WD 4 - 3000 - 082/17 (05. Oktober 2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Der Bundesminister der Finanzen ist innerhalb der Bundesregierung für alle Aspekte der deutschen Finanz- und Steuerpolitik sowie für die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik verantwortlich . Dementsprechend sind im Bundesministerium der Finanzen insbesondere folgende Aufgaben angesiedelt: – Bundeshaushalt (inklusive Verschuldung des Bundes); – Steuern; – Privatisierungen, Beteiligungen und Bundesimmobilien; – Bundeszollverwaltung; – Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen; – Finanzmarktregulierung (einschließlich des Verbraucherschutzes). * * * Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Wesentliche Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen