© 2018 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 – 075/18 Daten zum Kreditengagement europäischer Banken Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 – 075/18 Seite 2 Daten zum Kreditengagement europäischer Banken Aktenzeichen: WD 4 - 3000 – 075/18 Abschluss der Arbeit: 18. Mai 2018 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 – 075/18 Seite 3 Die Banken in der Europäischen Union melden auf harmonisiertem Wege zu bankaufsichtlichen Zwecken verschiedene Daten an die Aufsichtsbehörden melden. Zu diesen Daten gehören u. a. der gesamte Bruttobuchwert/Nominalbetrag ihres Kreditengagements und der Betrag an notleidenden sowie nicht-notleidenden Krediten sowie die Summe der kumulierten Wertberichtigungen und berücksichtigungsfähigen Sicherheiten. Der Wert notleidender Kredite wird in diesem Zusammenhang in notleidende Kredite, die mehr als 90 Tage überfällig sind und jene, die als Unlikely-to-pay klassifiziert sind, aufgespalten. Erstere werden darüber hinaus nach dem Zeitraum des Verzugs gegliedert. Auf der Grundlage dieser Meldungen veröffentlicht die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in ihrem sogenannten Risk Dashboard regelmäßig den Anteil notleidender Kredite am gesamten Kreditvolumen (NPL- Quoten)1. Die Daten zu den nicht-notleidenden Krediten sind öffentlich nicht verfügbar. Bei ihrer Meldung erfolgt eine Unterscheidung in nicht überfällige, bis zu 30 Tage überfällige Kredite und Kredite, die mehr als 30 Tage, aber unter 90 Tage, im Verzug sind. Im Rahmen der EU-weiten Transparency Exercise der EBA, an der 2017 beispielsweise rund 130 europäische Banken teilnahmen, wurden allerdings für einige dieser Banken auch Informationen zu nicht-notleidenden Krediten publiziert.2 Darüber hinaus haben Institute vierteljährlich ihre Großkredite, d.h. insbesondere Risikopositionen an einen Kunden oder eine Gruppe verbundener Kunden, die 10 % der anrechenbaren Eigenmittel des Instituts erreichen oder überschreiten, nach Artikel 394 Capital Requirements Regulation (CRR) an die im jeweiligen Land zuständige Behörde anzuzeigen. Die Großkreditdaten sind auch öffentlich nicht verfügbar. Weiterhin müssen deutsche Institute gegenüber der Bundesbank Millionenkredite anzeigen, was auf einer nationalen Rechtsgrundlage (§ 14 Kreditwesengesetz - KWG) basiert. In einigen anderen europäischen Ländern existieren ebenfalls auf nationalen Vorschriften basierende Kreditregister, wobei deren Inhalte nicht vollständig harmonisiert sind. Im Millionenkreditmeldewesen der Bundesbank werden entsprechende Klassifizierungen, die Hinweise auf die Qualität eines Kredites geben, für jeden Kreditnehmer erhoben. Die von den Instituten gegenüber der Bundesbank angezeigten Millionenkreditdaten werden für aufsichtliche Zwecke erhoben und sind allenfalls in aggregierter Form verfügbar. **** 1 http://www.eba.europa.eu/risk-analysis-and-data/risk-dashboard 2 https://www.eba.europa.eu/risk-analysis-and-data/eu-wide-transparency-exercise/2017/results