© 2017 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 079/17 Besteuerung von Einnahmen auf Internetplattformen Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 079/17 Seite 2 Besteuerung von Einnahmen auf Internetplattformen Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 079/17 Abschluss der Arbeit: 09.10.2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 079/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Besteuerung von Umsätzen auf Internetplattformen 4 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 079/17 Seite 4 1. Fragestellung In Ergänzung zum Sachstand 049/17 fragen die Auftraggeber nach Gesetzesinitiativen zur Besteuerung von Internetplattformen wie Airbnb und Uber. Zudem soll dargestellt werden, ob es spezielle Anzeigepflichten Dritter (insbesondere von Providern) für derartige Plattform-Umsätze gibt. Die Auftraggeber interessiert auch, ob es Initiativen des Fiskus gab, um die Nutzer derartiger Plattformen zur Steuerehrlichkeit zu motivieren. 2. Besteuerung von Einnahmen auf Internetplattformen Es gibt in Deutschland keine Initiativen für Sonderregelungen zur Besteuerung von Einnahmen auf Internetplattformen. Es gelten die allgemeinen steuerrechtlichen Vorschriften. Die Vermieter müssen ihre Einnahmen aus Vermietungen, die über Airbnb erzielt wurden, in der Steuererklärung angeben. Gleiches gilt für Einnahmen aus Fahrgeschäften, die über Uber erzielt werden. Besondere Meldepflichten bestehen hierfür nicht. Es gibt bislang auch keinerlei gesonderte Werbekampagne, um die Nutzer dieser Internetplattformen zur Steuerehrlichkeit anzuhalten. ***