© 2019 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 085/19 Fragen zur Mehrwertsteuer auf Medizinprodukte in Deutschland Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 085/19 Seite 2 Fragen zur Mehrwertsteuer auf Medizinprodukte in Deutschland Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 085/19 Abschluss der Arbeit: 1. Juli 2019 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 085/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Höhe des Mehrwertsteuersatzes auf medizinische Produkte, medizinische Geräte und diätetische Lebensmittel für spezielle medizinische Zwecke 4 2. Höhe des Mehrwertsteuersatzes für die oben genannten Produkte, wenn die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden 4 3. Höhe des Mehrwertsteuersatzes für andere Produkte als die oben genannten 4 4. Höhe des Mehrwertsteuersatzes auf Lebensmittel, insbesondere Fleisch, Milch, Eier sowie Mehlprodukte 4 5. Rechtsgrundlagen 5 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 085/19 Seite 4 1. Höhe des Mehrwertsteuersatzes auf medizinische Produkte, medizinische Geräte und diätetische Lebensmittel für spezielle medizinische Zwecke Für die nachfolgend genannten medizinischen Produkte gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent. Dies sind: Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung sowie Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, und zwar - künstliche Gelenke, - orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgischer Gürtel und Bandagen, - Prothesen - Schwerhörigengeräte, Herzschrittmacher und andere Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, zum Tragen in der Hand oder am Körper oder zum Einpflanzen in den Organismus. Dabei sind jeweils bestimmte Teile und Zubehör ausgenommen. Andere medizinische Produkte sowie diätetische Lebensmittel für spezielle medizinische Zwecke unterliegen dem vollen Mehrwertsteuersatz. 2. Höhe des Mehrwertsteuersatzes für die oben genannten Produkte, wenn die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden Die Höhe des Mehrwertsteuersatzes hängt nicht davon ab, wer die Produkte erwirbt. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Mehrwertsteuer in derselben Höhe wie jeder andere nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Verbraucher. 3. Höhe des Mehrwertsteuersatzes für andere Produkte als die oben genannten Generell gilt in Deutschland der volle Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 Prozent wird jedoch insbesondere auf die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von fast allen Lebensmitteln – ausgenommen Getränke und Umsätze in der Gastronomie – angewandt. Außerdem gilt er z. B. für den Personennahverkehr , für die Umsätze mit Büchern, Zeitungen, bestimmten Kunstgegenständen und mit Beherbergungsleistungen. 4. Höhe des Mehrwertsteuersatzes auf Lebensmittel, insbesondere Fleisch, Milch, Eier sowie Mehlprodukte Siehe Antwort auf Frage 3. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 085/19 Seite 5 5. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Umsatzsteuer sind insbesondere das Umsatzsteuergesetz, die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sowie die ab 1. Juli 2011 geltende Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem.