Fragen zu den Goldbeständen der Deutschen Bundesbank - Ausarbeitung - © 2008 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 105/08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser: Goldbestände der Deutschen Bundesbank Ausarbeitung WD 4 - 3000 - 105/08 Abschluss der Arbeit: 17.07.2008 Fachbereich WD 4: Haushalt und Finanzen Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W. - 3 - 1. Zu welchem Zweck und auf welcher gesetzlichen Grundlage unterhält und bewirtschaftet die Bundesbank Goldvorräte? Aus Sicht der Bundesbank stellt Gold einen essentiellen Bestandteil der Währungsreserven dar.1 Die von der Bundesbank gehaltenen Goldbestände werden ihren Ansprüchen nach Sicherheit und Diversifikation ihres Portfolios gerecht. Gold hat nach wie vor eine wichtige vertrauens- und stabilitätssichernde Funktion für die Währung. Das Gold ist Teil der offiziellen Währungsreserven. Gesetzliche Grundlage für das Unterhalten und Bewirtschaften der Goldvorräte durch die Bundesbank sind Art. 105 (2) EG-Vertrag und § 3 Bundesbankgesetz (BBankG): Danach ist es eine der grundlegenden Aufgaben der Bundesbank im Rahmen des ESZB, die Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland zu halten und zu verwalten. Die Bundesbank erfüllt ihre Aufgaben unabhängig von Weisungen der Bundesregierung (§ 12 S. 1 BBankG sowie Art. 108 EG-Vertrag). Dementsprechend trifft die Deutsche Bundesbank Entscheidungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Währungsreserven , wie z.B. über Goldverkäufe, autonom. 2. Auf welcher Grundlage werden diese Vorräte durch die Bundesbank bewertet und wie würden diese Vorräte zu bewerten sein, wenn der marktübliche Goldpreis zugrunde gelegt wird? Die Bewertung der Goldbestände erfolgt entsprechend der „Grundsätze zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ zum Marktpreis zum Bilanzstichtag. Diese entsprechen den Bewertungsvorschriften in Art. 8 des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 10. November 2006 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2006/17). 1 Vgl. Jahresabschluss 2005, Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 21. März 2006, abgedruckt in: Deutsche Bundesbank- Auszüge aus Presseartikeln Nr. 13 vom 22. März 2006, S. 17. 2 - 4 - 3. Welche Goldverkäufe hat die Bundesbank in den Jahren 2000 bis 2007 getätigt und welche Einnahmen wurden dabei erzielt? Wie wurden diese Einnahmen verwendet? 4. Welche Versuche der Bundesregierung bzw. welche parlamentarischen Initiativen im Bundestag gab es in den Jahren 2000 - 2007, in größerem Umfang Goldvermögen der Bundesbank für staatliche bzw. gesellschaftspolitischen Anliegen zu aktivieren? Der Verkauf des Goldvermögens war in den vergangenen Jahren mehrfach Thema intensiver Diskussionen. Sie fanden vor dem Hintergrund einer im Jahre 1999 geschlossenen Vereinbarung der Notenbanken statt. Damals vereinbarten die Europäische Zentralbank , die Deutsche Bundesbank und dreizehn weitere europäische Zentralbanken am 3 - 5 - 26. September über die bereits beschlossenen Verkäufe hinaus vorerst kein weiteres Gold am Markt zu veräußern.4 Der Abschluss erfolgte angesichts der damaligen unkoordinierten Goldverkäufe einiger Notenbanken und der daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf den Goldpreis. Dieses Veräußerungsverbot sollte auf die Dauer von fünf Jahren angelegt sein und wurde 2004 im Rahmen des Goldabkommens erneuert. Im Juli 2001 wurde im Rahmen eines Antrags der FDP zur Errichtung einer Kulturstiftung der Bundesrepublik Deutschland der Vorschlag eingebracht, dass das notwendige Stiftungsvermögen durch Veräußerungen aus den Goldreserven der Bundesrepublik gewonnen werden sollte. Als Vergleich hinsichtlich der Finanzierung wurde die „Deutsche Bundesstiftung Umwelt“ herbei gezogen, welche 1990 aus dem Verkaufserlös der Salzgitter AG gegründet wurde. Die FDP warf in ihrem Antrag die Frage auf, warum es bisher eine mit einem solchen Kapitel ausgestattete Stiftung nicht auch für den Bereich der Kultur gibt und schlug vor, durch Veräußerungen aus den Goldreserven der Deutschen Bundesbank dieses Stiftungskapital zu beschaffen.5 Im Jahre 2003 gingen die Pläne der Mittelstandsexperten der Union Hartmut Schauerte, Hans Michelbach und Peter Rauen dahingehend, mit einem Teilverkauf der Goldreserven die vorgezogene Steuersenkung für das Jahr 2004 zu finanzieren. Aber auch die Sozialdemokraten wollten 2003 die Goldreserven für verschiedene Zwecke nutzen. Walter Schöler, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, wollte die Erlöse aus dem Verkauf der staatseignen Goldbarren vorrangig in den Schuldenabbau, der SPD- Parlamentarier Scheer wollte Teile des Goldschatzes als zusätzliches Grundkapital in die Kfw- Mittelstandsbank stecken.6 Im Jahre 2003 hatte auch Ex-Bundespräsident Roman Herzog seine Vorschläge bezüglich des Verkaufs des Bundesbankgoldes. Als Vorsitzender der CDU-Kommission zur Sanierung der Sozialsysteme wollte er die Defizite bei der Pflegeversicherung mit einem Teilverkauf des Bundesbankgoldes sanieren.7 Im Jahr 2004 schlug der damalige Bundesbankpräsident Welteke vor, bis zu 600 Tonnen , mehr als ein Sechstel der Deutschen Reserven, zu verkaufen. 4 Vgl. Europäische Zentralbank, Währungsreserven und Devisengeschäfte des Eurosystems, in: Monatsbericht Januar 2000, S. 59. 5 Vgl. Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P.; Kulturstiftung der Bundesrepublik Deutschland- Konzeption eines integrativen „Ein-Säulen-Modells“, Bundestag-Drucksache 14/6629 vom 06.07.2001. 6 Vgl. Handschuh, Konrad/ Afhüppe, Sven; Die Kuh schlachten- Politiker wollen Teile des Bundesbank -Goldes versilbern - um Löcher im Haushalt zu stopfen, in: Wirtschaftswoche Nr. 043 vom 16.10.2003, S. 32. 7 Vgl. Reimann, Christian; Und ewig lockt das Gold, in: Der Spiegel 04/2004 vom 19.01.2004, S. 75. - 6 - Der Vorschlag, einen Teil der Goldreserven der Bundesbank zu verkaufen und für Bildung und Forschung (z.B. der Entwicklung von Spitzenuniversitäten) einzusetzen wurde am 25. März 2004 von Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung ausdrücklich begrüsst.8 Dieser Plan stand aber schon zu Anfang unter heftiger Kritik . Der damalige Finanzminister Eichel bemängelte, dass Welteke mit den Gewinnen aus den Goldverkäufen (es wurden ca. 5 Milliarden Euro kalkuliert) einen Fonds unter der Regie der Bundesbank speisen wollte, zudem wäre Voraussetzung für die Konstruktion gewesen, dass das Bundesbankgesetz geändert werden müsste.9 Der Haushaltsausschuss des Parlaments lehnte den Vorschlag letztendlich einmütig ab.10 Die Mobilisation eines Teils der Goldreserven der Bundesbank um Projekte für Forschung und Bildung zu finanzieren wurde im Jahre 2005 vom späteren Bundesfinanzminister Peer Steinbrück aufgegriffen. Auch der hessische Ministerpräsident Roland Koch sprach sich dafür aus. Ernst Weltekes Nachfolger