© 2017 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 080/17 Sozialstaatsprinzip, Leistungsfähigkeitsprinzip, Überblick über das Steuersystem Deutschlands Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 080/17 Seite 2 Sozialstaatsprinzip, Leistungsfähigkeitsprinzip, Überblick über das Steuersystem Deutschlands Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 080/17 Abschluss der Arbeit: 28. September 2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 080/17 Seite 3 1. Fragestellung Gebeten wurde um eine kurze Definition der Begriffe „Sozialstaatsprinzip“ und „Leistungsfähigkeitsprinzip “ sowie um eine allgemeine Übersicht über das Steuersystem Deutschlands. 2. Erläuterungen Zur Definition der Begriffe und zur Übersicht über das Steuersystem sind Auszüge aus Birk, Dieter ; Desens, Marc; Tappe, Henning: Steuerrecht, 19. Auflage, Heidelberg 2016, beigefügt. Unter Randziffer 32 gehen die Verfasser auf das Sozialstaatsprinzip ein. Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG („Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“) verpflichtet den Staat, die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein zu schaffen. Dem mittellosen Bürger müssen diese Mindestvoraussetzungen erforderlichenfalls durch Sozialleistungen gesichert werden. Das ab Randziffer 33 erläuterte Leistungsfähigkeitsprinzip findet seine verfassungsmäßige Begründung in dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“). Der Staat muss gleiche Gruppen von Steuerpflichtigen gleich behandeln. In Randziffer 70 findet sich ein Überblick über die Struktur des Steuersystems in Deutschland. Die nachfolgenden Randziffern vertiefen die Steuerarten und einzelne Steuern. * * *