© 2019 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 100/19 Steuerliche Berücksichtigung von Hypothekenzinsen bei selbstgenutztem Wohneigentum Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 100/19 Seite 2 Steuerliche Berücksichtigung von Hypothekenzinsen bei selbstgenutztem Wohneigentum Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 100/19 Abschluss der Arbeit: 30. Juli 2019 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 100/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Steuerliche Berücksichtigung von Hypothekenzinsen bei selbstgenutztem Wohneigentum 4 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 100/19 Seite 4 1. Fragestellung Die Auftraggeber erkundigen sich nach der steuerlichen Berücksichtigung von Hypothekenzinsen auf selbstgenutztes Wohneigentum. 2. Steuerliche Berücksichtigung von Hypothekenzinsen bei selbstgenutztem Wohneigentum In Deutschland werden Hypothekenzinsen für selbstgenutztes Wohneigentum nicht steuerlich berücksichtigt. Dies ergibt sich bereits aus dem Grundsatz, dass Aufwendungen im Steuerrecht nur anerkannt werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen. Die Anschaffung selbstgenutzten Wohneigentums wird durch Bereitstellung von zinsgünstigen Darlehen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert.1 Es gibt keine politische Diskussion um die Einführung einer Steuerermäßigung auf Hypothekenzinsen bei selbstgenutzten Wohneigentum. *** 1 Siehe unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/index-2.html