© 2016 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 075/16 Finanzielle Leistungen Norwegens zugunsten der EU Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 075/16 Seite 2 Finanzielle Leistungen Norwegens zugunsten der EU Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 075/16 Abschluss der Arbeit: 07. Juli 2016 Fachbereich: WD 4 : Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 075/16 Seite 3 1. Fragestellung Gegenstand der Anfrage sind die Leistungen Norwegens an die Europäische Union im Rahmen des EWR. 2. Finanzielle Leistungen Die Rechtsgrundlage für die finanziellen Leistungen Norwegens zugunsten der EU bildet das im Jahr 1994 in Kraft getretene EWR-Abkommen (EEA Agreement) zwischen der EU und den EFTA- Staaten (Norwegen, Island und Lichtenstein). Die finanziellen Leistungen Norwegens setzen sich aus Kohäsionsbeiträgen und Beiträgen zum Haushalt der EU-Programme zusammen. Sie stellen sich – nach Angaben der Vertretung Norwegens in der EU1 – wie folgt dar: - Kohäsionsbeiträge; der Beitrag Norwegens zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung von 15 unterdurchschnittlich entwickelten EU-Staaten beträgt im Zeitraum 2014 – 2021 391 Mio. Euro jährlich (sog. Norwegen Fonds). - Beteiligung an EU-Programmen; Norwegen beteiligt sich an einer Reihe von EU-Programmen auf der Grundlage des EWR- Abkommens bzw. von bilateralen Abkommen mit der EU. Im Wesentlichen sind es: Horizont 2020 sowie Erasmus +, Galileo und Kopernikus. Norwegen trägt finanziell zum Haushalt der Programme bei. Für den Zeitraum 2014 – 2020 beträgt der durchschnittliche jährliche Beitrag 447 Mio. Euro. - Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres; im Rahmen der Zusammenarbeit Norwegens mit der EU in den Bereichen Justiz und Inneres sowie der Beteiligung an der Schengen-Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit in anderen Bereichen leistet Norwegen finanzielle Beiträge. Die finanzielle Leistung im Rahmen dieser Zusammenarbeit belief sich im Jahr 2015 auf rd. 6 Mio. Euro. - INTERREG; Für den Zeitraum 2014 – 2020 steuert Norwegen rd. 25 Mio. Euro jährlich zu den Programmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit INTERREG bei. Der finanzielle Beitrag Norwegens für die Teilnahme an den EU-Programmen bemisst sich nach dem Bruttoinlandsprodukt Norwegens im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt des gesamten EWR (Proportionalitätsfaktor)2. 1 Abgerufen am 7.7.2016 unter: http://www.eu-norway.org/eu/Financial-contribution/#.V3ogJdIVjcs 2 Weitere Informationen zum EWR-Abkommen und den finanziellen Beziehungen zwischen Norwegen und der EU abrufbar unter: http://www.eu-norway.org/eeafinancial/#.V3oVwcDyhaQ; http://www.norwegen .no/News_and_events/germany/policy/Norwegen-und-die-EU/#.V3oT_MDyhaQ; http://eeagrants.org/ - Ende der Bearbeitung -