© 2017 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 092/17 Einzelfragen zum Solidaritätszuschlag Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 092/17 Seite 2 Einzelfragen zum Solidaritätszuschlag Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 092/17 Abschluss der Arbeit: 14. November 2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 092/17 Seite 3 1. Fragestellungen 1. Wie hoch wäre der Selbstfinanzierungseffekt einer Abschaffung des Solidaritätszuschlags? Gibt es hierzu Schätzungen, Prognosen, Untersuchungen? 2. Wie hoch sind die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer und die Körperschaftsteuer? 2. Zu Frage 1 Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) konnte auf telefonische Nachfrage keine Modellrechnungen zu Selbstfinanzierungseffekten bei einer Abschaffung des Solidaritätszuschlages benennen. Grundsätzlich seien jedoch makroökonomische Modellrechnungen hierzu durchführbar . Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt in seinem Monatsbericht Oktober 2017 die Ergebnisse eines von ihm in Auftrag gegebenen Gutachtens vor. In diesem Gutachten analysieren das Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und das Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) verschiedene Vorschläge zur Reform der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags anhand eines Mikrosimulationsmodells. Die Forscher haben dabei auch die Wirkung einzelner Reformen auf Erwerbsanreize und damit das Arbeitsangebot privater Haushalte untersucht. Diese weitergehenden Auswirkungen werden im Modell mit Hilfe vorhandener sozioökonomischer Daten geschätzt und können nach Ansicht der Forscher zu erheblichen Selbstfinanzierungseffekten führen, die die fiskalischen Kosten für den Staat reduzieren.1 3. Zu Frage 2 Einnahmen in Mio. Euro aus dem Solidaritätszuschlag auf2 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2020 Abgeltungsteuer auf Zinsund Veräußerungserträge 448,0 325,7 360 375 380 390 400 Körperschaftsteuer 1.237,0 1.622,2 1.595 1.650 1.780 1.830 1.875 1 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag – Wo liegen die Unterschiede der Reformvorschläge, in: Monatsbericht 10-2017, Seite 12ff., insbesondere Seite 16, unter: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Monatsbericht/schlaglichter-der-wirtschaftspolitik-10- 2017.pdf?__blob=publicationFile&v=26, abgerufen am 14. November 2017. Das Gutachten „Ökonomische Bewertung verschiedener Reformoptionen im deutschen Steuer- und Transfersystem – Kurzexpertise 1“ ist unter http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/oekonomische-bewertung-verschiedener-reformoptionen -im-deutschen-steuer-und-transfersystem-kurzexpertise.pdf?__blob=publicationFile&v=6 abrufbar. 2 Bundesministerium der Finanzen: Ergebnis der Steuerschätzung Mai 2017, Tabelle 5, unter: http://www.bundesfinanzministerium .de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen /Steuerschaetzung/2017-05-12-ergebnisse-151-sitzung-steuerschaetzung-dl.pdf?__blob=publication- File&v=2, abgerufen am 14. November 2017. Für die Schätzung November 2017 sind solch detaillierte Zahlen noch nicht veröffentlicht. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 092/17 Seite 4 * * *