses zum Jahresende 2017 zu einer Zuschreibung von 1.027 Mio. Euro.“4 Zum 31. Dezember 2017 war das Aktienpaket des Bundes 2.442,3 Mio. Euro wert.5 Seitdem ist der Kurs der Commerzbank AG-Aktie stark gefallen (siehe Grafik 2), sodass 2018 Abschreibungen auf die Beteiligung an der Commerzbank AG in Höhe von 1.312,9 Mio. Euro erfolgten.6 4 Bundesrechnungshof: Bemerkungen 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, Seite 46, unter: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte /2018/inhalt/2018-bemerkungen-gesamtbericht-pdf. abgerufen am 20. August 2019. 5 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fusionspläne deutscher Großbanken, Bundestags-Drucksache 19/8936 vom 1. April 2019, Frage 3. 6 Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH: Jahresabschluss 2018 des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), Pressemitteilung Nr. 5 vom 1. Juli 2019, Seite 2, unter: https://www.deutsche-finanzagentur.de/fileadmin /user_upload/pressemeldungen/2019/2019-07-01_pm05_Jahresabschluss_FMS_dt.pdf, abgerufen am 20. August 2019. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 105/19 Seite 5 Grafik 2: Entwicklung der Aktien der Commerzbank AG innerhalb der letzten 3 Jahre. Quelle: Börse Frankfurt, abgerufen am 19. August 2019. Um die Stabilisierungsmaßnahme des FMS grundsätzlich verlustfrei zu beenden, wäre ein Preis von 26 Euro je Aktie notwendig.7 Über den Umgang mit der Beteiligung des Bundes an der Commerzbank entscheidet gemäß § 4 Abs. 1 Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) ein interministerieller Ausschuss (Lenkungsausschuss ) auf Vorschlag der Finanzagentur. Dem Lenkungsausschuss gehört neben Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auch ein Vertreter der Bundesländer an.8 * * * 7 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fusionspläne deutscher Großbanken, Bundestags-Drucksache 19/8936 vom 1. April 2019, Frage 6. 8 Antwort der Parlamentarischen Staatsekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Bettina Hagedorn, vom 25. März 2019 auf die schriftliche Anfrage des Abg. Fabio De Masi, Bundestags-Drucksache 19/8806, Frage 12.