© 2017 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 083/17 Leistungen der öffentlichen Hand auf dem Gebiet der Wiedergutmachung und Leistungen an Opfer des SED-Regimes Zusammenstellung unter besonderer Berücksichtigung von Polen Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. 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Euro Stand 31.12.2016 Bundesentschädigungsgesetz (BEG) 47,958 Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG) 2,023 Entschädigungsrentengesetz (ERG) 0,813 NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG) Israelvertrag 1,764 Globalverträge (o.Ä.) 1,489 Sonstige Leistungen (Öffentlicher Dienst, Wapniarka, NGJ-Fonds Menschenversuchsopfer, Art. VI BEG-Schlussgesetz etc.) 6,339 Leistungen der Länder außerhalb des BEG 1,915 Härtereglungen (ohne Länder) 7,007 Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ 2,556 gesamt 74,513 Leistungen der öffentlichen Hand auf dem Gebiet der Wiedergutmachung hier: Polen Gesamtleistung Sonstige laufende und einmalige Leistungen Mehr als 1.350 polnische Opfer medizinischer Versuche haben ab 1960 über das internationale Rote Kreuz Entschädigungen erhalten. rd. 20,5 Mio. Euro Im Rahmen eines Globalabkommens wurden 1970 für bis dahin noch nicht entschädigte Opfer medizinischer Versuche Leistungen an den polnischen Staat gezahlt. Die Verwendung der Mittel erfolgte in polnischer Verantwortung. 51,1 Mio. Euro 1992 wurde mit deutschen Mitteln die Warschauer Stiftung „Deutsch-Polnische-Aussöhnung “ geschaffen. Die polnische Stiftungsverwaltung hat die von Deutschland bereitgestellten Mittel zwischenzeitlich an über 1 Mio. Berechtigte verteilt. 255,6 Mio. Euro Für die Entschädigung von jüdischen NS-Verfolgten im Sinne des § 1 Bundesentschädigungsgesetz (BEG), die Not leidend sind und bisher keine Entschädigung erhalten haben, wurde im Januar 1998 eine zusätzliche Vereinbarung mit der Jewish Claims Conference (JCC) zur Entschädigung von in Mittel- und Osteuropa oder der ehemaligen Sowjetunion lebenden jüdischen Verfolgten getroffen (Central-Eastern-and-Europe -Fund - CEEF). Bei der Verwendung der k.A. laufende monatliche Beihilfe: 352 Euro Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 083/17 Seite 4 Leistungen der öffentlichen Hand auf dem Gebiet der Wiedergutmachung hier: Polen Gesamtleistung Sonstige laufende und einmalige Leistungen Fondsmittel werden dieselben Kriterien angewendet , die für die Durchführung des Artikel 2- Abkommens gelten. Der CEEF ist in die Neufassung des Artikel 2-Abkommens 2012 mit eingeflossen . Insgesamt wurden an ca. 1.500 polnische Antragsteller laufende Leistungen gezahlt. Mit jeweils hälftiger finanzieller Beteiligung des Bundes und der deutschen Wirtschaft wurde im Jahr 2000 die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) errichtet. Gezahlt wurde für ehemalige polnische Zwangsarbeiter sowie zum Ausgleich sonstiger Personenschäden und Vermögensverluste. rd. 974 Mio. Euro Zahlungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erhielten auch polnische Berechtige, die gem. Artikel 6 des BEG-Schlussgesetzes den Flüchtlingsstatus der UN erhielten. Nach dem BEG wurden bisher insgesamt 47,958 Mrd. Euro gezahlt. k.A. Von den rd. 30.000 Leistungsempfängern lebten Ende 2016 sieben Personen in Polen, die eine laufende monatliche Rente erhalten . Seit 2007 sind Zahlungen gemäß der Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen möglich. rd. 2,2 Mio. Euro Einmalig 2.000 Euro; rund 1.100 Anträge aus Polen konnten bisher bewilligt werden Leistungen aus dem Wiedergutmachungs-Dispositions -Fonds (WDF/ Richtlinien der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln an Verfolgte nicht jüdischer Abstammung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen im Rahmen der Wiedergutmachung vom 26. August 1981 in der Fassung vom 7. März 1988). rd. 29.000 Euro weitere Leistungen: 1975 wurde mit Polen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Dadurch wurde die Volksrepublik Polen in die Lage versetzt, die sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche auch von ehemaligen KZ-Häftlingen und Zwangsarbeitern nach innerstaatlichem polnischem Recht zu verbessern . deutscher Beitrag 664,7 Mio. Euro Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 083/17 Seite 5 Leistungen der öffentlichen Hand auf dem Gebiet der Wiedergutmachung hier: Polen Gesamtleistung Sonstige laufende und einmalige Leistungen Für Berechtigte in Polen wurden von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bewilligt, die ganz oder teilweise auf nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) anerkannten Beitragszeiten aus einer Beschäftigung in einem Ghetto beruhen. bis zum 15. August 2017 rund 570 Renten Wiedergutmachung durch die Länder außerhalb des Bundesentschädigungsgesetzes 1950 bis 2016 bis Ende 2016 in Mio. Euro Baden-Württemberg 37 Bayern 210 Berlin 795 Bremen 13 Hamburg 78 Hessen 74 Niedersachsen 110 Nordrhein-Westfalen 508 Rheinland-Pfalz 77 Saarland 1 Schleswig-Holstein 25 Gesamt (Beträge gerundet) ~ 1.928 Die vorstehenden Daten wurden auf Anfrage vom Bundesministerium der Finanzen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt und übermittelt. Leistungen des Bundes und der Länder zur Entschädigung von SED- Opfern Stand 31.12.2016 Euro Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz 2.144.370.087,43 Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz 57.470.454,18 gesamt1 2.201.840.541,61 * * * 1 Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Inanspruchnahme von Leistungen gemäß SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, 16. August 2017, Bundestags-Drucksache 18/13332.