als Bundesbankpräsident, Axel Weber, hielt sich den Plänen Steinbrücks gegenüber sehr bedeckt. Er erklärte, dass eine „Zweckbindung von Komponenten des Bundesbankgewinns an Ausgabenziele des Bundeshaushalts gesetzlich nicht vorgesehen sei“, auch seien die Pläne ökonomisch nicht sinnvoll.11 Im Jahre 2006 erklärte Bundesbankpräsident Axel Weber, die Goldreserven der Deutschen Bundesbank bis September 2007, abgesehen von einem Bruchteil für Münzprägungen , nicht antasten zu wollen, und somit auch im dritten Jahr des Goldabkommens vom Jahre 2004 kein Gold verkaufen zu wollen. Führende Politiker der großen Koalition wie Otto Bernhardt, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion oder SPD-Fraktionsvize Joachim Poß zeigten sich verärgert und enttäuscht über die Haltung der Bundesbank. Trotz dieser ablehnenden Haltung der Deutschen Bundesbank wurde auch im Jahre 2007 gefordert, die Goldreserven der Bundesbank zu verkaufen. Der Sprecher der SPD- Linken Ernst Dieter Rossmann erhoffte sich, dass der Goldverkauf dem Staat sechs Milliarden Euro bescheren würde. Doch auch diese Initiative scheiterte am Sträuben der Bundesbank.12 8 Vgl. Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 05. April 2004 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 15/2913 vom 08.04.2004, S. 13 f. 9 Vgl. Reimann, Christian; Und ewig lockt das Gold, in: Der Spiegel 04/2004 vom 19.01.2004, S. 75. 10 Vgl. Mark Schrörs/ Birgit Jennen; Bundesbank erzürnt Politiker- Währungshüter lehnen Goldverkäufe bis September 2007 ab- Finanzexperten fürchten neue Etatlöcher, in: Financial Times Deutschland vom 06.10.2006, S. 21. 11 Vgl. Bundesbank und Steinbrück zanken ums Gold, in: Spiegel ONLINE vom 13.11.2005, abrufbar unter http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,druck-384742,00.html. 12 Vgl. SPD-Linke fordert Verkauf von Goldreserven, in: Spiegel ONLINE vom 11. Juli 2007, abrufbar unter http:// www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,493699,00.html. - 7 - Auch im März 2008 entbrannte eine neue Debatte um das Bundesbank-Gold. Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer, Bundesministerium der Finanzen (BMF), brachte in Anbetracht der wachsenden Haushaltsrisiken einen Verkauf der Goldreserven der Bundesbank ins Gespräch. Nach den Vorstellungen Gatzers sollte der Verkaufserlös nicht in den Haushalt fließen. Stattdessen könnte er angelegt werden, um Zinserträge zu erwirtschaften , denkbar wäre auch, den Erlös zum Abbau von Altschulden zu nutzen. So würden Mittel im Etat frei, die für Zins und Tilgung vorgesehen sind. Die Unionsvertreter , Fraktionsvize Michael Meister und Chefhaushälter Steffen Kampeter (beide CDU) lehnten die Pläne aber ab.13 Aktuell heißt es von Seiten der Deutschen Bundesbank, dass sie aus der ihr im vierten Jahr des laufenden Goldabkommens zustehenden Verkaufsoption bis zu acht Tonnen zum Verkauf an das BMF für dessen regelmäßiges Goldmünzprogramm reserviert. Weitere Verkäufe im Rahmen des vierten Jahreskontingents des Goldabkommens seien nicht geplant. Wie Bundesbankpräsident Weber schon mehrfach öffentlich zum Ausdruck gebracht hat, könnten Goldverkäufe kein Ersatz für eine nachhaltige Konsolidierungsstrategie der Finanzpolitik sein. 5. Wie beurteilen Wissenschaftler die stabilitätssichernde Funktion der nationalen Goldreserven und gibt es Forderungen, Teile der Goldreserven zu veräußern? Nach dem Zusammenbruch des Währungssystems von Bretton Woods (Golddevisenstandard ) im Jahre 1971 gibt es in keinem Land mehr eine direkte oder indirekte Goldbindung der Währung. Gold hat seitdem seine Funktion als Anker der nationalen und internationalen Geldordnung verloren. Vorherrschend sind nun Papiergeldwährungen mit flexiblen Wechselkursen. Trotzdem ist Gold nach wie vor in vielen Staaten ein wichtiger Bestandteil der Währungsreserven. Als wichtigste Funktionen von Währungsreserven, die auch bei einer Papiergeldwährung gelten, werden die Finanzierung von Importen in extremen Krisensituationen und die Durchführung von Devisenmarktinterventionen angesehen.14 Letztere sind z.B. notwendig , wenn die eigene Währung in der Folge von Finanzmarktturbulenzen eine exzessive Abwertung erfährt. Zur Erfüllung dieser Funktionen sollten nach Meinung verschiedener Wissenschaftler neben Devisen- auch immer Goldreserven gehalten werden, 13 Vgl. Neue Debatte über Bundesbank-Gold, in: Wirtschaftswoche vom 29.03.2008, abrufbar unter http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/neue-debatte-ueber-bundesbank-gold;1409821. 14 Vgl. Weber, Manfred; Knappe, Karl; Inwieweit kann die Deutsche Bundesbank auf Goldreserven verzichten? in: Wirtschaftsdienst 2004, Heft 6, S. 373 ff. - 8 - da es eine sichere und krisenfeste Sachanlage sei. 15 Anders als Devisen ist es keine Forderung gegen einen anderen Staat, die aus politischen Gründen blockiert werden könnte. Außerdem bietet Gold eine gewisse Absicherung gegen den Wertverfall anderer Reserven, da in der Regel der Goldpreis steigt, wenn der Dollar fällt. Schließlich wird auch darauf hingewiesen, dass Gold einen wichtigen Symbolwert für die Bevölkerung hat. Obwohl eine Goldbindung der heutigen Währungen nicht mehr besteht, vermittelt es die Sicherheit, dass das Papiergeld etwas wert ist. Diese vertrauensstabilisierende Funktion, die mehr im psychologischen Bereich liegt, halten manche Autoren sogar für den wichtigsten Grund, warum Notenbanken heute noch Goldreserven halten.16 Die Frage, wie hoch der Goldanteil an den Währungsreserven zur Erfüllung der oben genannten Funktionen sein sollte, ist umstritten. Nach Meinung von Experten ist diese Frage auch nicht eindeutig zu beantworten. Die Antwort hängt nämlich davon ab, für wie wahrscheinlich man den zukünftigen Eintritt von extremen Szenarien wie Finanzkrisen , Krieg, Zusammenbruch des Euro-Raums, etc. hält.17 Den derzeitigen Goldbestand der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank halten einige Autoren auf jeden Fall für überdimensioniert, da Gold in der heutigen Zeit währungspolitisch keine Rolle mehr spielt.18 Überdies sei Gold komplizierter zu verwalten als Devisen und bringe kaum Erträge.19 15 Vgl. z.B. Bernholz , Peter; Advantages and disadvantages of the holding of gold reserves by central banks: with special reference to the Swiss National Bank, in: Schweizerische Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 2002, Band 138, Heft 2, S. 99-113. 16 Vgl. König, Reiner; Gold in der Währungsgeschichte: Lehren aus der Vergangenheit, Vortrag im Rahmen der Museumsabende der Deutschen Bundesbank vom 10. April 2002, abrufbar unter http://www.bundesbank.de/download/presse/pressenotizen/2002/Vortrag-Gold.pdf S. 24f. 17 Vgl. Kurm-Engels, Marietta; Ökonomen empfehlen europäischen Notenbanken Abbau der Goldreserven , in: Handelsblatt Nr. 060 vom 24.03.2004 S. 24. 