WD 4 - 3000 – 101/20 (23.09.2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Wiederaufbau- und Resilienzfazilität der EU stellt ein Kernelement des Wiederaufbauprogramms Next Generation EU dar. Die EU-Kommission hat in diesem Zusammenhang am 3. Juni 2020 einen Verteilungsschlüssel vorgeschlagen, nach dem die Zuweisung der insgesamt 672,5 Mrd. Euro an die Mitgliedstaaten erfolgen soll. Die Parameter der Berechnung variieren über den Zeitraum der Zuweisung, stehen allerdings für den Zuweisungszeitraum 2021-2022 bereits fest. Danach erfolgt die Berechnung unter Einbeziehung der Einwohnerzahl, der durchschnittlichen Arbeitslosenquote der Jahre 2015-2019 und des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf der jeweiligen Mitgliedsstaaten sowie der EU. Im Einzelnen: Der maximale finanzielle Beitrag pro Mitgliedstaats im Rahmen der Fazilität (𝑀𝐹𝐶𝑖) berechnet sich wie folgt: 𝑀𝐹𝐶𝑖 = 𝛼𝑖 × (𝐹𝑆) Dabei gilt: FS (finanzielle Unterstützung) ist die verfügbare Finanzausstattung der Fazilität und 𝛼𝑖 ist der Zuweisungsschlüssel des Mitgliedstaats i, der wie folgt definiert ist: Nähere Erläuterungen zum Verteilungsschlüssel finden sich in Rats-Dok 8403/20 ADD 1. In der Bundesrepublik Deutschland sind für die Mittelzuweisung auf nationaler Ebene verschiedene Ansätze etabliert, darunter wohl am prominentesten der sog. Königsteiner Schlüssel. Andere Verteilungsschlüssel beinhalten das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG), die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 sowie der Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom 1. Januar 2020. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Exemplarische Anwendung des Allokationsschlüssels der Wiederaufbau- und Resilienzfazilität auf Bund-Länder-Verteilungen Kurzinformation Exemplarische Anwendung des Allokationsschlüssels der Wiederaufbau- und Resilienzfazilität auf Bund- Länder-Verteilungen Fachbereich WD 4 (Haushalt und Finanzen) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Die folgende Tabelle enthält eine exemplarische Anwendung des für die Verteilung auf EU-Ebene angedachten Allokationsschlüssels auf die Bund-Länder-Ebene in Deutschland. Die Darstellung erfolgt per Mittelquote in Prozent. Daneben sind die genannten etablierten Verteilungsschlüssel ausgewiesen. Allokationsschlüssel Land Königsteiner Schlüssel 2019 Kommunalinvestitionsför - derungsgesetz VV Städtebauförderung 2020 Koordinierungsabkommen GRW 2020 Wiederaufbau- / Resilienzfazilität EU Baden-Württemberg 13,01280 7,0770 9,795 0* 6,145 Bayern 15,56491 8,2640 11,666 1,59 7,642 Berlin 5,13754 3,9385 5,308 10,85 8,591 Brandenburg 3,01802 3,0842 5,817 12,45 2,801 Bremen 0,96284 1,1078 0,708 1,51 0,802 Hamburg 2,55790 1,6692 1,741 0* 2,026 Hessen 7,44344 9,0611 6,085 1,30 8,231 Mecklenburg- Vorpommern 1,98419 2,2650 3,864 10,14 2,801 Niedersachsen 9,40993 9,3583 7,843 3,46 8,692 Nordrhein- Westfalen 21,08676 32,1606 18,441 6,51 28,171 Rheinland-Pfalz 4,82459 7,2342 4,018 1,05 4,061 Saarland 1,20197 2,1518 1,155 1,38 1,606 Sachsen 4,99085 4,4501 9,861 19,99 7,317 Sachsen-Anhalt 2,75164 3,1680 5,796 13,85 4,295 Schleswig- Holstein 3,40526 2,8439 2,677 3,74 4,366 Thüringen 2,64736 2,1663 5,226 12,18 2,452 Bund 100 100 100 100 100 * Für die Länder Baden-Württemberg und Hamburg sind keine Fördergebiete ausgewiesen. * * *