© 2017 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 077/17 Gesetzgeberische und exekutive Maßnahmen bei der Mehrwertsteuer Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 077/17 Seite 2 Gesetzgeberische und exekutive Maßnahmen bei der Mehrwertsteuer Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 077/17 Abschluss der Arbeit: 20.09.2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 077/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Maßnahmen des Gesetzgebers und der Verwaltung im Bereich der Umsatzsteuer 4 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 077/17 Seite 4 1. Fragestellung Der Sachstand soll eine kurze Darstellung der Maßnahmen gegen Umsatzsteuerbetrug und zu jüngsten Gesetzesänderungen im Umsatzsteuerrecht geben. 2. Maßnahmen des Gesetzgebers und der Verwaltung im Bereich der Umsatzsteuer Der Gesetzgeber hat zuletzt die Besteuerung öffentlich-rechtlicher Unternehmen in der Umsatzsteuer reformiert. Der Anwendungsbereich für steuerfreie Tätigkeiten wurde begrenzt, um Wettbewerbsverzerrungen zu Gunsten öffentlich-rechtlicher Unternehmen zu vermeiden, § 2b Umsatzsteuergesetz . Um den Umsatzsteuerbetrug wirksam zu bekämpfen, haben Bund und Länder die Zentrale Datenbank zur Speicherung und Auswertung von Umsatzsteuerbetrugsfällen und Entwicklung von Risikoprofilen (ZAUBER) und die Länderumfassende Namensabfrage (LUNA) eingerichtet. In ZAU- BER erfassen die Finanzämter seit dem Jahr 2001 insbesondere Daten über Betrugsfälle und damit in Verbindung stehende Personen. Mit dem im Jahr 2005 eingeführten Verfahren LUNA können sie bundesweit auf Grundinformationsdaten der Steuerpflichtigen wie Name, Anschrift und steuerliche Merkmale zugreifen. Wenn die Finanzämter Unternehmer steuerlich erfassen wollen, sind sie verpflichtet, die Daten aus beiden Systemen abzufragen. ***