18 Vgl. Kurm-Engels, Marietta; Das Bundesbank-Gold lockt- Experten halten es für schwierig, eine sinnvolle Verwendung von Verkaufserlösen zu sichern, in: Handelsblatt Nr. 030 vom 10.02.2006, S. 26. 19 Vgl. Weber, Manfred/ Knappe, Karl; Inwieweit kann die Deutsche Bundesbank auf Goldreserven verzichten? in: Wirtschaftsdienst 2004, Heft 6, S. 377 ff. - 9 - 6. Schließt das Bundesbankgesetz grundsätzlich eine Aktivierung der Goldvorräte - z. B. durch einen Teilverkauf der Goldvorräte - aus? Das BBankG lässt eine Verwendung des Goldes als Teil der Währungsreserven nur für die Erfüllung der Aufgaben zu, die der Bundesbank durch dieses Gesetz und den EG- Vertrag zugewiesen wurden. Gewinne aus etwaigen Goldverkäufen werden als Teil des Gesamtgewinns der Bundesbank an den Bund abgeführt: Gemäß § 27 Absatz 2 BBankG hat die Bundesbank den Reingewinn abzüglich eines bestimmten Betrages, der in die gesetzliche Rücklage einzustellen ist, an den Bund abzuführen. Soweit der Bundesbankgewinn den Betrag von 3,5 Mrd € übersteigt, fließt er gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Erblastentilgungsfonds diesem zur Erfüllung von Tilgungsverpflichtungen zu. 7. Zur Diskussion um die Goldvorräte der Schweiz Die Aufhebung der Goldbindung des Frankens im Jahre 1999 hat dazu geführt, dass die Schweizerische Nationalbank SNB über größere Währungsreserven verfügte, als sie für die Führung der Geld- und Währungspolitik benötigte. Damit stand ein Vermögen im Gegenwert von 1300 Tonnen Gold oder rund 21 Milliarden Franken für andere Zwecke zur Verfügung.20 In der Folge wurden verschiedene Vorschläge zur Verwendung des Vermögens gemacht. So präsentierte im August 2003 der Bundesrat den Entwurf für eine neue Verfassungsgrundlage zur Verwendung dieser 1300 Tonnen Nationalbankgold. Diese sah vor, das Goldvermögen an einen Fonds zur Bewirtschaftung zu übertragen. Dieser Vorschlag scheiterte jedoch am Widerstand des Ständerats. Da auch alle anderen Vorschläge keine Mehrheit fanden, beschloss der Bundesrat im Februar 2005, das Goldvermögen gestützt auf das geltende Recht ( Art. 99 Abs. 4 Bundesverfassung in Verbindung mit Art. 30/31 Nationalbankgesetz) zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone auszuschütten. Der Erlös aus dem Verkauf des Goldes wurde ab Mai 2005 aus dem Jahresergebnis 2004 der SNB ausgeschüttet. Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD und die SNB hatten dies mittels einer besonderen Ausschüttungsvereinbarung festgelegt. 20 Zu Einzelheiten vgl. Crettol, Vincent; Das Goldgeschäft, in: Die Schweizerische Nationalbank 1907 – 2007, abrufbar unter: http://www.snb.ch/de/mmr/reference/hist_fest_snb_2007/source/hist_fest_snb_2007.de.pdf, S.470 f. - 10 - Das Bundesdrittel am Golderlös in der Höhe von rund sieben Milliarden Franken wurde dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gutgeschrieben . Für den Kantonsanteil gibt es keine rechtlichen Bestimmungen in der Bundesgesetzgebung . Die einzelnen Kantone können gestützt auf die kantonalen Rechtsbestimmungen frei über die Verwendung ihres Anteils entscheiden. Die Mehrheit der Kantone hat die Einnahmen aus dem Verkauf der überschüssigen Goldreserven für den Schuldenabbau verwendet. 21 Auch nach 2005 ging in der Schweiz die Diskussion über die Höhe der Goldreserven und die Gewinnverwendung weiter. Neben weiteren Goldverkäufen wurde auch über eine alternative Verwendung des Notenbankgewinns diskutiert. Namentlich wurde im Rahmen der sogenannten KOSA- Initiative vorgeschlagen, dass vom Gewinn künftig eine Milliarde Franken jährlich an die Kantone überwiesen wird. Der Rest des Gewinns sollte an den AHV-Fonds ausgeschüttet werden. Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments sprachen sich gegen die KOSA- Initiative aus. Sie kritisierten die Verknüpfung des geld- und währungspolitischen Auftrags der SNB mit einem sozialpolitischen Zweck. Damit werde Raum für politische Einflussnahmen auf die SNB geschaffen und die zielgerichtete Geldpolitik gefährdet. Auch Vertreter der Nationalbank und verschiedene Wissenschaftler kritisierten die Initiative . Sie betonten, dass die Debatte zur KOSA- Initiative ein politischer Vorstoß sei, der die Glaubwürdigkeit gefährde, und die geldpolitische Handlungsfähigkeit der SNB beeinträchtige.22 Die Initiative wurde im September 2006 in einer Volksabstimmung abgelehnt. Inwieweit der Goldverkauf von 1300 Tonnen und die damit verbundene mehrjährige Debatte über die Verwendung des Erlöses die Stabilität der Schweizer Währung gefährdet hat, lässt sich nicht eindeutig sagen. Die relativ geringen Preissteigerungsraten in der Schweiz, die in den vergangenen 10 Jahren immer unter denen des Euroraums lagen und die als wichtige Voraussetzung für den Erfolg des Schweizer Banken- und Finanzplatzes gelten, sprechen jedoch nicht dafür, dass die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der SNB durch die Diskussionen ernsthaft gefährdet wurde. 21 Vgl. Eidgenössisches Finanzdepartement EFD; SNB-Gold und SNB-Gewinne, im Internet abrufbar unter: http://www.efd.admin.ch/themen/00796/00919/index.html?lang=de. 22 Vgl. Roth, Jean Pierre, Präsident des Direktoriums; Referat anlässlich der Generalversammlung der Aktionäre der Schweizer Nationalbank vom 28. April 2006, S. 6ff., im Internet abrufbar unter: http://www.snb.ch/de/mmr/speeches/id/ref_20070427_jpr/source/ref_20070427_jpr.de.pdf und Baltensperger, Ernst; Nationalbankgewinne für die AHV? Warum die KOSA- Initiative gefährlich ist, Studie erstellt im Auftrag der Schweizerischen Bankiervereinigung Mai 2006, im Internet abrufbar unter: http://www.swissbanking.org/kosa_lang.pdf. - 11 - 8. Welche rechtlichen Einschränkungen gibt es in Deutschland für einen Goldverkauf? Ein geringer Teil des deutschen Währungsgoldes ist durch IWF-Recht der Veräußerung entzogen. Es handelt sich um Gold, das aufgrund von Art. III des „alten“ IWF- Übereinkommens als Teil der vom Fondsmitglied Deutschland zu erbringenden Subskriptionszahlung an diesen geleistet wurde und damit rechtlich in das Eigentum der internationalen Finanzinstitution übergegangen ist.23 Ebenfalls der Veräußerung entzogen sind die Goldreserven der Bundesbank, die durch europäisches Recht gebunden sind. So hat die Bundesbank in der ersten Januarwoche 1999 wie die anderen 10 ursprünglichen Teilnehmer am Eurosystem 15% ihrer Goldreserven (232 Tonnen) an die EZB übertragen. Gegen den Verkauf der übrigen deutschen Goldreserven gibt es nach Ansicht mancher Autoren rechtliche Einwände, denn der Maastrichter Vertrag und die dort verankerte Unabhängigkeit der Notenbanken verböten „den direkten Zugriff des Staates auf die nationalen Goldreserven zur Deckung von Haushaltslöchern“ (Art. 108 EGV).24 Nach Auffassung der Deutschen Bundesbank verbietet auch Art. 105 (2) EG- Vertrag ein Gesetz, das der Bundesbank vorschreibt, Gold zu verkaufen. Denn gemäß Art. 105 (2) EG-Vertrag gehört das Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstaaten zu den grundlegenden Aufgaben des Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) und fällt damit gerade nicht mehr in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten . Eine Einflussnahme staatlicher Stellen würde einen Bruch des Vertrages bedeuten und die Unabhängigkeit der Bundesbank verletzen.25 Darüber hinaus haben, um einer erheblichen Entwertung der Goldbestände als Folge massiver Verkäufe vorzubeugen, 1999 fünfzehn europäische Notenbanken ein Abkommen getroffen (siehe oben Frage 4), bis 2004 praktisch kein Gold (bzw. nur ganz geringen Mengen) zu verkaufen, dem 2004 ein zweites Goldabkommen über weitere fünf Jahre folgte. 23 Vgl. Gramlich, Ludwig; „Lockruf des Goldes“- Zu einigen aktuellen Rechtsfragen von Währungsreserven , in: Wertpapiermitteilungen vom 02. Juli 2005, S. 1204. 24 Vgl. König; Gold in der Währungsgeschichte: Lehren aus der Vergangenheit, Vortrag im Rahmen der Museumsabende der Deutschen Bundesbank- 10. April 2002, abrufbar unter: http://www.bundesbank.de/download/presse/pressenotizen/2002/vortrag-gold.pdf , S. 2. 25 Vgl. Deutsche Bundesbank, Währungsreserven: Entwicklung und Bedeutung in der Währungsunion, Monatsbericht Januar 2003, S. 27. - 12 - 9. Wie müsste das Bundesbankgesetz geändert werden, um dem Bund einen Zugriff auf die Verwertung der Goldreserven zu ermöglichen? Um dem Bund einen Zugriff auf die Verwertung der Goldreserven zu ermöglichen, müssten im Bundesbankgesetzes die §§ 3 S.2 und 12 S. 1 novelliert werden. Eine Änderung des § 3 S. 2 BBankG, der der Bundesbank die Aufgabe zuweist, die Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland zu halten und zu verwalten, mit dem Ziel, diese Aufgabe etwa an den Bund zu übertragen, wäre nach Auffassung der Bundesbank mit Art. 105 Abs. 2 EG-Vertrag nicht vereinbar. Dieser weist das Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstaaten ausdrücklich dem ESZB, also der EZB und den nationalen Zentralbanken (Art. 107 Abs. 1 EG-Vertrag) zu und gerade nicht den EG-Mitgliedsstaaten.26 Eine entsprechende Änderung des BBankG wäre also gemeinschaftsrechtswidrig und damit nicht zulässig. Auch ein Möglichkeit, § 12 S. 1 BBankG dahingehend zu ändern, dass der Bund gegenüber der Bundesbank eine Weisungsbefugnis in Bezug auf die Verwaltung der Währungsreserven hätte, wäre mit der gemeinschaftsrechtlich in Art. 108 EG-Vertrag gewährleisteten Unabhängigkeit der EZB sowie der nationalen Zentralbanken nicht vereinbar und damit ebenfalls unzulässig. 10. Welche Rolle spielen die Goldvorräte der Bundesbank für die Währungsstabilität bzw. die Stabilitätspolitik der EZB? Die oben genannten Gründe, die aus der Sicht der Befürworter von Goldreserven dafür sprechen, dass Notenbanken auch heute noch Goldreserven halten sollten, gelten auch in der Währungsunion. Insbesondere wird die vertrauens- und stabilitätssichernde Funktion der nationalen Währungsreserven für die gemeinsame Währung betont. Diese Funktion sei angesichts der geopolitischen Lage und der Risiken, die sich aus den Finanzmarktentwicklungen ergeben eher noch gestiegen. Der Goldpreisanstieg reflektiere die Zunahme dieser Risiken und zugleich das wachsende Sicherheitsbedürfnis risikobewusster Anleger. 26 Vgl. Gramlich, Ludwig; „Lockruf des Goldes“- Zu einigen aktuellen Rechtsfragen von Währungsreserven , Wertpapiermitteilungen vom 02. Juli 2005, S. 1202.